…Gebühr nicht vorschriftsmäßig, also nicht spätestens im Fälligkeitszeitpunkt entrichtet worden ist. Die vorschriftsmäßige Gebührenentrichtung erfasst somit nicht auch den urkundlichen Nachweis derselben Sohin erfolgte die streitverfangene Gebührenvorschreibung im Anschluss an die ordnungsgemäße Befundnahme durch den VfGH (ohne Überweisungsbeleg hatte dieser keine Kenntnis über die Gebührenentrichtung…
…sondern erst später. Eine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühr liegt hier nicht vor. Nach § 17a Z. 6 VfGG gelten für die Gebühr neben Bestimmungen des Gebührengesetzes auch die §§ 74, 203 und 241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach…
…Abs 1 GebG eine objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren sei, wobei ein Verschulden des Abgabenpflichtigen keine Voraussetzung der Erhöhung darstelle (Verweis auf das E des VwGH vom 12.11.1997, 97/16/0063). Bei der Erhebung einer Revision entstehe die Gebührenschuld gem…
…nur im Fall der nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung, hat gemäß § 203 BAO die bescheidmäßige Festsetzung der festen Gebühr sowie einer 50%-ige Gebührenerhöhung iSd § 9 Abs 1 GebG zu erfolgen. Die Gebührenerhöhung iSd § 9 Abs. 1 GebG ist eine objektive Säumnisfolge, bei der keine Möglichkeit besteht…
…VfGG in der Höhe von € 220,-- und 2. die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung…
…sondern erst später. Eine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühr liegt hier nicht vor. Nach § 17a Z. 6 VfGG gelten für die Gebühr neben Bestimmungen des Gebührengesetzes auch die §§ 74, 203 und 241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach…
…Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 17a VfGG, die…
…ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabenpflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht hie bei keines. 5. Erwägungen Eine Eingabe im Sinne …
…ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097). Nach § 24a Z 7 VwGG gelten für die Gebühr neben Bestimmungen des Gebührengesetzes auch die §§ 74, 203 und 241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben…
…dass der VwGH das Verfahren wegen nicht erfolgter Mängelbehebung eingestellt hat, nichts an der bereits entstandenen Gebührenpflicht zu ändern vermag. Nach § 34 Abs. 1 GebG sind die Organe der Gebietskörperschaften verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes…
…entfalle, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll. Im vorliegenden Fall sei die vorschriftsmäßige Gebührenentrichtung infolge Selbstadressierung unterblieben. Schließlich legte die belangte Behörde dar, dass die Gebührenerhöhung eine objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Gebührenentrichtung darstelle. Mit Eingabe vom 3. Februar…
…123" 1. die Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), BGBl 1957/267 idgF., in Höhe von € 14,30 wegen nicht vorschriftsmäßiger Gebührenentrichtung vorgeschrieben, und 2. gemäß § 9 Abs. 1 GebG 1957 eine zwingende Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der nicht…
…zeigen würden, dass die Frage der Abgabenverkürzung objektiv zu beurteilen sei. Der Zeuge habe berichtet, dass er bei der Gebührenentrichtung im Minutenbereich zwischen Abstellanmeldung und Bestätigung zu beurteilen habe, ob eine Verwaltungsübertretung vorliege und entscheide, ob im Beanstandungszeitpunkt eine Abgabenverkürzung verwirklicht worden sei. Daraus sei…
…Z 1 und 14 anzuwenden." § 203 BAO lautet: "Bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist." Nach § 3 Abs 2 Z 1 letzter Satz GebG…
…vom 15. September 2010 in sinngemäßer Anwendung des § 203 BAO mangels vorschriftsmäßiger Entrichtung festgesetzt worden sind, war die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50% der verkürzten Gebühr ebenfalls zu erheben. Bei der Entstehung der Gebührenerhöhung nach § 9 Abs. 1 GebG…
…Die Gebühr wurde weder entrichtet, noch lag eine Gebührenbefreiung vor. Wird eine Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet, so ist sie nach § 203 BAO vom Finanzamt mit Bescheid festzusetzen (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097; diese Entscheidung erging zu der im Wesentlichen gleich gestalteten Vorgängerbestimmung…
…VfGG in der Höhe von € 220,-- und 2. die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung…
…sondern erst später. Eine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühr liegt hier nicht vor. Nach § 17a Z. 6 VfGG gelten für die Gebühr neben Bestimmungen des Gebührengesetzes auch die §§ 74, 203 und 241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach…
…VfGG in der Höhe von € 220,-- und 2. die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung…
…Dies war - wie sich aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt - aber nicht der Fall. Selbst eine verspätete Entrichtung stellt keine vorschriftsmäßige Entrichtung dar (vgl. VwGH 22.10.2015, 2013/16/0101). Daher lagen auch die Voraussetzungen für die Festsetzung einer Gebührenerhöhung vor. Die Beschwerde war daher…