…95% der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Der zweite Rechtsvorgang fällt unter den Tatbestand gemäß § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG, da es sich um eine verschmelzungsbedingte Anwachsung gemäß § 142 UGB handelt. Die Voraussetzungen gemäß § 1 Abs 4 GrEStG liegen nicht vor und…
…Verbindung nichts geändert. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 UmgrStG sei das Einkommen der übernehmenden Körperschaft so zu ermitteln, als ob die verschmelzungsbedingte Vermögensübernahme mit dem Beginn des auf den Verschmelzungsstichtag folgenden Tages, also (1.1. des Folgejahres) 0 Uhr, erfolgt wäre. Die Übernehmer GmbH…
…übertragenden Körperschaft nicht als Tausch gelte. Sofern die Anwendungsvoraussetzungen des Art. I UmgrStG vorlägen, werde der verschmelzungsbedingte Anteilstausch damit steuerneutral gestellt, da nach allgemeinem Steuerrecht der auf Ebene der Anteilsinhaber erfolgende Anteilstausch anlässlich der Verschmelzung als Tausch gelte, der nach § 6 Z 14 EStG 1988…
…Hintergrund ist, dass eine Verschmelzung nach § 225a Abs 3 Z Z 1 AktG zum Vermögensübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge führt. Die gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge betrifft sämtliche privatrechtlichen Rechtsverhältnisse und tritt nach § 225a Abs 3 AktG mit der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch ein (vgl auch…
…Wiesner/Hirschler/Mayr UmgrStG § 32 Rz 74 [Stand November 2022]). Den genannten Beispielen ist es gemein, dass als Gegenleistung für den Vermögensübergang grundsätzlich die Gewährung von Anteilen zu erfolgen hat. Auf die Gewährung von Anteilen kann jedoch dann verzichtet werden, wenn im Rahmen des Umgründungsvorgangs…
…aus, dass gegen dieses Erkenntnis eine (ordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist, da zur maßgeblichen Frage des Anrechnungszeitpunkts einer verschmelzungsbedingt übergegangenen Mindestkörperschaftsteuer höchstgerichtliche Rechtsprechung fehlt (vgl. zu diesem Erkenntnis u.a. Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGj 2021, 276…
…dass es stets zu einer Übertragung von Vermögen komme. Von der Unternehmensveräußerung sei die Umgründung insofern abzugrenzen, als der Vermögensübergang das unternehmerische Engagement nicht beende, sondern die unternehmerische Einheit in einer anderen Unternehmensstruktur weiterhin fortgeführt werde. Das Nachfolgeunternehmen führe die Buchwerte des übertragenen Unternehmens weiter…
…dass es stets zu einer Übertragung von Vermögen komme. Von der Unternehmensveräußerung sei die Umgründung insofern abzugrenzen, als der Vermögensübergang das unternehmerische Engagement nicht beende, sondern die unternehmerische Einheit in einer anderen Unternehmensstruktur weiterhin fortgeführt werde. Das Nachfolgeunternehmen führe die Buchwerte des übertragenen Unternehmens weiter…
…auch nicht in die Zuschreibungspflicht bis zu den seinerzeitigen Anschaffungskosten der Beteiligung ein". Die gesamte Argumentation der Finanzverwaltung baue auf dem Verständnis auf, dass die Frage, ob die verschmelzungsbedingt an die Bf. ausgekehrten Anteile an der B im UGB zugeschrieben hätten werden müssen, davon abhänge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten Steuerberater über die Beschwerde vom 4. Juli 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 19. Juni 2018 betreffend Körperschaftsteuer 2016 und die Beschwerde vom 31. Juli 2019 gegen den…
Im Beschwerdefall wurde über die behauptete Schenkung im Juli 2007 weder eine schriftliche Vereinbarung getroffen noch erfolgte eine Mitteilung an Finanzamt, Krankenkasse, Lieferanten oder Kunden. Nach außen trat unverändert die GesbR auf. Unmittelbare Zeugen der behaupteten Schenkung im Juli 2007 gibt es (abgesehen von B…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 23. März 2022 (Eingang: 24. März 2022) gegen die…
…steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt. Gemäß § 2 Abs. 3 UmgrStG ist das Einkommen der übertragenden Körperschaft so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Verschmelzungsstichtages erfolgt wäre. Nach § 2 Abs. 5 UmgrStG ist Verschmelzungsstichtag der Tag, zu dem die Schlussbilanz aufgestellt ist…
Auf Grund der Anordnung des § 35 UmgrStG gehen bei der spaltenden Gesellschaft angefallene Verluste - in dem vom UmgrStG vorgegebenen Rahmen - auf die übernehmende Gesellschaft über. Teilwertabschreibung und Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung führen insbesondere bei Ausblendung der Streckung auf sieben Jahre (nach § 12 Abs…
In der Möglichkeit der Komplementärin, bei Nichterreichen eines Mindestkapitals die Gesellschaft wieder aufzulösen, wird keine Einschränkung der Unternehmerinitiative der Beteiligten gesehen, weil es sich um eine Vorbedingung für die eingegangene Unternehmung handelt, die festlegt, dass nur unter entsprechenden betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen der geplante Betrieb überhaupt sinnvoll…
…Unternehmensgruppe ab 2010 - zuwider lief. Wenn die Bf., wie aus ihrer Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid betreffend 2010 ersichtlich, das Bestehen der Unternehmensgruppe mit der Begründung der verschmelzungsbedingten Gesamtrechtsnachfolge rechtfertigt, hätte sie jedenfalls (auch) gegen den Bescheid vom 10. 5. 2011 über die Feststellung der Unternehmensgruppe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** und ***AB***, ***Ort2***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2022 gegen den…
Die übrigen Umsätze resultieren ausschließlich aus Verrechnungen im Innenverhältnis, nämlich der GmbH1 an die GmbH2 sowie an die Bf. Welche Leistungen an die GmbH2 erbrachte worden seien, ist mangels Aufzeichnungen nicht überprüfbar. Als Leistungsgegenstand sind nur pauschale Beschreibungen, wie "Planung, Besprechung, diverse Arbeitsleistungen von Jänner…