…der Pflegekosten, liegt bis zur Überschreitung des Vermögenswertes durch die Summe der Zahlungen keine außergewöhnliche Belastung vor. Bezahlen daher Sie als Tochter Kosten einer 24-Stunden-Betreuung und besteht ein konkreter (zeitlicher oder vertraglicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung, liegt…
…weil zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung -wie hier bei den Übernehmern- ein vertraglicher Zusammenhang bestehe. Im Vorlageantrag vom 7.12.2017 verwies der steuerliche Vertreter der Erben nach Bf auf sein Beschwerdevorbringen. Im Vorlagebericht vom 25.1.2018 widerholt das Finanzamt…
… VwGH 18.10.2012, 2009/15/0148). Bezahle ein Unterhaltspflichtiger die Pflegeheimkosten und bestehe ein konkreter (vertraglicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung (z.B. Übertragung eines Hauses) liege insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor. Da der Mehrbedarf daher dem Grunde nach…
…im Wesentlichen damit begründet, dass die Zahlungen keine Rentenzahlungen sondern ein monatlich zu zahlender Kostenbeitrag für die Unterbringung von MW im Pflegeheim seien. Da zwischen der Zahlung der Pflegeheimkosten und einer Vermögensübertragung ein konkreter vertraglicher Zusammenhang bestehe, liege auch keine außergewöhnliche Belastung vor. 3. Ad…
… 11.3.2016, RV/5100235/2015). Im gegenständlichen Fall liegt ein solcher konkreter, vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übertagung des Eigentums an den Liegenschaften an die Beschwerdeführerin vor. Es liegt demnach keine Belastung, sondern eine Vermögensumschichtung vor. Dass der Übergabevertrag bereits…
…Es liegt damit auch, entgegen den Ausführungen im Vorlageantrag, ein eindeutiger vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übertragung des Vermögens und der Pflege vor. Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufige Aufwendungen nur deshalb, weil ihm das zu ihrer Deckung dienende Vermögen zugekommen ist, ist eine Auswirkung auf die wirtschaftliche…
…Bf. zwangsläufig erwachsen. Im Sinne der obigen Rechtsausführungen liegt im beschwerdegegenständlichen Fall ein solcher konkreter, vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übertragung des Liegenschaftsbesitzes vor. Es sind nämlich folgende weiteren Umstände zu berücksichtigen: - Mitte des Jahres 2007 übernahm der Bruder der Bf…
…an der Liegenschaft seiner Eltern übertragen, der Übergabsvertrag enthielt aber keine vertragliche Verpflichtung zur Übernahme von Begräbniskosten. Nach Ansicht des zuständigen UFS bestand kein mittelbarer konkreter zeitlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung der Liegenschaft und der Übernahme der Begräbniskosten mehr, da der in der Rechtsprechung und…
…vom Beschwerdeführer im Rahmen der Übergabe an ihn freiwillig eingegangenen Verpflichtungen weiter, was die für eine außergewöhnliche Belastung erforderliche Zwangsläufigkeit automatisch ausschließt. Besteht zwischen einer unentgeltlichen Vermögensübertragung und dem Anfall von Pflegekosten ein konkreter zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang, können - bei Zutreffen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen -…
…dass ein konkreter Zusammenhang zwischen Vermögensübertragung und Belastung bestehen muss (etwa Pflegeverpflichtung auf Grund eines Ausgedinges, Wanke in Wiesner/Grabner/Knechtl/Wanke, EStG § 34 Anm 11). Im beschwerdegegenständlichen Fall liegt ein konkreter, vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übertragung des Eigentums an…
…einschließlich der Grabmalkosten, beliefen sich auf einen Betrag von € 9.154,86. Im beschwerdegegenständlichen Fall liegt ein konkreter, vertraglicher Zusammenhang zwischen der Übernahme der Begräbniskosten und der Übertragung des Eigentums an der o.a. Liegenschaft an den Bf. vor: Dem Übergabsvertrag zufolge verpflichtete sich…
…vertraglicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung (zB Übertragung eines Hauses), liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor; Rz 823 ist anzuwenden. Die Aufwendungen sind jedenfalls weiters um öffentliche Zuschüsse zu kürzen, soweit diese die mit der Pflege- und Hilfsbedürftigkeit im Zusammenhang…
…an uns kein einziges Wort von Pflege, Übernahme von Pflegekosten oder irgendeiner anderen Gegenleistung. Somit gibt es absolut keinen konkreten (vertraglichen) Zusammenhang von den von mir gezahlten Pflegekosten und der an uns übertragenen Liegenschaft. . Tatsächlich ist es so, dass meine Tante trotz ihrer geistigen Einschränkung…
…waren, bestand für den Bf. aufgrund des Übergabevertrags eine Verpflichtung diese Kosten zu tragen. Hinsichtlich der nicht durch Nachlassaktiva gedeckten Kosten bestand aber ein vertraglicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem unentgeltlichen Vermögenserwerb im Jahr 2000, sodass nur insoweit eine Belastung und keine Vermögensumschichtung vorliegen könnte…
…Dies zusammengefasst mit der Begründung, dass die außergewöhnlichen Belastungen aus Heimkosten der Mutter nicht abzugsfähig seien. Wenn Pflegekosten bezahlt werden und ein konkreter vertraglicher oder zeitlicher Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung (zB. Übertragung von Liegenschaften) besteht, würde insoweit keine außergewöhnliche…
…oder besondere Betreuungsbedürftigkeit verursacht worden seien. Bezahle ein Unterhaltspflichtiger Pflegekosten und bestehe ein konkreter (vertraglicher oder zeitlicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung - wie etwa Übertragung von Liegenschaften - so liege insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor, als die Kosten im Wert des…
… 34 Tz 78, Stichwort: Alters- und Pflegeheim, aus: Bezahlt ein Unterhaltspflichtiger die Pflegeheimkosten und besteht ein konkreter (zB vertraglicher oder zeitlicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung (zB Übertragung von Liegenschaften), liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor, als die Kosten im…
…Pflegebedürftigkeit oder besondere Betreuungsbedürftigkeit verursacht wurden. Bezahlt ein Unterhaltspflichtiger Pflegekosten und besteht ein konkreter (vertraglicher oder zeitlicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Pflegekosten und einer Vermögensübertragung - wie etwa Übertragung von Liegenschaften - so liegt insoweit keine außergewöhnliche Belastung vor, als die Kosten im Wert des…
…berücksichtigt werden könnten. Dagegen erhob der Beschwerdeführer die Berufung (nunmehr Beschwerde genannt) mit der Begründung, dass ein konkreter (vertraglicher oder zeitlicher) Zusammenhang zwischen den vom Bf. getragenen finanziellen Aufwendungen für Pflegekosten und dem Übergabevertrag vom 23.12.2000 tatsächlich niemals in irgendeiner Weise vorgelegen habe…
…Belastung im Sinne des § 34 EStG liege folglich auch dann nicht vor, wenn ein Unterhaltspflichtiger für seine Angehörigen Pflegekosten bestreite und ein konkreter (vertraglicher oder zeitlicher) Zusammenhang zwischen der Belastung mit den Aufwendungen und einer Vermögensübertragung (z.B. Liegenschaft) bestehe. Im nunmehr dem FA vorliegenden…