…2003/15/0112). Die Bf. hat zwar seine wirtschaftliche Lage im Antrag auf Bewilligung einer Zahlungserleichterung nicht ziffernmäßig konkret dargetan, jedoch ausgeführt, dass die Marktlage durch [Konkurrent], KFZ-Unfälle und Personalmangel Engpässe verursacht habe und somit wirtschaftliche Notlage bzw. finanzielle Bedrängnis ins Treffen geführt. Allerdings…
…Gegen eine wirtschaftliche Notlage spricht auch, dass der Beschwerdeführer als Vizepräsident des örtlichen Sportvereines den Sportverein im Jahr 2009 mit Euro 2.500,- und im Jahr 2011 mit Euro 9.800,- gesponsert hat. Gesamt gesehen kann das Bundesfinanzgericht die vom Beschwerdeführer eingewendete wirtschaftliche Notlage nicht…
…eines Hauptklienten in Zahlungsschwierigkeiten befinde. Es kann jedoch die wirtschaftliche Notlage als Begründung für einen Antrag auf Zahlungserleichterungen nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch eben diese wirtschaftliche Notlage nicht gefährdet ist (VwGH 8.2.1989…
…hat und es gegenständlich lediglich beim Versuch geblieben ist. Es wurde jedoch weder auf die äußerst krisenhafte Lebenssituation und die damit verbundene schwerwiegende emotionale und psychische (Ausnahme-)Situation, noch auf die wirtschaftliche Notlage/Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers Bedacht genommen. Daraus folgt, dass die Milderungsgründe erheblich überwiegen…
…als auch für die übrigen Voraussetzungen der Zahlungserleichterung aus Eigenem überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hierdurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung…
…verwertbarer Betriebsmittel und nicht auf die Gewinnerwartung eines Unternehmens an (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Der deutlichste Fall einer erheblichen Härte ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis (VwGH 04.09.2003, 2002/17/0050). Nur bei Beeinträchtigung des notdürftigen Unterhaltes kann von…
…auf solche Beschwerden betreffende Vorlageanträge (§ 264 BAO) sinngemäß anzuwenden. Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage oder in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung…
…wenn der notdürftige Unterhalt durch die Abgabenentrichtung beeinträchtigt wäre, eine wirtschaftliche Notlage bzw. finanzielle Bedrängnis vorliegt oder eine trotz zumutbarer Vorsorge schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners eingetreten ist. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen könne zu…
…und seine Pensionseinkünfte die einzige Einkunftsquelle seien. Es seien keine sofort verfügbaren finanziellen Mittel vorhanden und müsste vorhandenes Vermögen unter Wert verschleudert werden. Dadurch würden unterhaltsberechtigte Angehörige in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Er habe auch noch andere finanzielle Verpflichtungen, unter anderem einen Kredit i.d…
…Antragstellerinnen enorm und würde sie somit in eine existenzgefährdende, wirtschaftliche Notlage bringen. Die Einhebung der Abgabenschuld sei auch sachlich unbillig. Der Tod und der daraus folgende Erbanfall des überdurchschnittlich verdienenden Lebensgefährten und Vaters sei ein solches Geschehen. Die Abgabenschuld werde nun dennoch von den Antragstellerinnen…
…gegeben: 3.1. Es liegt eine "erhebliche Härte" vor, weil eine wirtschaftliche Notlage der Antragstellerin damit einherginge: Es sind weder ausreichend flüssige Mittel noch veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden. Grundsätzlich genügt zwar der Umstand, dass ein Nachsichtsansuchen gestellt und noch unerledigt ist, nicht für eine…
…enorm gefährden, besondere finanzielle Schwierigkeiten und eine faktische wirtschaftliche Notlage mit sich bringen und damit eine atypische, in keiner Weise bewältigbare belastende Wirkung zur Folge haben. Die Einhebung dieser Beträge würde zum wirtschaftlichen Untergang der Familie führen. Die persönliche Unbilligkeit liege in der Existenzgefährdung, welche…
…verbunden wäre, wobei deren Einbringlichkeit nicht gefährdet werde (VwGH 20.09.2001, 2001/15/0056). Dass dem Abgabepflichtigen gegenüber eine erhebliche Härte in der Einbringung der Abgaben vorliege, weil er hiedurch in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate, oder ihm die Einziehung, gemessen an…
…dass die Eltern des Bf. (richtig: der Vater und seine Ehefrau) im Jahr 2004 über ein Familieneinkommen von rund 24.000 Euro verfügten was eine wirtschaftliche Notlage ausschließe. Da die Anschaffung des behindertengerechten PKW beim Vater selbst keine ag Belastung darstelle sei auch beim Sohn…
…dass eine erhebliche Härte vorliege, weil die Bf. durch die sofortige Entrichtung der Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung ihrer anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihr…
…anhand seiner Einkommens- und Vermögenssituation darzulegen, dass eine erhebliche Härte vorliege, weil er durch die sofortige Entrichtung der gegenständlichen Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage, in finanzielle Bedrängnis gerate oder die Einziehung, gemessen an den sonstigen Verbindlichkeiten und unter Berücksichtigung der anzuerkennenden berechtigten Interessen an der…
…führten und keine Anhaltspunkte für einen mangelnden Zahlungswillen bestünden, sei auch keine Gefährdung der Einbringlichkeit gegeben. Ausschlaggebend für die derzeitige wirtschaftliche Notlage des Bf. sei die von ihm im Dezember 2013 an das Finanzamt geleistete Zahlung, welche die nach wie vor strittige Normverbrauchsabgabe 2-7…
…Umstände offen zu legen. Im Nachsichtsansuchen führt die Bf. aus, dass infolge ihres geringen Einkommens die Bezahlung der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten ihre wirtschaftliche Existenz gefährden würde. Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, wirtschaftliche Notlagen (VwGH 6.2.1990, 89/14/0285), die die Existenz des Abgabepflichtigen zu gefährden drohen…
…gleichermaßen treffen. Zu dem kommt noch, dass fast 80% des nachzusehenden Betrages auf nichtentrichtete Umsatzsteuer, die ohnedies abzuführen gewesen wäre, entfällt. Schwierige wirtschaftliche Verhältnisse, wirtschaftliche Notlagen, die die Existenz des Abgabepflichtigen zu gefährden drohten, könnten die persönliche Unbilligkeit der Einhebung indizieren. Die Frage, ob die…
…Episoden, existenziellen Sorgen und tiefgreifender Destabilisierung meiner gesamten Lebensumstände. In diesem Zeitraum kam es zu: wirtschaftlichem Zusammenbruch, Räumungsklage, vorübergehender Unterbringung in einer Einrichtung der Caritas, Verlust meiner beruflichen Existenzgrundlage, letztlich Einleitung eines Privatkonkurses. Diese Umstände stellen keine bloße wirtschaftliche Notlage dar, sondern eine außergewöhnliche Gesamtsituation…