…entnehmen: "Die Umsatzsteuer 05/2016 wurde mit einem Betrag von € 3.000,-- gemeldet. Fällig war diese Abgabe am 15.07.2016. Ein zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen iSd § 230 Abs 3 BAO wurde nicht gestellt, somit erfolgte die Festsetzung des ersten Säumniszuschlages zu recht." Mit (elektronischem) Anbringen…
…ein. Da weder eine Entrichtung innerhalb von 3 Monaten ab diesem Zeitpunkt erfolgte, noch ein zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen eingereicht wurde, war die Festsetzung der zweiten Säumniszuschlages rechtmäßig." Mit (elektronischem) Anbringen vom 09.08.2017 beantragte die Beschwerdeführerin die Entscheidung über die Beschwerde durch das Verwaltungsgericht. Ergänzend…
…zu entnehmen: "Die Umsatzsteuer 04/2016 wurde am 14.05.2016 mit Zahllast € 5.577,80 gemeldet. Die Fälligkeit (und gleichzeitig die Vollstreckbarkeit) gegenständlicher Abgabe trat (per Gesetz) am 15.06.2016 ein. Ein zeitgerechtes Zahlungserleichterungsansuchen iSd § 230 Abs 3 BAO wurde nicht gestellt…
…dass durch nicht zeitgerechtes Tätigwerden der Behörde eine allfällige Uneinbringlichkeit bei der Hauptschuldnerin ein Verschulden der Behörde darstelle, entbehre sohin jeder Grundlage, zumal die Abgabenschuldnerin selbst durch die zahlreichen Eingaben in Form der Zahlungserleichterungsansuchen die Einbringlichkeit der Abgabe verzögert und verhindert habe. Auf Grund eines…
…1.3.2019 hinausgeschoben wurde. Nach § 217 Abs 4 lit b BAO iVm § 230 Abs 3 BAO verhindern zeitgerechte Zahlungserleichterungsansuchen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht ist ein solches Ansuchen im Sinne des § 230 Abs 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der…
… 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Zahlungserleichterungsansuchen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Unbestritten ist, dass der Antrag auf Ratenzahlung erst nach dem Fälligkeitstag (22. April 2014) eingebracht wurde (23. April 2014). Das Zahlungserleichterungsansuchen war daher nicht rechtzeitig und bewirkte eine Säumnis, wobei die Verwirkung eines Säumniszuschlages…
…des ersten Säumniszuschlages entgegen der Ansicht der Bf. keinen Einfluss, da Zahlungserleichterungsansuchen keine hemmende Wirkung haben, wenn es sich bei der Zahlungsfrist, vor deren Ablauf sie eingebracht wurden, um eine solche des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO (Nichtstattgabe eines zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens) handelt (Ritz, BAO6, …
…werden: Während der Dauer der Nachfrist des § 212 Abs.3 zweiter Satz BAO, damit eines Monates ab Bekanntgabe des einem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgebenden Bescheides entstehen keine Säumniszuschlagsansprüche. Weiteren Anträgen auf Zahlungserleichterungen, wenn sie innerhalb der Nachfristen des § 212 Abs.3 zweiter Satz eingebracht werden…
…dargelegt, dass ein Zahlungserleichterungsansuchen nur bei Vorliegen der gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen (§ 212 BAO) stattgebend erledigt werden könne. In der den Bf treffenden Entscheidung vom 20.07.2010 führte der UFS zu GZ. RV/0304-L/09 u.a. aus: Wird einem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgegeben…
…sei, sondern frühestens mit Bekanntgabe der BVE. Da sowohl die Beschwerde (Einbringungsdatum 15.05.2018) als auch der Vorlageantrag (Einbringungsdatum 08.06.2018) gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens vom 12.04.2018 - zugestellt am 17.04.2018 - zeitgerecht eingereicht worden seien, bestehe…
…4 lit. b BAO iVm § 230 Abs. 3 BAO verhindern zeitgerechte Zahlungserleichterungsansuchen die Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht ist ein solches Ansuchen im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird. Unbestritten…
…der Zahlungserleichterung jedoch erst am 02.03.2018 eingebracht wurde, war dieser nicht mehr zeitgerecht und konnte daher keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten. Ebenso lässt sich aus der Bestimmung des § 230 Abs. 4 BAO, wonach die Abgabenbehörde einem verspäteten Zahlungserleichterungsansuchen aufschiebende Wirkung zuerkennen kann, nichts gewinnen…
…ist. Das erste Zahlungserleichterungsansuchen (jenes vom 13.11.2017) war rechtzeitig im Sinne des § 230 Abs. 3 BAO, weshalb eine gesetzliche Hemmung bis 8.1.2018 (§ 230 Abs. 2 iV mit Abs. 3 BAO - Zahlungsfrist von einem Monat bei Nichtstattgabe eines zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens) vorlag. Demgemäß…
… 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag betrage 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Gemäß § 217 Abs. 4 BAO in Verbindung mit § 230 Abs. 3 BAO würden zeitgerechte Zahlungserleichterungsansuchen die Verwirkung von Säumniszuschlägen verhindern. Da der Antrag auf Zahlungserleichterung erst…
…November 2018 abgewiesen und die Abgabe in weiterer Folge nicht innerhalb der Nachfrist (ein Monat ab Bekanntgabe des dem zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchen nicht stattgebenden Bescheides) zur Gänze entrichtet. Die Umsatzsteuer 09/2018 iHv insgesamt 9.485.429,24 Euro wurde somit bis zum Ende der Nachfrist…
…Rechts (Ritz, BAO5, § 113 Tz 1). Die Frage, ob einem nicht zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchen säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zukommt, ist eine Frage des materiellen Rechts. Daher kann auch der Umstand, dass die Mitarbeiterin des Infocenters des Finanzamtes dem Bf. nicht aus eigenem Antrieb explizit erklärt hat, dass die…
…2025, rdb.at). Keine hemmende Wirkung haben Zahlungserleichterungsansuchen, wenn es sich bei der Zahlungsfrist, vor deren Ablauf sie eingebracht wurden, um eine solche des § 212 Abs 3 erster Satz (Widerruf einer Zahlungserleichterungsbewilligung) oder des § 212 Abs 3 zweiter Satz (Nichtstattgabe eines zeitgerechten Zahlungserleichterungsansuchens) handelt. Dies…
…neuerliche Zahlungserleichterungsansuchen vom 24.6.2015 nicht gemäß § 230 Abs. 3 BAO gehemmt, sodass dieses neuerliche Zahlungserleichterungsansuchen die Verwirkung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 4 BAO nicht zu verhindern vermochte. Dies gilt nach § 212 Abs. 4 BAO nicht für Bescheidbeschwerden bei Abweisung zeitgerechter Zahlungserleichterungsansuchen und…
…weder die Bundesabgabenordnung noch andere Normen einem Antrag auf aufschiebende Wirkung eine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung einräumen, wie dies beispielsweise in § 217 Abs. 4 BAO für zeitgerechte Zahlungserleichterungsansuchen, für Anträge auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a oder für eine Aussetzung der Einbringung gemäß § 231 BAO vorgesehen ist…
…Aufhebung des Säumniszuschlages könne nicht abgeleitet werden, dass ein derartiges Kontrollsystem vorhanden sei. Die beauftrage steuerliche Vertreterin hätte für eine zeitgerechte Einbringung des Zahlungserleichterungsansuchens Sorge zu tragen gehabt. Werde eine Aufgabe im Sinne des Kunden nicht entsprechend erledigt, und ergäben sich dabei Mängel oder Fehler…