…Wohnraum in der Wohnung zur Verfügung. Die Beihilfenbezieherin habe die Studiengebühren und die Mietkosten sowie "Lebenserhaltungskosten (nach Bedarf)" zur Gänze getragen. Die Tochter wäre zwar "formell" noch verheiratet, lebe aber seit Juli 2023 in Trennung. Mit Vorhalt vom 12. Dezember 2023 forderte das Finanzamt die…
…Beilage eine Aufstellung der geltend gemachten Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten, die auf Basis eines verheirateten Steuerpflichtigen mit gemeinsamen Familienwohnsitz in OrtA errechnet wurden. Am 29.06.2010 erging ein erklärungsgemäßer Einkommensteuerbescheid, indem die geltend gemachten Werbungskosten und der geltend gemachte Kirchenbeitrag anerkannt wurden…
…FLAG 1967 gewährt wird. Gemäß § 106 Abs. 3 EStG 1988 ist ein (Ehe-)Partner eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit mindestens einem Kind (Abs. 1) in einer Lebensgemeinschaft lebt. Einem (Ehe-)Partner ist gleichzuhalten, wer in einer Partnerschaft im Sinn des…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe An die seit 10/20XX mit einem (überwiegend) in A wohnhaften dortigen Staatsbürger verheiratete, von Juli 2007 bis Ende Juli 2011 für einen in A ansässigen Arbeitgeber einer (unselbständigen) Beschäftigung nachgehende, im Beschwerdezeitraum…
…eine ukrainische Staatsbürgerin, die Zuerkennung der Familienbeihilfe für ihre Tochter T******, geb am [Datum]. Sie lebe in Österreich und wäre mit einem österreichischen Staatsbürger verheiratet. Im entsprechenden Feld wurde angegeben, dass die Familienbeihilfe für den Zeitraum November 2009 bis August 2012 beantragt werde. Die Tochter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stb, Völkendorfer Straße 43, 9500 Villach,Adr1, über die Beschwerden a) vom 02.01.2016 gegen den Einkommensteuerbescheid vom 03.12.2015 für 2013 (RV/4100342…
…jedoch auf Geburten bis 31. Dezember 2009 weiter anzuwenden. Damit sind für den vorliegenden Fall folgende Bestimmungen anzuwenden: Gemäß § 9 Abs 1 Z 2 KBGG haben verheiratete Mütter oder Väter nach Maßgabe des § 12 KBGG Anspruch auf einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. In diesem Fall haben…
…das Erziehungsrecht (VwGH-Erkenntnis v.22.10.1971, ZI.336/70). Ihre Tochter ist seit tt.mm.2013 mit dem namentlich aktenkundigen Ehemann verheiratet und lebt mit ihm seit 29.04.2015 in einer gemeinsamen Wohnung. Somit besteht ab 29.4.2015 kein gemeinsamer Haushalt…
…eines Wohnverbandes einer oder mehrerer Person(en), die nicht (Ehe)Partner sind oder mit denen keine Lebensgemeinschaft besteht, lediglich mitbewohnt. Bei einem verheirateten Steuerpflichtigen gilt jedenfalls jener Ort, an dem er mit seiner Ehegattin einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der lebensinteressen dieser Person…
…geb. 1993, ist seit August 2012 mit EM verheiratet und lebt mit ihm im gemeinsamen Haushalt. Sie absolvierte im Streitzeitraum das Masterstudium der Psychologie an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. T. war im Jahr 2016 vom 07.12.2016 bis 27.12.2016 geringfügig beschäftigt…
…sei. Aus Sicht des Finanzamtes habe der Bf. zum Familienwohnsitz in Österreich die engeren Beziehungen. Als Familienwohnsitz gelte bei einem verheirateten Steuerpflichtigen jener Ort, an dem er mit seinem/r Ehegatten/in einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Person bildet. Auf…
… 5 Abs. 2 FLAG 1967 die Begründung, für verheiratete oder geschiedene Kinder bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn der (frühere) Ehepartner Unterhalt zu leisten habe. Der Beschwerdeführer brachte eine Beschwerde ein, in der er ausführte: Laut Gesetz sei bei Fragen rund um die Unterhaltspflicht von…
…auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung. Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs 1) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…Bf.) stellte am 10.01.2020 einen Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe für sich selbst ab 15.05.2017 und gab an, dass sie seit ***4*** verheiratet sei. Beigelegt waren die Studienbestätigungen der Universität ***1*** für das Lehramtsstudium (UF Biologie und Umweltkunde und UF Mathematik…
…werden könne. Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung könnten die Familienheimfahrtskostern nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden, wobei als vorübergehend bei einem verheirateten Steuerpflichtigen ein Zeitraum von 2 Jahren angesehen werde. Im vorliegenden Fall träfen die Voraussetzungen nicht zu, sodass…
…mit Antritt des Dienstverhältnisses des Partners nicht zumutbar gewesen. Der Partner hätte sein Studium in ***18*** mit September 2001 und die Bf erst mit Februar 2004 beendet. Der übliche Zeitraum für eine berufsbedingte doppelte Haushaltsführung betrage für verheiratete (in eheähnlicher Gemeinschaft lebende) Arbeitnehmer zwei Jahre…
…an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner Familie lebt, dass also der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer verheiraten Person regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie zu finden sein wird. Diese Annahme setzt allerdings im Regelfall die Führung eines gemeinsamen Haushaltes sowie als…
…ABGB 3 § 186 Rz 3 ua). Auch Stiefelternteile, also mit einem leiblichen Elternteil (verheiratet oder nicht) in Lebensgemeinschaft lebende Personen fallen - im Gegensatz zum bisherigen Recht- bei Erfüllung der Voraussetzungen unter den Begriff Pflegeeltern. Bei Übernahme von Betreuungsleistungen und bei Vorliegen einer § 184 ABGB entsprechenden…
…Altersrenten. Im Zeitpunkt der erstmaligen Stellung eines Antrags auf die österreichische Familienbeihilfe, der mit Mai 2004 anzunehmen ist, war der Bf noch verheiratet. Im Jahr 2011 erfolgte die Scheidung. Bei der polnischen Wohnanschrift handelt es sich um ein Einfamilienhaus, das im Eigentum des Bf stand…
Die 50-jährige Beschuldigte Mag. ***Bf1*** ist Österreicherin, verheiratet, sorgepflichtig für drei Kinder und machte keine Angaben zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sie ist finanzstrafrechtlich nicht vorgemerkt. Sie ist seit 2006 Geschäftsführerin der GmbH. (idF GmbH) und seit 2010 99%-Gesellschafterin. Das Unternehmen ist im…