…der Herausgabe folgt, ereignen (zeitlicher Bedingungsbereich); gleichzeitig beginnt auch der zeitliche Bereich, indem die vorgesehenen Rechtsfolgen verhängt werden sollen (zeitlicher Rechtsfolgenbereich). Letzterer dauert in der Regel nach „Aufhebung einer Regelung“ fort, weil diese „Aufhebung“ im Allgemeinen nur den zeitlichen Bedingungsbereich beendet (Mayer/Muzak, B-VG…
…im kundgemachten Gesetz so bestimmt worden ist. Damit hat diesbezüglich der zeitliche Bedingungsbereich am 15. Jänner 2024 begonnen. Da die angefochtenen Bescheide im August bzw. Oktober 2024 erlassen worden sind, kann dahingestellt bleiben, ob auch der zeitliche Rechtsfolgenbereich rückwirkend am 15. Jänner 2024 begonnen hat. …
…Gesetz lediglich das Datum des Inkrafttretens vorgesehen ist, ohne dass es ergänzende Übergangsbestimmungen gibt, dann ist anzunehmen, dass mit dem Inkrafttreten der zeitliche Bedingungsbereich und der zeitliche Rechtsfolgenbereich beginnen (siehe Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Bundesverfassungsrecht11 Rn 493). Das bedeutet, dass die Rechtsfolgen einer Bestimmung (hier…
…ist am 1. September 2019 in Kraft getreten. Ausdrückliche Regelungen, ob und inwieweit der zeitliche Rechtsbedingungsbereich und/oder ob der zeitliche Rechtsfolgenbereich der Fassung durch BGBl. I Nr. 20/2009 in diesem Zusammenhang endet, sind nicht normiert worden. Aus den Gesetzesmaterialien zum EU-Finanz-Anpassungsgesetz…
…tatsächlichen und für die ursprüngliche Bescheiderlassung maßgebenden Verhältnisse - nicht vorlägen. Zudem bedeute die Aufhebung eines Gesetzes bzw. einer gesetzlichen Bestimmung in der Regel nur die Beendigung des zeitlichen Bedingungsbereiches. Der Rechtsfolgenbereich dauere hingegen fort. Abschließend wurde noch ausgeführt, dass diese Vorgangsweise das rechtsstaatliche Prinzip verletze…
…Schranke" habe, ist missverständlich, weil der Anwendungsbereich einer Norm - hier: der Norm eines Landesgesetzes bzw. der Verordnung einer Gemeinde - zwei Aspekte hat: den Rechtsbedingungsbereich und den Rechtsfolgenbereich. Für Bundesgesetze werden diese beiden Aspekte zum zeitliche Anwendungsbereich unterschieden (hierzu vgl. Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayr, Bundesverfassungsrecht10, S…
…Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Dauer der gegenständlichen Kurzparkzone von Montag bis Freitag (werktags) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Samstag (werktags) von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr falle das Abgestelltlassen des Kraftfahrzeuges außerhalb dieses Zeitraumes nicht mehr unter die…
…StVO 1960 (im Gesetz bestimmte) Rechtsfolgen knüpft - die der Landesgesetzgeber als eine der Voraussetzungen für das Entstehen der Abgabepflicht als Sachverhaltselement bestimmt, dass FÜR DEN RECHTSFOLGENBEREICH in straßenpolizeilicher Hinsicht die Wirksamkeit der Kurzparkzonenverordnung (durch weitergehende Verkehrsbeschränkungen - hier: Halteverbot) "zurückgedrängt" ist (vgl. VwGH 27.04.1995…
…war für eine Bestrafung nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG im angefochtenen Straferkenntnis selbst hinsichtlich des zeitlich letzten vorgeworfenen Jahres noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten gewesen. Absolute Verjährung a. Für verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen erlischt gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG die Strafbarkeit absolut mit dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 25.7.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22.6.2017, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Verwaltungsstrafsache gegen Herrn A., Tirol, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Maschke, Dominikanerbastei 17/11, 1010 Wien, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2018 gegen den Bescheid des…
…ist der Beschwerde als Beweismittel beigeschlossen. Darauf ist ein vorübergehendes und mobiles Halte- und Parkverbotszeichen zu sehen, dessen Geltung sowohl zeitlich (ab 7.1.2013, von 6:30 bis 17:00 Uhr) als auch sachlich (ausgenommen Ladetätigkeit) beschränkt ist. Nicht zu erkennen sind eine Straßenbezeichnung…
…im Interesse der Wohnbevölkerung) oder zur Erleichterung der Verkehrslage erforderlich ist, kann die Behörde durch Verordnung für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes das Parken zeitlich beschränken (Kurzparkzone). Die Kurzparkdauer darf nicht weniger als 30 Minuten und nicht mehr als…
…1960 kann die Behörde - wenn und insoweit es zu bestimmten Zeiten aus ortsbedingten Gründen (auch im Interesse der Wohnbevölkerung) oder zur Erleichterung der Verkehrslage erforderlich ist - durch Verordnung für bestimmte Straßen oder Straßenstrecken oder für Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes das Parken zeitlich beschränken (Kurzparkzone)…
…gemacht werden. Gemäß § 25 Abs 1 StVO ist eine Kurzparkzone eine bestimmte Straße oder Straßenstrecken oder Straßen innerhalb eines bestimmten Gebietes in denen das Parken zeitlich beschränkt (Kurzparkzone) ist. Die Kurzparkdauer darf nicht weniger als 30 Minuten und nicht mehr als 3 Stunden betragen. Durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 10.12.2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich,2460 Bruck an der Leitha, Stefaniegasse 2…
…2 Z 2 EStG widersprochen, welcher nur Ergebnisauswirkungen aufgrund der laut Rechtsprechung gebotenen Wurzelberichtigung und der zeitlichen Lage der Verjährung zu kompensieren versuche. Der Sinn des zitierten Paragrafen sei es, diese zeitlichen Differenzen zu kompensieren, nicht aber die Verjährung vollends zu durchbrechen. Das Finanzamt_A…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 15.3.2016, ergänzt am 29.3.2016, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Waldviertel, nunmehr Finanzamt Österreich, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bfin. über die Beschwerde v. 28.04.2014 betreffend den Rückforderungsbescheid v. 25.03.2014 der belangten Behörde Finanzamt A hinsichtlich Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum 03/2004 bis 04…
weitere GZ. RV/3300008/2013 RV/3300009/2013 RV/3300010/2013 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden des Finanzstrafsenates Innsbruck 1 in der Finanzstrafsache gegen 1. A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, als Beschuldigten und 2. B-GmbH, YYY, als belangten…