…2023 dieser Pflegebedarf in erheblichem Ausmaß bestand". Fest steht auch, dass die weiteren Beschwerdepunkte (engste familiäre und freundschaftliche Beziehungen sowie wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes) im Hinblick auf die zitierte Judikatur nicht erfolgversprechend waren. 2. Beweiswürdigung Die Abgabenbehörde und auch das Bundesfinanzgericht haben gemäß …
…sind in den Jahren 2003 und 2006 geboren, die jüngere Tochter ist bis Ende der vorübergehenden Haushaltsführung noch nicht schulpflichtig, bei der älteren Tochter beginnt die Schulpflicht im ersten Streitjahr. 2.) Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Wenn der Bf. eine neue Wohnung kauft, kommt es zu keinen Vermögensabfluss…
…diesem Grund sei es für ihn weder sinnvoll noch zumutbar, das Eigenheim in Innsbruck aufzugeben und die Familie nach Wien zu übersiedeln. Als weiteres Argument für die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes brachte er vor, nachdem er mit seiner Familie in Innsbruck in einer…
…leben. Die Übersiedlung der gesamten Familie sei aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar. Der Verkauf des Einfamilienhauses in einem eher strukturschwachen Gebiet und die Anschaffung einer adäquaten Unterkunft am Beschäftigungsort würde zu erheblichen Vermögenseinbußen führen und wäre nicht möglich. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist gegeben…
…ländlichen Bereich. Aus den aufgrund dieser Erwägungen angeführten Punkten zieht das Bundesfinanzgericht den Schluss, dass auch die wirtschaftlichen Gründe ein starkes Indiz für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes darstellen. Darüber hinaus kommt im streitgegenständlichen Jahr noch der Umstand hinzu, dass die Ehefrau schwanger war…
…entsprechende Wohngelegenheit zur Verfügung stehe. Hinsichtlich des vorgelegten Übergabevertrages könne die Unzumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes nicht abgeleitet werden, da persönliche Momente und Vorlieben nicht ausreichend seien. Gegen diese Erledigung wurde der Vorlageantrag gestellt und neuerlich auf die wirtschaftlichen Gründe, die gegen eine Wohnsitzverlegung sprechen…
…Die Einkünfte der Ehefrau des Beschwerdeführers betrugen im Jahr 2018 mehr als € 6.000 und waren daher von erheblichem wirtschaftlichem Gewicht. Sie begründeten damit eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes und rechtfertigten damit eine dauernde doppelte Haushaltsführung. Da die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung erfüllt…
…0038 betreffend einen alleinerziehenden Witwer, der auf die Unterstützung seiner Familie hinsichtlich der Kindererziehung angewiesen war und diese nicht in fremde Obhut geben wollte). Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes muss sich aus Umständen von erheblichem objektivem Gewicht ergeben. Eine persönliche Vorliebe für die…
…dass die aufgezeigten Umstände von erheblichem objektivem Gewicht sind und eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes in Tschechien und der Verlegung des Wohnsitzes in den Nahebereich der Beschäftigungsorte entgegensteht. Beim Berufswohnsitz eines Steuerpflichtigen ist für die Anerkennung der Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung ein eigener…
…aus, kommt den Einkünften des (Ehe-)Partners bzw. des Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Bedeutung zu, die aus der Sicht des Steuerpflichtigen die Unzumutbarkeit eines Wechsels des Familienwohnsitzes bewirken kann. Private Veranlassung ist hingegen zu unterstellen, wenn der Steuerpflichtige in anderen Fällen den bisherigen Familienwohnsitz deswegen beibehält…
…Zehntel der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus, kommt den Einkünften des (Ehe-)Partners bzw des Steuerpflichtigen eine wirtschaftliche Bedeutung zu, die aus der Sicht des Steuerpflichtigen die Unzumutbarkeit eines Wechsels des Familienwohnsitzes bewirken kann. Private Veranlassung ist hingegen zu unterstellen, wenn der Steuerpflichtige in anderen Fällen…
…VwGH 20.12.2018, Ra 2016/13/0016). •Wenn eine Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Aufgabe des Familienwohnsitzes muss sich aus Umständen von erheblichem objektivem Gewicht ergeben. Eine persönliche Vorliebe für die Beibehaltung des…
…angeführten Argumente verdeutlicht und nachhaltig belegt. Der Fachbereich des FA Urfahr argumentiert außerdem, dass es für Frau ***1*** eine adäquate Wohnmöglichkeit in ***12*** gegeben hat und somit keine wirtschaftlichen Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes vorgelegen sind. Auch wenn man annimmt, dass Frau **…
…2005/13/0037; UFS 11.05.2005, RV/0474-S/02). Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes kann unterschiedliche Ursachen haben, wie zB die wirtschaftliche Unzumutbarkeit, wenn betreuungsbedürftige, unterhaltspflichtige Kinder im Haushalt leben bzw pflegebedürftige Angehörige nicht mit übersiedelt werden können (VwGH 27.05.2003…
…werden dürfen, wie nach Z 2 lit. a dieser Gesetzesbestimmung Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach § 20 Abs. 1…
…wesentlicher Kaufkraftunterschied oder die Bewirtschaftung einer eigenen Landwirtschaft dazu führen, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist (UFS 7.7.06, RV/0440-G/04). Für die Unzumutbarkeit ausreichend ist jedenfalls (siehe auch VwGH 10.3.2016, 2013/15/0146)…
…die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nicht abzugsfähig sind auch Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits(Tätigkeits)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie…
…Aufgrund der oa dargelegten Gründe ist im vorliegenden Fall davon auszugehen, dass für die beschwerdegegenständlichen Jahre gewichtige wirtschaftliche Gründe vorliegen, die für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sprechen. 2.2 Familienheimfahrten Da dem Beschwerdeführer die Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar war, ist zu beurteilen…
…der Nähe des Beschäftigungsortes finanzierbar" ergeben sich jedoch nicht aus den Unterlagen des Vorlageberichtes. Aus diesem Grund ist vom Vorliegen einer erheblichen Vermögenseinbuße bei Verlegung des Familienwohnsitzes für den Bf. und somit von einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit auszugehen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I…
…dem Bundesfinanzgericht nachgefragt. Nach Besprechung der Sach- und Rechtslage teilte der Amtsvertreter mit, dass er gegen eine Entscheidung, die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes bis zum Ende der Befristung des Dienstverhältnisses des Partners anzunehmen, keine Einwände habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Rechtsgrundlagen § 16 Abs…