…Bf.) die Erstattung von Vorsteuern für den Erwerb eines Messerschleifgerätes von einer inländischen Unternehmerin begehrt. Im angefochtenen Bescheid wurde der Erstattungsantrag als verspätet eingebracht zurückgewiesen. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führte sie aus, bereits am 6.8.2022 habe sie das Finanzamt in Österreich (s…
…Finanzamt wies diese Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 12.4.2022 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass ein Guthaben aus einer Umsatzsteuervoranmeldung frühestens mit dem Datum ihrer Einreichung entstehe. Die entsprechende Umsatzsteuervoranameldung für den Zeitraum 12/2021 sei erst am 1.3.2022 abgegeben worden…
…2017) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der Antrag auf Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2017 vom 16.7.2018 wird als verspätet eingebracht zurückgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…17/0151). Als Kriterien für die Ermessensübung zur Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages von maximal zehn Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen…
…verwies der Bf. darauf, dass er zwar im Zuge einer abgabenbehördlichen Nachschau u. a. auch zur Einreichung von Jahreseinkommensteuererklärungen für 2009 und 2010 bis zum 23. März 2012 aufgefordert worden sei, seine (sofortige) Einwendung, dass der gesetzte Termin eventuell nicht halten werde, aber seitens des…
…BAO-Kommentar 2014, Rz 13 zu § 135 BAO, seien ua folgende Kriterien bei der Ermessensübung zu berücksichtigen: die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils (vgl UFS 21.10.2003, RV/0234-G/02; FJ 2004,77; VwGH 9.11.2004…
…woraus die entsprechende Adaptierung der IT-Systeme ersichtlich sei. In Zukunft seien verspätete Einreichungen der Umsatzsteuervoranmeldung nicht zu erwarten. Die erstmalige Festsetzung eines Säumniszuschlages (gemeint wohl: Verspätungszuschlages) sei unangemessen. Daher werde die Herabsetzung des Verspätungszuschlages betreffend UVA 1. Quartal 2009 auf Null Euro beantragt. Das…
…erfolgte die Einbringung derselben verspätet. Aufgrund des § 110 Abs. 1 BAO kann die Frist des § 3a Abs. 2 StVG nicht verlängert werden und geht bei Versäumung der Frist dieses Recht verloren (Fallfrist). Zudem spielt es keine Rolle, dass die verspätete Einreichung der Bereitschaftserklärung (möglicherweise) von…
…RV/2101730/2016; VwGH 13.9.2018, Ro 2016/15/0005; BFG 9.1.2019, RV/3100898/2018), die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils (vgl UFS 21.10.2003, RV/0234-G/02, FJ 2004, 77; VwGH 9.11…
…anderem die nachstehenden Umstände zu berücksichtigen (AÖF 2006/128, Pkt 4.): Der Grad des Verschuldens des Abgabenpflichtigen. Das Ausmaß der Fristüberschreitung. Die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Erklärung erreichten finanziellen Vorteiles. Der Umstand, ob der Abgabenpflichtige nur ausnahmsweise oder bereits wiederholt säumig gewesen…
…300,00 vor. Die verspätete Einreichung der Jahreserklärung ist ein nicht mehr hinsichtlich einer Strafbarkeit zu berücksichtigendes Nachtatverhalten und kein teilweiser Rücktritt vom Versuch. Da jedoch hinsichtlich des von den Behörde angenommenen strafbestimmenden Wertbetrages von lediglich € 7.296,45 Teilrechtskraft eingetreten ist, ist auch…
…10 Prozent der festgesetzten Abgabe sind nach der Rsp des VwGH vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (VwGH 25.6…
…Hinweis: Der Begriff der Säumnis iSd § 217 Abs. 5 BAO erfasse nur die verspätete Tilgung, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie zB die verspätete Einreichung von Zahlungserleichterungsansuchen (VwGH 22.11.1987, 86/16/0023). **** Dagegen beantragte die Bf. mit Eingabe vom 21.06.2018 die…
…17/0151). Als Kriterien für die Ermessensübung zur Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages von maximal zehn Prozent der festgesetzten Abgabe sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen…
…Festlegung der Höhe des Verspätungszuschlages von maximal 10 Prozent der festgesetzten Abgabe vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen sowie der Grad des Verschuldens zu berücksichtigen (z.B…
…Dabei sei zu Gunsten der Bf. zu berücksichtigen, dass der Säumniszuschlag nur auf die verspätete Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung 9/2011 zurückzuführen sei, sodass eine Gegenverrechnung des darin ausgewiesenen Überschusses mit den mit dem Säumniszuschlag belasteten Abgabenschuldigkeiten unterblieben sei. Auf die zu einem gleich gelagerten Fall…
…RV/2101730/2016; VwGH 13.9.2018, Ro 2016/15/0005; BFG 9.1.2019, RV/3100898/2018), die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils (vgl UFS 21.10.2003, RV/0234-G/02, FJ 2004, 77; VwGH 9.11…
…die Vertretung in Angelegenheiten des COVID-19-Förderungsprüfungsgesetzes (CFPG), BGBl. I Nr. 44/2020. Zur grob fahrlässigen Abgabenverkürzung durch verspätete Einreichung von Abgabenerklärungen gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG: In der mündlichen Verhandlung vom 10. März 2026 schränkte die Amtsbeauftragte als Beschwerdeführerin ihre Beschwerde insoweit ein…
…Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 19.752,67 gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen zu haben und durch die vorsätzliche Nichtabgabe [verspätete Einreichung] der Jahressteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2007 und 2008 Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen zu haben…
…Bei der Ermessensübung nach § 135 BAO sind vor allem das Ausmaß der Fristüberschreitung, das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen (erstmalige oder mehrfache Säumnis), der Grad des Verschuldens und die Höhe des durch die verspätete Einreichung der Abgabenerklärung erzielten finanziellen Vorteils zu berücksichtigen (vgl. Ritz, BAO5, …