…Gebühr nicht vorschriftsmäßig, also nicht spätestens im Fälligkeitszeitpunkt entrichtet worden ist. Die vorschriftsmäßige Gebührenentrichtung erfasst somit nicht auch den urkundlichen Nachweis derselben Sohin erfolgte die streitverfangene Gebührenvorschreibung im Anschluss an die ordnungsgemäße Befundnahme durch den VfGH (ohne Überweisungsbeleg hatte dieser keine Kenntnis über die Gebührenentrichtung…
…und Verkehrsteuern Wien die nicht vorschriftsmäßig entrichtete Eingabegebühr mit Bescheid vorgeschrieben hat und die dagegen eingebrachte Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet abgewiesen hat. Keine dieser Behörden ist als gesetzlicher Richter hinsichtlich des aufgezeigten Konkursverfahrens anzusehen. Der VfGH hat über die bei ihm eingelangten Anträge im…
…sondern erst später. Eine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühr liegt hier nicht vor. Nach § 17a Z. 6 VfGG gelten für die Gebühr neben Bestimmungen des Gebührengesetzes auch die §§ 74, 203 und 241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach…
…entrichten sind und ein Abgabenbescheid erst dann zu ergehen hat, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte. Dabei hat der Zeitpunkt der Erlassung eines solchen Bescheides iS des § 203 BAO keinen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Gebührenschuldners (VwGH vom 26. Februar 1979, 1057…
…Abs 1 GebG eine objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren sei, wobei ein Verschulden des Abgabenpflichtigen keine Voraussetzung der Erhöhung darstelle (Verweis auf das E des VwGH vom 12.11.1997, 97/16/0063). Bei der Erhebung einer Revision entstehe die Gebührenschuld gem…
…203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Gemäß § 203 BAO iV. mit § 17a VfGG ist bei Eingabengebühren nach § 17a VfGG ein Abgabenbescheid…
…nur im Fall der nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung, hat gemäß § 203 BAO die bescheidmäßige Festsetzung der festen Gebühr sowie einer 50%-ige Gebührenerhöhung iSd § 9 Abs 1 GebG zu erfolgen. Die Gebührenerhöhung iSd § 9 Abs. 1 GebG ist eine objektive Säumnisfolge, bei der keine Möglichkeit besteht…
…nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren, in einer gemäß § 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise, zwingend angeordnet. Dagegen brachte der Bw. fristgerecht einen Vorlageantrag an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) ein. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den vorliegenden Fall bezogenen gesetzlichen Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetztes (VfGG…
…ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Nach § 203 BAO iV. mit § 17a Z 6 VfGG ist für die Eingabengebühren nach § 17a VfGG ein…
…VfGG in der Höhe von € 220,-- und 2. die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG in der Höhe von € 110,-- fest. Die Bescheide enthalten folgende Begründungen: 1. Gebührenbescheid: "Die Festsetzung erfolgt, weil die Gebühr nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde. Da die Bestimmungen betreffend Gebührenentrichtung…
…sondern erst später. Eine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühr liegt hier nicht vor. Nach § 17a Z. 6 VfGG gelten für die Gebühr neben Bestimmungen des Gebührengesetzes auch die §§ 74, 203 und 241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach…
…Nach § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung auch sinngemäß für die feste Gebühr nach § 17a VfGG, die…
…ob die Nichtentrichtung auf ein Verschulden des Abgabenpflichtigen zurückzuführen ist oder nicht (vgl. VwGH 16. 3. 1987, 86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht hie bei keines. 5. Erwägungen Eine Eingabe im Sinne …
…ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Nach § 203 BAO iV. mit § 17a Z 6 VfGG ist für die Eingabengebühren nach § 17a VfGG ein…
…Bw. den Vorlageantrag. Die Bw. räumt dabei ein, den VfGH von der Gebührenentrichtung nicht in Kenntnis gesetzt zu haben, erblickt aber in der Vorschreibung der Gebührenerhöhung eine Unbilligkeit. Die Einbringung eines Antrages nach § 276 Abs. 1 BAO vor Zustellung der Berufungsvorentscheidung ist ohne rechtliche Wirkung…
…ist die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet (vgl. VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097). Nach § 24a Z 7 VwGG gelten für die Gebühr neben Bestimmungen des Gebührengesetzes auch die §§ 74, 203 und 241 Abs. 2 und 3 der Bundesabgabenordnung. Nach § 203 BAO ist bei Abgaben…
…dass der VwGH das Verfahren wegen nicht erfolgter Mängelbehebung eingestellt hat, nichts an der bereits entstandenen Gebührenpflicht zu ändern vermag. Nach § 34 Abs. 1 GebG sind die Organe der Gebietskörperschaften verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes…
…entfalle, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle dienen soll. Im vorliegenden Fall sei die vorschriftsmäßige Gebührenentrichtung infolge Selbstadressierung unterblieben. Schließlich legte die belangte Behörde dar, dass die Gebührenerhöhung eine objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Gebührenentrichtung darstelle. Mit Eingabe vom 3. Februar…
…123" 1. die Eingabengebühr gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), BGBl 1957/267 idgF., in Höhe von € 14,30 wegen nicht vorschriftsmäßiger Gebührenentrichtung vorgeschrieben, und 2. gemäß § 9 Abs. 1 GebG 1957 eine zwingende Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der nicht…
…der Bundesabgabenordnung. Bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ist ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Damit gilt diese Bestimmung sinngemäß auch für die feste Gebühr nach § 17a VfGG, die durch…