…hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…zu einzelnen Veranlagungspositionen durchgeführt. Bereits in Verbindung mit der Einkommensteuererklärung, spätestens aber im Rahmen des Ergänzungsersuchens hätte die Begünstigung gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. c EStG 1988 geltend gemacht werden müssen. Eine Geltendmachung im Rahmen des Antrags auf Rückerstattung zu Unrecht einbehaltener Beträge…
…abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Die Bestimmung des § 201…
…einem abgabenrechtlich Haftungspflichtigen obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre." Gemäß § 202 Abs…
…BAO, 2073). Es kann daher in einem Rückzahlungsbescheid nicht über Anspruchszinsen abgesprochen werden. Rückerstattung KESt Die Zuständigkeit für die Rückerstattung von zu Unrecht einbehaltener Beträge richtet sich grundsätzlich nach der Zuständigkeit zur Erhebung der betroffenen Abgabe. Eine Ausnahme hievon sieht der letzte Satz des § 240…
…obliegt. Hiebei sind Nachforderungen mittels Haftungsbescheides (§ 224 Abs. 1) geltend zu machen. Nach § 202 Abs. 2 BAO gilt Abs. 1 nicht, soweit ein zu Unrecht einbehaltener Betrag gemäß § 240 Abs. 3 zurückgezahlt wurde oder im Fall einer Antragstellung nach dieser Bestimmung zurückzuzahlen wäre. Bei Abgaben…
…Abgabepflichtigen nach § 240 Abs. 3 BAO nur dann, wenn der Abfuhrpflichtige (im vorliegenden Fall die Bf.) die zu Unrecht einbehaltenen Beträge bis zum Ablauf des betreffenden Kalenderjahres nicht mit anderen abzuführenden Steuerbeträgen ausgleiche oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzahle (§ 240 Abs. 3 lit. a BAO…
…sei die Bf. daher aus eigenem Recht befugt, in Österreich zu Unrecht einbehaltene Quellensteuern (KESt) zurückzufordern. Beantragt werde somit die Stattgabe der Berufung. Weiters werde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat beantragt (Anm.: dies wurde mit Telefax vom 27. April 2021 zurückgezogen…
…Agency", Ottawa) zu entnehmen ist, ist die durch ein Gesetz aus dem Jahr 1997 errichtete Bf, deren sämtliche Anteile von der kanadischen Regierung gehalten werden, von der Besteuerung in Kanada befreit. Auf Grund dieser Befreiung kann die einbehaltene österreichische KESt in Kanada nicht angerechnet werden…
…hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…abzuführen sind, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf diese Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen zurückzuzahlen. Abs 3 des § 240 BAO bestimmt, dass auf Antrag des Abgabepflichtigen die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen hat, als nicht…
…sei als freie Dienstnehmerin bei Frau DI B. beschäftigt gewesen. Daher sei die Lohnsteuer zu Unrecht einbehalten worden. Weiters wurden die Aufzeichnungen des Prüfers an das Bundesfinanzgericht weitergeleitet. Über die Beschwerde wurde erwogen: Das Bundesfinanzgericht nimmt aufgrund der festgestellten Aktenlage den folgenden Sachverhalt als…
…hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist, b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist, c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
…sei. Da es sich dadurch um Quellensteuern handle, die von vornherein nicht hätten abgezogen werden dürfen, sei im vorliegenden Fall die innerstaatliche Frist für zu Unrecht einbehaltene Steuern nach § 240 Abs. 3 BAO, welche 5 Jahre betrage, relevant. Damit seien die Anträge am 10. Dezember…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 240 Abs. 1 BAO ist bei Abgaben, die für Rechnung eines Abgabepflichtigen ohne dessen Mitwirkung einzubehalten und abzuführen sind, der Abfuhrpflichtige berechtigt, während eines Kalenderjahres zu Unrecht einbehaltene Beträge bis zum Ablauf dieses Kalenderjahres auszugleichen oder auf Verlangen des Abgabepflichtigen…
…Abgabepflichtigen die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen, als nicht a) eine Rückzahlung oder ein Ausgleich gemäß Abs. 1 erfolgt ist; b) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung erfolgt ist; c) ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im…
… 27a Abs. 1 EStG 1988 zu veranlagen (Verlustausgleichsoption). Dabei ist die Kapitalertragsteuer auf Antrag auf die zu erhebende Einkommensteuer anzurechnen und mit dem übersteigenden Betrag zu erstatten. In dem Fall, dass die Kapitalertragsteuer im vorliegenden Fall zu Unrecht einbehalten worden wäre, hätte die Beschwerdeführerin auf…
…2016 wurde nicht die gesamte einbehaltene Lohnsteuer in Höhe von EUR 16.827,22 angerechnet, sondern nur ein Teil in Höhe von EUR 12.514,93, obwohl die einbehaltenen Beträge auch dann anzurechnen sind, wenn sie zu Unrecht oder zu hoch einbehalten worden sind (EStG…
…für 2015 nicht die gesamte einbehaltene Lohnsteuer in Höhe von EUR 31.551,11 angerechnet, sondern nur ein Teil in Höhe von EUR 17.556,43, obwohl die einbehaltenen Beträge auch dann anzurechnen sind, wenn sie zu Unrecht oder zu hoch einbehalten worden sind (EStG…
…zulässig, die Rückzahlung der 2014 einbehaltenen Lohnsteuer gemäß § 240a BAO i.V.m. § 240 Abs. 3 BAO und dem DBA-Singapur beantragt wurde. § 240 Abs. 3 BAO lautet: "Auf Antrag des Abgabepflichtigen (Abs. 1) hat die Rückzahlung des zu Unrecht einbehaltenen Betrages insoweit zu erfolgen…