…Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbstständig besteuert. Steuerpflichtig sind grundsätzlich sowohl Haupt- als auch Ersatztatbestand;…
…aller Anteile am Gesellschaftsvermögen oder der Gesellschaft, wenn kein schuldrechtliches Geschäft im Sinne der Z 3 vorausgegangen ist. Treuhändig gehaltene Gesellschaftsanteile sind dem Treugeber zuzurechnen. Ein inländisches Grundstück gehört zum Vermögen einer Gesellschaft, wenn sie das Grundstück durch einen Rechtsvorgang gemäß Abs. 1 oder Abs…
…und 3 bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist. Ein im Abs. 2 bezeichneter Rechtsvorgang unterliegt der Steuer auch dann, wenn ihm einer der im Abs. 1 bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist. Die Steuer wird jedoch nur insoweit erhoben, als die Bemessungsgrundlage für den späteren Rechtsvorgang den Betrag übersteigt…
…der Z 1 vorausgegangen ist, ... Nach § 1 Abs. 4 GrEStG 1987 unterliegt der Steuer ein im Abs. 1 bezeichneter Rechtsvorgang auch dann, wenn ihm einer der in den Abs. 2 und 3 bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist. Ein im Abs. 2 bezeichneter Rechtsvorgang unterliegt der Steuer…
…dem kein schuldrechtliches Geschäft im Sinne der Z 1 vorausgegangen ist. Die Steuer wäre diesfalls nach § 4 Abs. 2 Z 3 GrEStG vom dreifachen Einheitswert der Liegenschaft zu bemessen. Nach § 1 Abs. 4 GrEStG unterliegt ein im Abs. 1 bezeichneter Rechtsvorgang der Steuer auch dann…
…der Erwerb eines der in den Z 3 und 4 bezeichneten Rechte, wenn kein Rechtsgeschäft vorausgegangen ist, das den Anspruch auf Erwerb der Rechte begründet. (2) Der Grunderwerbsteuer unterliegen auch Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen…
…Gegenleistung vereinbart wird, deren Wert den Betrag übersteigt, von dem beim vorausgegangenen Rechtsvorgang die Steuer berechnet worden ist. Nach dieser gesetzlichen Vorschrift wird also sowohl die Übertragung von dem Dritten an den Treuhänder als auch die vom Treuhänder an den Treugeber selbstständig besteuert. Die Begründung…
…werden. Im § 1 Abs 4 GrEStG wird dazu festgelegt, dass ein im Abs 1 bezeichneter Rechtsvorgang auch dann der Steuer unterliegt, wenn einer der im Abs 2 oder 3 des § 1 GrEStG bezeichneten Rechtsvorgänge vorausgegangen ist (vgl VwGH vom 23. Februar 1989, 88/16/0220…
Weiters fordert die Befreiungsbestimmung, dass der Rechtsvorgang durch die Übertragung von Aufgaben unmittelbar veranlasst ist. Der VwGH 14. Oktober 1971, VwGH 16.12.1971, 1111/71, VwSlg 4289 F/1971 zitiert in seinem Erkenntnis die Definition des Begriffes "unmittelbar": „Ohne gebrauchte Mittel oder andere wirkende…
…Vorhalt des Berichterstatters Unter Bezugnahme auf die oben dargestellte Aktenlage hielt das Bundesfinanzgericht der Bf. als Rechtsnachfolgerin der Rechtsvorgängerin im Wesentlichen Folgendes vor: " ………………… Es ist wohl davon auszugehen, dass freiwillige Kapitalzuschüsse bzw. diesen vorausgegangene Verpflichtungen, nicht grundlos erfolgen…
…Vorhalt des Berichterstatters Unter Bezugnahme auf die oben dargestellte Aktenlage hielt das Bundesfinanzgericht der Bf. als Rechtsnachfolgerin der Rechtsvorgängerin im Wesentlichen Folgendes vor: " ………………… Es ist wohl davon auszugehen, dass freiwillige Kapitalzuschüsse bzw. diesen vorausgegangene Verpflichtungen, nicht grundlos erfolgen…
…und das Grundstück 6 (P) als Verkehrsfläche ausgewiesen sind. Mit Bescheid vom 05.07.2013 setzte das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel die Grunderwerbsteuer für den ggst. Rechtsvorgang in Höhe von 17.871,00 € fest. In der Begründung wurde ausgeführt: „ Gemäß § 52 Abs…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf 1. Rechtsvorgang Mit rechtskräftigem Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes X vom 22. Juli 2013, GZ*** , wurde die Verlassenschaft nach der am *** 2013 verstorbenen Frau ERBLASSERIN deren Nichte, Frau BF (die nunmehrige…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf 1. Verfahren vor dem Finanzamt 1.1. Grunderwerbsteuererklärung - Rechtsvorgang Mit elektronischer Grunderwerbsteuererklärung vom 1. Juni 2012 zeigte die rechtsfreundliche Vertretung des Herrn BF (dem nunmehrigen Beschwerdeführer, kurz Bf.) dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
…Einhebung ausgesetzt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Der Grunderwerbsteuer unterliegen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 u.a. folgende Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen: 1.ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet. Gemäß § 4 Abs…
…wurde vom Finanzamt dem (nunmehrigen) Bundesfinanzgericht ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung vorgelegt. Über die Beschwerde (Berufung) wurde erwogen: Die für den gegenständlichen Erwerbsvorgang maßgeblichen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 lauteten auszugsweise: § 1 (1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen: 1…
…nicht aktiv und nicht passiv legitimierte, unzuständige Person (***M***), die nicht vertretungsbefugtes Organ der Beschwerdeführerin sei, Grunderwerbsteuer für einen Rechtsvorgang vorgeschrieben worden. Die beschwerdeführende Partei stellte den Antrag, den bekämpften Bescheid seinem ganzen Inhalt und Umfang nach (wegen Falschadressierung, nicht heilbarer Zustellmängel und folglich nicht…
…BF (der nunmehrige Beschwerdeführer, kurz Bf.) über FinanzOnline an, dass am 1. September 2009 ein grunderwerbsteuerpflichtiger Rechtsvorgang zwischen ERBL als Veräußerer und dem Bf. als Erwerber verwirklicht worden sei. Als Titel des Geschäftsfalles wurde „Amtsurkunde“ eingegeben und dafür systemseitig die ErfNr*** vergeben. Bei den „Bemessungsgrundlagen…
…unterliegen der Grunderwerbsteuer ua. die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstückes beziehen: 1. ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet, 2. der Erwerb des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist Gemäß § 4 Abs…
…jedoch sei dies inhaltlich nicht nachvollziehbar, denn für die Errichtung eines neuen Objektes entstehe ebenfalls keine Grunderwerbsteuer. Der gegenständliche Rechtsvorgang habe sich auf den Ausbau des Dachbodens auf der dem Bf. als Miteigentümer gehörigen Liegenschaft, wodurch sich im Zuge der Neuparifizierung die Miteigentumsanteile geändert haben…