…entnehmen, dass die festen Gebühren (zunächst) durch den Gebührenschuldner mittels der angeführten Entrichtungsarten zu entrichten sind, und die Abgabenbehörde einen Abgabenbescheid gemäß § 203 BAO nur dann zu erlassen hat, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine Gebühr dann…
…§ 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Die vom Beschwerdeführer schließlich vorgebrachte Meinung, bei der Gebührenerhöhung im Sinne des…
… 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese…
… 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese…
…ist ohne jede Bedeutung. Vielmehr ist die Gebührenerhöhung im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in Stempelmarken zwingend angeordnet (vgl. VwGH 12.11.1997, 97/16/0063). Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs…
… 9 Abs. 1 GebG sieht somit zwingend die Festsetzung einer Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge des Unterbleibens der vorschriftsmäßigen Entrichtung der festen Gebühr vor. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung steht nicht im Ermessen der Behörde. Aus diesen Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese…
…ist nicht möglich. Aus diesem Grund war der konkrete Antrag der Bf. auf Rückzahlung von 152,90 € von ihrem Steuerkonto beim Finanzamt 12 auf das Konto der MA 37 keine vorschriftsmäßige Entrichtung im Sinne des § 3 Abs. 1 GebG. Aus diesen Gründen war die…
…VwGH 22.10.2015, 2013/16/0101 unter Hinweis auf VwGH 19.9.2001, 2001/16/0306). Da keine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühren zum Fälligkeitszeitpunkt erfolgt ist, liegen die Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO als einen Akt der Abgabenbemessung vor (vgl…
…die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß § 9 Abs. 1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 % der verkürzten Gebühr zu erheben. Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren in einer…
…eine klare Rechtslage vorliegt, die keine Auslegungsschwierigkeiten bereitet. Die Rechtsfolge der Gebührenentstehung im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe (§ 17a Z 3 VfGG) ergibt sich ebenso wie die Rechtsfolge der Gebührenerhöhung bei nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung (§ 9 Abs. 1 GebG) unmittelbar aus dem Gesetz. Wien, am 16…
…eine klare Rechtslage vorliegt, die keine Auslegungsschwierigkeiten bereitet. Die Rechtsfolge der Gebührenentstehung im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe (§ 17a Z 3 VfGG) ergibt sich ebenso wie die Rechtsfolge der Gebührenerhöhung bei nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung (§ 9 Abs. 1 GebG) unmittelbar aus dem Gesetz. Wien, am 24…
…11.2016 ein amtlicher Befund iSd § 34 GebG über die Gebührenverkürzung aufgenommen und dem zuständigen Finanzamt übersandt. Dieses hat im Anschluss völlig zu Recht mangels vorschriftsmäßiger Entrichtung den gegenständlich bekämpften Bescheid vom 9.5.2017 erlassen und die festen Gebühren gemäß § 14 TP 6 Abs…
…auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen zurückzuführen ist oder nicht. Für diese zwingende Rechtsfolge der eingetretenen Säumnis besteht kein Ermessen der Behörde. Da die Eingabengebühren infolge nicht vorschriftsmäßiger Entrichtung mit Bescheid vom 13.02.2020 festgesetzt wurden, erfolgte die gleichzeitige bescheidmäßige Festsetzung der Gebührenerhöhung in Höhe…
…vor. Da Überweisungen von der Respirofrist von drei Tagen nach § 211 Abs.2 BAO erfasst sind, erfolgte sohin die Entrichtung der Gebühr vorschriftsmäßig, unbeschadet dessen, dass der Eingang der Gebühr auf das Finanzamtskonto erst am 19.09.2014 erfolgt ist. Im Lichte der vorstehenden eindeutigen…
…den drei übrigen hier gegenständlichen Rechtssachen (Beschwerden für A B, E F und G H) ist hingegen keine vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühren zum Fälligkeitszeitpunkt erfolgt und liegen damit die Voraussetzung für die Erlassung eines Abgabenbescheides nach § 203 BAO als einen Akt der Abgabenbemessung vor (vgl…
…erst nach ihrem Fälligkeitszeitpunkt (= Einbringung der Eingabe mit 3. April 2018) am 30. April 2018 nachweislich entrichtet wurde. Damit liegt keine vorschriftsmäßige Entrichtung vor (vgl. dazu VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097). Der Behörde war aufgrund der fehlenden Vorlage eines Nachweises auch nicht…
…der Vorschreibung der Gebührenerhöhung ändern. Eine Gebührenerhöhung ist nämlich auch dann festzusetzen, wenn eine feste Gebühr im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld nicht vorschriftmäßig entrichtet wurde. Im Übrigen liegt eine vorschriftsmäßige Entrichtung einer festen Gebühr nur dann vor, wenn sie auf eine in § 3 Abs…
…somit für Zwecke des § 9 Abs 1 GebG alleine entscheidend, ob eine feste Gebühr "nicht vorschriftsmäßig" entrichtet wurde. Eine nicht vorschriftsmäßige Entrichtung in diesem Sinn ist zu bejahen, wenn eine Eingabengebühr nicht bei Fälligkeit entrichtet wurde (vgl zB VwGH 21.11.2013, 2011/16/0097)…
…und Glücksspiel zu entrichten. Da mir ein entsprechendes Konto des Finanzamtes bisher nicht bekannt war, konnte ich diesen Betrag auch nicht überweisen. Eine sogenannte vorschriftsmäßige Entrichtung der Gebühr im Sinne von § 9 Abs. 1 GebG 1957 war mir daher bislang nicht möglich. Die Vorschreibung der…
…16. 3. 1987, 86/15/0114). Die Gebührenerhöhung wird als objektive Säumnisfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Ermessen besteht hiebei keines. Es war somit mit der Festsetzung der Eingabengebühren auch die Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs. 1 GebG zwingend festzusetzen. Sowohl die Bf…