…Begriffs "Grund und Boden" (als "Teil" des Grundstücksbegriffs) hat sich durch die Änderungen des 1. StabG 2012 bzw. des AbgÄG 2012 nichts geändert; nach wie vor ist dieser Begriff ertragsteuerlich autonom auszulegen und umfasst - anders als nach zivilrechtlichem Verständnis - nur den nackten Grund und Boden …
…das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum (§ 24 BAO und § 354 ABGB) am belasteten Grundstück nicht auf die Servitutsberechtigten übertragen. Die Grundstückseigentümer blieben trotz Servitutsbelastungen Eigentümer. Die “Selbstberechnung“ (Verknüpfung der ImmoESt mit der GrESt) lege eine gleichmäßige Auslegung des Grundstücksbegriffs nahe. Ein einheitliches Verständnis des Grundstücksbegriffs nach…
…teilweise stattgegeben. In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Beschwerde wurde erhoben, weil der Grundstücksbegriff entgegen der vorliegenden Einheitsbewertung im Grunderwerbsteuerverfahren nach Ansicht der Beschwerdeführerin eigenständig zu klären sei. Unbestritten liegen für die gegenständlich der Teilung unterzogen Grundstücke, nämlich die Grundparzellen d, f…
…teilweise stattgegeben. In der Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus: "Beschwerde wurde erhoben, weil der Grundstücksbegriff entgegen der vorliegenden Einheitsbewertung im Grunderwerbsteuerverfahren nach Ansicht des Beschwerdeführers eigenständig zu klären sei. Unbestritten liegen für die gegenständlich der Teilung unterzogen Grundstücke, nämlich die Grundparzellen f, m…
Auch die auf die Einbauküchen entfallenden Kosten sind in die Gegenleistung einzubeziehen. Der zivilrechtliche Grundstücksbegriff umfasst neben Grund und Boden auch das Zubehör, weshalb der darauf entfallende Teil des Kaufpreises zur Gegenleistung gehört. Zugehör sind körperliche Sachen, die ohne Bestandteil der Hauptsache zu sein, nach…
…Rahmen einer Grundstücksveräußerung erfolgte Verkauf des Wasserrechts mit dem begünstigten Steuersatz nach § 30a EStG 1988 zu besteuern ist. Das Finanzamt X (FA) beurteilt das Wasserrecht nicht als "grundstücksgleiches Recht" iSd zivilrechtlichen Grundstücksbegriffs, sondern ordnet den Verkauf des Wasserrechts den gewerblichen Einkünften des Bf aus dem…
…war um die Liegenschaftsanteile zu erwerben. Auch die auf die Einbauküchen entfallenden Kosten sind in die Gegenleistung einzubeziehen. Der zivilrechtliche Grundstücksbegriff umfasst neben Grund und Boden auch das Zubehör. Auf Seite 45 führt das BFG aus: "Die weiteren vom Beschwerdeführer zu tragenden Kosten, wie Rechtsanwaltskosten…
…auf VwGH 30.8.1995, 94/16/0085). Auch die auf die Einbauküchen entfallenden Kosten sind in die Gegenleistung einzubeziehen. Der zivilrechtliche Grundstücksbegriff umfasst neben Grund und Boden auch das Zubehör, weshalb der darauf entfallende Teil des Kaufpreises zur Gegenleistung gehört. Zugehör sind körperliche Sachen…
…auf VwGH 30.8.1995, 94/16/0085). Auch die auf die Einbauküchen entfallenden Kosten sind in die Gegenleistung einzubeziehen. Der zivilrechtliche Grundstücksbegriff umfasst neben Grund und Boden auch das Zubehör, weshalb der darauf entfallende Teil des Kaufpreises zur Gegenleistung gehört. Zugehör sind körperliche Sachen…
…§ 30, Tz 29 ff, Tz 55, 56). Es ist insofern die abgabenbehördliche Argumentation, wonach eine Einbauküche, die nach zivilrechtlichem Verständnis ein Zugehör ist, nicht unter den Grundstücksbegriff gemäß § 30 Abs. 1 EStG falle, sondern, ebenso wie das Inventar, auszugliedern ist, nicht grundsätzlich falsch. Jedoch übersieht…
…Grundstücke geltende Spekulationsfrist angesetzt werden, nur weil die Veträge mangelhaft erstellt worden seien. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 2. Juni 2017 wies das Finanzamt die Beschwerde ab und führte begründend im Wesentlichen aus, dass zum Grundstücksbegriff iSd § 30 Abs. 1 EStG auch Wirtschaftsgüter, die nach der Verkehrsauffassung…
… 30, Grundstücksbegriff Rz 44) Als grundstücksgleiche Rechte kommen somit nur zivilrechtlich selbständige Rechte in Frage, die als solche den für Grundstücke geltenden zivilrechtlichen Vorschriften (insbesondere hinsichtlich des Erwerbes) unterliegen und gesondert (ohne Grund und Boden) übertragbar sind. Grundstücksgleiche Rechte in diesem Sinne sind daher insbesondere…
…Rechts unter den Grundstücksbegriff des § 2 Abs 1 GrEStG 1987 fällt, ein (vgl Hofmann in Pinetz et al, GrEStG § 2 Rz 42). Unter die Bestimmungen des § 2 Abs 1 Satz 3 Z 1 GrEStG 1987 fallende Sachen werden somit trotz ihrer zivilrechtlichen Zugehörseigenschaft zum Grundstück…
…Rechts unter den Grundstücksbegriff des § 2 Abs 1 GrEStG 1987 fällt, ein (vgl Hofmann in Pinetz et al, GrEStG § 2 Rz 42). Unter die Bestimmungen des § 2 Abs 1 Satz 3 Z 1 GrEStG 1987 fallende Sachen werden somit trotz ihrer zivilrechtlichen Zugehörseigenschaft zum Grundstück…
…durch den Bf vom Finanzamt nicht akzeptiert werde. Es sei unsachlich und unzulässig, einen durchschnittlichen Quadratmeterpreis anzuwenden. Diese Vorgangsweise widerspreche der zivilrechtlichen Privatautonomie und jeglicher nachvollziehbarer wirtschaftlicher Betrachtungsweise. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, wieso das Finanzamt diese beiden Parzellen, die außerhalb der Spekulationsfrist verkauft worden seien…
…Rechts unter den Grundstücksbegriff des § 2 Abs 1 GrEStG 1987 fällt, ein (vgl Hofmann in Pinetz et al, GrEStG § 2 Rz 42). Unter die Bestimmungen des § 2 Abs 1 Satz 3 Z 1 GrEStG 1987 fallende Sachen werden somit trotz ihrer zivilrechtlichen Zugehörseigenschaft zum Grundstück…
…einen eigenständigen Grundstücksbegriff, der zwar vom Zivilrecht abweiche, aber doch im Gesetz, nämlich in Satz 2, definiert sei und somit die Wirkung einer Legaldefinition habe. Der Verzicht auf die rein zivilrechtliche Anknüpfung sei leicht verständlich und sachlich geboten, weil sonst auch Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich Bestandteil…
…Rechts unter den Grundstücksbegriff des § 2 Abs 1 GrEStG 1987 fällt, ein (vgl Hofmann in Pinetz et al, GrEStG § 2 Rz 42). Unter die Bestimmungen des § 2 Abs 1 Satz 3 Z 1 GrEStG 1987 fallende Sachen werden somit trotz ihrer zivilrechtlichen Zugehörseigenschaft zum Grundstück…
…einen eigenständigen Grundstücksbegriff, der zwar vom Zivilrecht abweiche, aber doch im Gesetz, nämlich in Satz 2, definiert sei und somit die Wirkung einer Legaldefinition habe. Der Verzicht auf die rein zivilrechtliche Anknüpfung sei leicht verständlich und sachlich geboten, weil sonst auch Wirtschaftsgüter, die zivilrechtlich Bestandteil…
…EStG17, § 30 Tz 55 ff). Die steuerlich autonome Definition des Grundstücksbegriffes nehme eben keine Rücksicht darauf, ob Wirtschaftsgüter aufgrund eines "Nutzungs- oder Funktionszusammenhangs" zivilrechtlich als Zugehör des Grund und Bodens eingestuft werden. Weder nach dem Gesetzeswortlaut noch nach den Gesetzesmaterialien sei eine gesetzgeberische Absicht erkennbar…