…Rechtsansicht zugrunde liegt (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, Tz 49 zu § 217 BAO). Allerdings schadet selbst eine unvertretbare Rechtsansicht nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit zurechenbar, der Irrtum daher vorwerfbar ist. Die Bf. legte jedoch in keiner Weise dar, inwiefern eine vertretbare Rechtsansicht vorgelegen oder…
… 4 Abs. 7 EnAbgVergG maßgeblich. Wie weiter oben ausgeführt, ist die Frage, ob eine Rechtsansicht vertretbar ist oder nicht, aus der Sicht der Behörde zu stellen. Bei einer Prüfung des Antrages der Beschwerdeführerin hätte das Finanzamt aber nur zur Ansicht gelangen können, dass die einschränkende…
…Abgaben (wie den gegenständlichen Umsatzsteuern) ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn dieser eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, Rz 49 zu § 217 BAO). Allerdings schadet selbst eine unvertretbare Rechtsansicht nur dann, wenn grobe Fahrlässigkeit zurechenbar…
…Jahr 2015 wurde außerdem vorgebracht, dass der Bescheid keine Ausführungen zum Vorliegen eines groben Verschuldens enthalte und selbst bei Vorliegen einer unvertretbaren Rechtsansicht kein Säumniszuschlag in Betracht komme, weil die unvertretbare Rechtsansicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vertreten worden wäre. Im Übrigen liege kein grobes…
…Gesetzesbestimmungen und in der Kommentarliteratur definierten Begriffen des schweren und leichten Verschuldens aus, dass ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung insbesondere dann auszuschließen sei, wenn dieser eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liege; liege der falschen Berechnung eine unvertretbare Rechtsauffassung zugrunde, so sei § 217 Abs…
…Geschäftsführers durch die steuerliche Vertretung des Unternehmens erfolgt. Es sei das legitime Recht eines jeden steuerpflichtigen Unternehmens sowie deren steuerlicher Vertreter, den Selbstberechnungen vertretbare Rechtsansichten zu Grunde zu legen, da die Finanzbehörde in diesen Fällen jedenfalls die Möglichkeit habe, dies jederzeit einer Prüfung zu unterziehen…
…des Bundesministeriums für Finanzen oder eine Rechtsauskunft eines Wirtschaftstreuhänders zu Grunde legt (Ritz, BAO5, § 217 Tz 48). Bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben (wie den gegenständlichen Umsatzsteuern) ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn dieser eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt …
…Il13, 203). Ein Darlehen kann also nur an vertretbaren Sachen gewährt werden (Koziol/Welser, Bürgerliches Recht I13, 93). Für unsere Zwecke gilt es also die Frage zu klären, ob die von Herrn I an die F gegebene Sache eine vertretbare, oder eine unvertretbare gewesen ist…
…Unrichtigkeit vor, wenn der Bescheid aus der Abgabenerklärung eine vertretbare (wenn auch allenfalls von der "offiziellen" Meinung der Finanzverwaltung abweichende) Rechtsauffassung übernehme. Es sei nicht entscheidend, für wen die Unrichtigkeit offensichtlich sei, sondern ob sie tatsächlich auf keiner oder einer unvertretbaren Rechtsansicht beruhe (vgl. Ritz…
…hätte gelangen können" zu schließen, dass auch die Rechtsmittelbehörde von einer offenen Rechtsfrage und jedenfalls nicht von einer unvertretbaren Rechtsansicht ausgeht. Es liegt damit eine vertretbare Rechtsansicht der ***1*** Österreich bei Ausfertigung der NoVA-Anmeldungen für oben angeführte Zeiträume vor, die nicht zu einer offensichtlichen…
…ob Verjährung eingetreten ist oder Amtshaftungsansprüche geltend gemacht werden können, ist Sachverhaltskenntnis darüber, welche Rechtsansichten in der Behörde, in den Fachbereichen, et cetera vertreten werden, zwingend erforderlich, zumal es jedenfalls darum geht, einerseits festzustellen, ob von den Abgabepflichtigen vertretbare Rechtsmeinungen und -standpunkte eingenommen werden (Verjährung…
…Rz 975 der Richtlinien zur Abgabeneinhebung ist dies beispielsweise dann nicht der Fall, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendung des § 217 Abs. 7 nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schädlich (RAE, Rz 975…
…des § 217 Abs. 7 BAO entgegenstehendes grobes Verschulden anzulasten ist oder nicht. 2.3. Bei Selbstberechnungsabgaben ist ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Fehlberechnung (oder der unterlassenen Berechnung) eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so wäre § 217…
…ist, geht das Gericht von der Richtigkeit des Zahlensubstrates aus. Die Neuberechnung der Steuer und die dabei zutage getretene beträchtliche Abweichung von den Monatserklärungen ist nicht auf vertretbare Rechtsansicht, Tatsachenirrtum oder bloßes Versehen (leichte Fahrlässigkeit) des für die Abgabenerklärungen verantwortlichen Geschäftsführers der steuerpflichtigen Bf zurückzuführen…
…wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendung des § 217 Abs. 7 nach Verwaltungsübung (RAE, Rz 975) und UFS vom 11.7.2007, RV/0664-L/05, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schädlich. Ein…
…4.2012, 2011/17/0114, 2011/17/0116). Das Vorliegen einer vertretbaren Rechtsansicht im Zusammenhang mit der behaupteten Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeit ist daher auszuschließen. (Nicht) entschuldbarer Rechtsirrtum: Dem Einwand der Bf., dass selbst eine unvertretbare Rechtsansicht nur dann schade, wenn grobe Fahrlässigkeit zurechenbar, der Irrtum…
…16/0019). Bei Selbstbemessungsabgaben ist in der Regel grobes Verschulden dann auszuschließen, wenn der Fehlberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde gelegt wurde. Selbst bei Zugrundelegung einer unvertretbaren Rechtsansicht ist die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schädlich (Ritz, BAO5…
…Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben (zB USt, LSt) sei ein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung auszuschließen, wenn der Berechnung eine vertretbare Rechtsansicht zu Grunde liege. Nehme der Abgabepflichtige oder Abfuhrpflichtige eine falsche Berechnung auf Grund einer unvertretbaren Rechtsauffassung vor, so wäre § 217 Abs…
…Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schädlich Ritz, BAO 6 , § 217 Tz 48 mwN). Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte…
…Berechnung) ein grobes Verschulden trifft. Dies wird beispielsweise nicht der Fall sein, wenn der Selbstberechnung eine vertretbare Rechtsansicht zugrunde liegt. War die Rechtsansicht unvertretbar, so ist dies für die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit schädlich (Ritz, BAO 6 , …