…Oktober 2018, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für das Kind ***2*** ***3***, geb. ***4***1995, für den Zeitraum Mai 2017 bis März 2018 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, ob die Bf es billigend in Kauf genommen hat, dass sie die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, ist eine einzelfallbezogene…
…die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist, im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Gemäß § 2 Abs.3 lit.c FLAG sind Kinder einer Person im Sinne dieses Abschnittes auch deren Stiefkinder. § 33 Abs.3 EStG bestimmt, dass wenn Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen wurden…
…abgebrochenen Lehre ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, existiert eine einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und ist das Bundesfinanzgericht mit diesem Erkenntnis von dieser Judikatur nicht abgewichen. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt diesbezüglich nicht vor. Zu der Rückzahlungsverpflichtung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfen besteht eine umfangreiche Judikatur…
…Abs. 1 FLAG eine verschuldensunabhängige Rückzahlungsverpflichtung vorgesehen hat, die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage darstellt und daher keine sachlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO begründet. Im gegenständlichen Fall gelang es der Beschwerdeführerin auch nicht zweifelsfrei darzulegen…
…den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt YY vom 17.11.2017, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe (FB) und Kinderabsetzbetrag (KG) für den Zeitraum von Okt. 2015 - Juli 2017 zu Recht erkannt: I) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II)…
…Kinderabsetzbeträge) zu. Das Vorbringen der Bf, dass die hier in Rede stehenden Beträge an das Bankkonto ihres Exgatten ausgezahlt worden seien, kann der Beschwerde daher nicht zum Erfolg verhelfen. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag wurden zwischen Juli 2020 und Juli 2022 zu Unrecht bezogen und…
…des Finanzamtes vorliegt. Mit dem Familienbeihilfenanspruch verbunden ist der Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag i.H.v. 29,20 € für jedes Kind (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988). Auch dieser wurde daher in den o.a. Streitzeiträumen zu Unrecht bezogen. Der Kinderabsetzbetrag ist nach…
…der Kindesvater, der noch immer mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt leben würde, anspruchsberechtigt. Gemäß § 26 FLAG habe derjenige die Familienbeihilfe zurückzuzahlen, der sie zu Unrecht bezogen habe. Wie die erhaltenen Beträge verwendet worden seien, sei nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht von Bedeutung. Demnach…
… 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) von der BF die für ihren Sohn zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum Oktober 2017 bis März 2019 in Gesamthöhe von EUR 3.096,60 zurück. Begründend wurde im Bescheid angeführt: "Die Verordnung (EG) Nr…
…entbindet auch die Weitergabe von zu Unrecht bezogenen Beihilfenbeträgen nicht von der zwingenden Rückzahlungsverpflichtung (VwGH 31.10.2000, 96/15/0001, VwGH 28.11.2002, 2002/13/0079, VwGH 24.6.2009, 2007/15/0162). Subjektive Momente, wie Verschulden, Gutgläubigkeit oder die Verwendung der Familienbeihilfe…
…sein. Diese aufgrund der Bestimmungen des FLAG 1967 und des EStG 1988 ermittelten Beträge stimmen mit jenen im angefochtenen Bescheid über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag überein. Tatsächlich erfolgten folgende Auszahlungen an den Bf laut den der Beschwerdevorentscheidung beigelegten Ausdrucken: | Datum…
…die Familienbeihilfe (aus welchem Grund auch immer, nach dem Vorlagebericht "irrtümlich") ausbezahlt hat, obwohl die Bf. nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des FLAG 1967 keinen Anspruch auf den Bezug dieser Beihilfe mehr gehabt hat. D. Zurückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen: Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen…
…die Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. 3.1.2. Haushaltszugehörigkeit Im gegenständlichen Beschwerdefall waren die drei Kinder der Bf. nach der Scheidung der Kindeseltern im ***Monat*** 2023 bei der Kindesmutter haushaltszugehörig und hatte diese daher auch den Anspruch auf die Familienbeihilfen…
…bezogenen Transferleistungen um "Familienleistungen" im Sinne der VO (EG) 883/2004 handelt, hat das Bundesfinanzgericht unter Bezugnahme auf eine Information der Europäischen Kommission im konkreten Einzelfall festgestellt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt auch diesbezüglich nicht vor. Zu dem Umstand, dass zu Unrecht bezogene Familienbeihilfen…
…10.2013, zugestellt am 11.10.2013, wonach zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (€ 4.733,70) und Kinderabsetzbetrag (€ 1.752,00) für den im November 1989 geborenen D B für den Zeitraum September 2010 bis Februar 2013 gemäß § 26 FLAG 1967 und §…
…2011, SV-Nr , vom Bf für die nach dem 1.1.2006 geborenen Kinder C , D und E zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Mai 2009 bis Februar 2011 (gesamt € 14.016,70) zurückgefordert. Begründend wurde ausgeführt, es gelte …
…der Beschwerdeführerin im Zeitraum Juni 2013 bis Mai 2018 zu Unrecht bezogenen Erhöhungsbeträge in Höhe von insgesamt 8.947,00 € zurückgefordert. In der Begründung finden sich lediglich folgende Standardbegründungen: "Gemäß § 26 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) ist zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen. Dies gilt gemäß …
…b FLAG verwiesen, wonach Familienbeihilfe bis zum vollendeten 24. Lebensjahr gewährt werde, sofern sich das Kind in Berufsausbildung befinde und andererseits auf die Bestimmung des § 26 FLAG, wonach zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe zurückzuzahlen sei. Dabei handle es sich um eine Rückzahlungsverpflichtung unabhängig von subjektiven Momenten…
…BAO ist ersichtlich, dass die BAO keine eigenständige Regelung betreffend den Zeitpunkt des Entstehen des Abgabenanspruches bei Rückforderung von Familienbeihilfe trifft. Da das Familienlastenausgleichsgesetz keine diesbezügliche Regelung enthält - § 26 FLAG 1967 bestimmt nur, unter welchen Voraussetzungen zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe rückzuzahlen ist -, ist auch Abs…