…die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisende Beschäftigung gewährt würden. Bei der laufenden Lohnabrechnung seien nicht alle Vergütungen (Honorarnoten an die Gesellschaft) an die Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage eingerechnet worden. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 15…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Beschwerdefall war strittig ist, ob die Bezüge von nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer, die schuldrechtlich im Arbeitsvertrag hinsichtlich ihres arbeitsbezogenen Verhaltens weisungsfrei gegenüber ihrer GmbH sind, gem. …
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Streitpunkt Strittig ist, ob nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer, die schuldrechtlich hinsichtlich ihres arbeitsbezogenen Verhaltens weisungsfrei gegenüber ihrer GmbH sind, aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Sonderbestimmung weisungsfrei sind und daher gem. § 25 Abs…
…oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall ist strittig, welche Weisungen der Generalversammlung von einer "gesellschaftsvertraglichen Sonderbestimmung" erfasst sein müssen, um bei nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 25 Abs…
…zukommen und sind gem. den einschlägigen Verfahrensbestimmungen zur Wahrung des Parteiengehörs an dieser Stelle notwendig: Die geprüfte Kapitalgesellschaft hätte u.a. mit ihren wesentlich beteiligten Gesellschafter- Geschäftsführern am 11.3.2014 einen "Rahmen- und Werkvertrag" (Beilage 3) abgeschlossen. Dieser würde im Punkt 2. regeln: "2…
…Rechtsprechung des VwGH darauf ankommt, ob eine kontinuierliche Tätigkeit des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers für die Gesellschaft vorliegt oder nicht und ist dies aufgrund des festgestellten Sachverhaltes zu bejahen. Wie lange eine Trennung des Gesellschafters von der Gesellschaft dauert bzw. wie komplex die Vereinbarungen sind…
…bildenden - § 15 Abs. 2 EStG 1988, wo als "geldwerter Vorteil" beispielhaft die Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung angeführt ist. Die zwischenzeitig ergangene Verordnung "über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern" vom 19.4.2018, BGBl. II Nr. 70/2018, sieht…
…Festsetzungsbescheide (DB, DZ) erlassen, weil die Bf. es unterlassen hatte, die Bezüge der beiden nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage für die Selbstberechnungsabgaben (DB, DZ) einzubeziehen. Den obigen Ausführungen zufolge erweist sich diese Einbeziehung jedoch als nicht richtig, sodass für eine Bescheiderlassung nach §…
…Folgenden war zum an der Bf. wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer festzustellen: Wie dem vorliegenden Firmenbuchauszug zu entnehmen war und wie auch durch die AP in ihrem Bericht festgehalten wurde, vertrat Dr. H. die Bf. als Geschäftsführer seit dem Jahr 2004. Seine Beteiligung betrug im geprüften…
…deren Geschäftsführer tätig waren, haben in den Jahren 2014 -2016 Vergütungen für operative Tätigkeiten erhalten, die sie in diesen Jahren und auch bereits seit 2009 für die bf GmbH durchgeführt haben. Dass diese Vergütungen der bf GmbH an die zu je 50% wesentlich beteiligten Gesellschafter…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit fünf Bescheiden vom 14.10.2014 setzte die belangte Behörde nach einer Außenprüfung gegenüber der Beschwerdeführerin Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds für deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ***BfGf*** fest, sodass sich für das Jahr 2009…
…sodass keine Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2010 bis 2013 aus diesem Titel zu erfolgen hatte. Der Beschwerde war daher in diesem Punkt statt zu geben. Der weitere Beschwerdepunkt betraf die mit 25,25% wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin der Bf…
…dass bei den als Gesellschafter-Geschäftsführer tätigen Rechtsanwälten keine Dienstverhältnisse vorlagen. Demnach seien keine Dienstgeberbeiträge festzusetzen gewesen. Dazu war durch das Gericht festzuhalten, dass es sich bei dem diesem Erkenntnis zugrundeliegenden Sachverhalt um die Beurteilung der Tätigkeit nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer gehandelt hatte. Ein…
…verwirklichende Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers geleistet würden, fallen. Die zivilrechtliche Gestaltung der Leistungsbeziehung sei dabei irrelevant, weil die Bestimmung des § 41 Abs. 2 FLAG 1967 iVm § 22 Z 2 EStG 1988 auf die Art der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten nicht abstellen würde…
…erforderlich gewesen. - Die Beschäftigung des nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-GF würde die Merkmale des § 47 Abs. 1 EStG 1988 erfüllen. - Es sei unstrittig, dass der GF kontinuierlich und über einen längeren Zeitraum die Aufgaben der Geschäftsführung und der operativen Tätigkeit nach außen hin erkennbar und…
…Kraftfahrzeuges und spricht demnach in § 4 Abs. 1 auch nur die Privatnutzung der arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuge durch den "Arbeitnehmer" an. Der wesentlich beteiligte Gesellschafter -Geschäftsführer wird zwar mit seinen Einkünften im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 nach § 41 Abs. 2 FLAG für Zwecke der…
…Organismus steht einer solchen Interpretation entgegen und verlangt die Subsumtion unter § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988. Entsprechend den obigen Ausführungen sind daher die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers als Vergütungen iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 anzusehen und in die…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Rahmen einer bei der beschwerdeführenden GmbH (Bf) durchgeführten Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) den Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2014 betreffend wurde unter anderem festgestellt, dass die für die wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin, Frau ***C***, abgeführten Beiträge an…
…EStG auf die Art der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten nicht abstellen. Solcherart steht es einer Beurteilung der Einkünfte als solcher nach § 22 Abs 2 Teilstrich 2 EStG nicht entgegen, wenn die Art der Tätigkeit, würde sie nicht der Gesellschaft gegenüber erbracht werden…
…der Anteil der privaten Fahrten nachgewiesen werden könne (zB Vorlage eines Fahrtenbuches). Nach der ab 01.01.2018 anzuwendenden Verordnung über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern sei § 4 der Sachbezugswerteverordnung für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der privaten…