…dass im Rahmen des zu übenden Ermessens dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit zukomme und die steuerliche Auswirkung nicht bloß geringfügig sei. Gegenstand des Übereinkommens sei die vorübergehende Grundinanspruchnahme für 3 Jahre gegen eine einmalige Entschädigung, welches Recht eine Dienstbarkeit iSd …
…ausgeführt, dass im Rahmen des zu übenden Ermessens dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit zukomme und die steuerliche Auswirkung nicht bloß geringfügig sei. Gegenstand des Übereinkommens sei die vorübergehende Grundinanspruchnahme für drei Jahre gegen eine einmalige Entschädigung, welches Recht eine Dienstbarkeit…
…werden, als auch ein Bestandgeber gegen Entgelt den Gebrauch der Sache zu dulden hat. Allerdings ist aus dem Inhalt des Punktes fünftens des Übereinkommens ersichtlich, dass dessen Gegenstand - ähnlich den o.a. Sachverhalten der genannten VwGH-Erkenntnisse- die vorübergehende Grundinanspruchnahme, zum Zweck des Straßenbaus, ist…
…vorübergehende Grundinanspruchnahme wird die Entschädigung gemäß dem beiliegenden Gutachten wie folgt ermittelt: | Summen Grundwert | 34.992,00 € | Akzeptanzzuschlag 10% (vom Grundwert) | 3.499,20 € | Gesamtentschädigung | 38.491,20 € Im Punkt 10 dieses Übereinkommens für die vorübergehende…
… 279 Abs. 1 BAO abzuändern. Die Vergütung für die vorübergehende Grundinanspruchnahme steht in keinem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes. V. Bemessungsgrundlagen und Höhe der festgesetzten Abgabe Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer für das Jahr 2017 betragen: [Grafik] [Grafik…
…gehen diese Investitionen bei Vertragsbeendigung unentgeltlich in das Eigentum der Vermieterin über. 6.2. Die Mieter sind verpflichtet die vorübergehende Benützung und Veränderung des Bestandobjektes ohne Ersatzanspruch zu dulden, wenn dies zur Beseitigung ernster Schäden des Hauses oder zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am…
…gehörenden Grundstücks erfolgt im Rahmen dieses land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, wenn es sich entweder um eine bloß vorübergehende Maßnahme handelt oder wenn der Nutzungsüberlasser auf der überlassenen Fläche weiterhin eine dem Hauptzweck des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entsprechende, wirtschaftlich ins Gewicht fallende Tätigkeit entfaltet (vgl…
…30.07.2011 die Landwirtschaft in Form eines Pferdeeinstellungsbetriebes mit 24 Einstellplätzen und einer Ausreitmöglichkeit für die Einsteller ("***2***"). Die Beanspruchung erfolgt einerseits zur vorübergehenden Verbreiterung der Gemeindestraße als Baustraße sowie zur Herstellung der Abfahrts-und Auffahrtsrampe in Fahrtrichtung ***Ort1***, andererseits zur Nutzung als Baustelleneinrichtungsfläche…
…89/15/0014; VwGH 13.12.2012, 2010/16/0023) weiter fest, dass das zudem eingeräumte "Recht der vorübergehenden Inanspruchnahme" von (weiteren) Grundflächen für die Dauer der Erneuerungsarbeiten eine (weitere) Dienstbarkeit im Sinne des § 33 TP 9 GebG darstellt. Auch sei die Auffassung, die Dienstbarkeit…
…160 m². B. 2 Die vertragsgegenständliche Grundinanspruchnahme beginnt frühestens im November des Jahre 2020. Entgelt und Kosten [Pauschalentgelt] Aufsandungserklärung Die Vertragsparteien erteilen die Einwilligung zur Einverleibung der Dienstbarkeit(en) auf Dauer. Für den Dienstbarkeitsvertrag hat die Bf. die Rechtsgeschäftsgebühr im Wege der Selbstberechnung entrichtet. Darüber…
…da keine Entschädigung für Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis vorliegt. Dies wurde auch vom Beschwerdeführer nicht behauptet. Vielmehr geht aus einer Aufstellung der EVN hervor, wonach die Entschädigung für Grundinanspruchnahme, Dienstbarkeit und Lichtwellenleiter gewährt wurde. Eine Entschädigung für Ernteausfall und Wirtschaftserschwernisse ist nicht enthalten (siehe hiezu Dok…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde des Bf., Adresse, PLZ-Ort, vertreten durch Schwarz & Partner Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung GmbH, Gudrunstraße 141, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 26. November 2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Wien…
In den Erläuterungen zu der mit LGBl. für Wien Nr. 11/2013 eingeführten Bestimmung des § 9 Abs. 1a GAG wird festgehalten, dass in Zukunft die Abgabepflicht auch an den bloßen Gebrauch von öffentlichem Grund der Gemeinde anknüpfen soll. Wie in anderen Bereichen üblich (z.B…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf Straße, Ort, vertreten durch die Stb, gegen die Bescheide des FA vom 25. November 2009, betreffend Einkommensteuer für die Jahren…
…Rechtsprechung). Die Artikel 232 Abs. 1 Buchstabe b iVm Artikel 558 bis 561 ZK-DVO ermöglichen die Überführung eines dort genannten Beförderungsmittels in das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben durch Abgabe einer konkludenten Zollanmeldung, weil hier von Anfang an klar…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Beschwerde vom 12. Februar 2020 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien MA 46 Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten vom 4. Februar 2020 betreffend Nachbemessung…
…2014 hat der Bf. im Wesentlichen vorgebracht, das gegenständliche Fahrzeug befinde sich im Eigentum einer näher genannten in der Schweiz ansässigen Firma und sei ihm als einem Angestellten dieser Firma vorübergehend mit Überlassungserklärung vom 5. Februar 2013 zum Gebrauch überlassen worden. Weiters handle es sich…
…die Absicht zu einer zukünftigen landwirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks ersichtlich. Auch wenn die tatsächliche Nutzungsdauer des Grundstücks für Deponiezwecke nunmehr voraussichtlich 12 Jahre betragen werde, handele es sich dabei um eine bloße vorübergehende nichtlandwirtschaftliche Nutzung, weil ursprünglich eine Nutzungsdauer von 5 Jahren vereinbart worden sei…
- weil es nicht den geringsten Hinweis gebe, der in Deutschland bereits im steuerfreien Verkehr befindliche Olej Rust Cleaner sei unter Steueraussetzung nach Österreich verbracht worden; - Art. 33 Abs. 1 und Abs. 3 der SystemRL maßgeblich sei, sich an Mitgliedstaaten richte und in Österreich fehlerhaft umgesetzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 23. April 2020 gegen die Bescheide des Magistrats der Stadt Wien MA 46 Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten vom 2. April 2020 betreffend…