…begreifen. Wesentlich für das Vorliegen eines Tausches und somit Charakteristikum ist daher, dass entweder Sachen mit Sachen oder Handlungen mit Handlungen vergolten werden. Damit stellt die Entgeltlichkeit ein zwingend erforderliches Merkmal des Tausch Vertrages dar. Im konkreten Fall liegt schon begrifflich kein Tausch Vorgang vor…
…begreifen. Wesentlich für das Vorliegen eines Tausches und somit Charakteristikum ist daher, dass entweder Sachen mit Sachen oder Handlungen mit Handlungen vergolten werden. Damit stellt die Entgeltlichkeit ein zwingend erforderliches Merkmal des Tausch Vertrages dar. Im konkreten Fall liegt schon begrifflich kein Tausch Vorgang vor…
…habe er Ersatz für die Fahrten mit dem Privat-Pkw in Höhe des amtlichen Kilometergeldes oder öffentlicher Verkehrsmittel erhalten. Es gab jedoch auch Fahrten, die er nicht vergolten bekommen hätte, hier wurde ihm erklärt, er möge die Aufwendungen über den "Steuerausgleich" im Nachhinein geltend machen…
…Konventionalstrafe in Höhe von 1.100.000 €. Im Falle des Verstoßes (nur) gegen das Werbeverbot beträgt die Höhe der Konventionalstrafe 1.000 € pro Tag, an dem die verbotene Werbung besteht. Auf ein Mäßigungsrecht wird soweit möglich verzichtet; die Geltendmachung eines übersteigenden Schadens bleibt…
…der Parteien hinsichtlich der Wirkungen des Vertrages maßgebend (siehe VwGH 3.9.2020, Ra 2020/16/0109-6). Dabei kommt es vor allem auf den von den Parteien bei Abschluss des Vertrages verfolgten, objektiv erkennbaren Zweck des Vertrages an (siehe dazu VwGH 13.12.2012…
…€ unter der Kennzahl 721 als Reisekosten und 276 € unter der Kennzahl 724 als sonstige Werbungskosten geltend. Vom Arbeitgeber wurden 7.440 € als dienstlich zurückgelegte Kilometer vergolten. Hierfür wurde ein Kilometergeld von 31 Cent pro Kilometer verrechnet. Mit Bescheid vom 26.März 2021…
…Auf Privatfahrten entfielen laut Fahrtenbuch 2.567 km. Vom Arbeitgeber wurden 7.440 € als dienstlich zurückgelegte Kilometer anerkannt und vergolten. Hierfür wurde ein Kilometergeld von 31 Cent pro Kilometer verrechnet. Mit Bescheid vom 21.07.2020 wurden von der belangten Behörde im Schätzungswege 8…
…VwGH 26.08.2022, Ro 2020/13/0009). Soweit die Beschwerdeführerin noch weitere Rabatte, mit denen dem Fahrzeughändler bestimmte Rabatte beim Verkauf des Fahrzeuges vergolten werden, bei der Sachbezugswertermittlung in Abzug gebracht haben möchte, ist sie im Sinne der Stellungnahme der belangten Behörde darauf hinzuweisen…
…Tatbestandes des § 33 TP 9 GebG ist , dass die Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030, VwGH 16…
…IESG und auch ASVG. In § 917 ABGB werde ua festgestellt, dass bei einem entgeltlichen Vertrag entweder Handlungen mit Handlungen oder Sachen mit Handlungen vergolten werden. Nachdem aber nicht jede synallagmatische Leistung, wie etwa ein Kaufvertrag relevant sei, sei hier nur auf jenen Begriff des Entgelts…
…eine Leistung durch die andere Leistung vergolten sein sollte und darin die subjektive Äquivalenz der beiden wechselseitig eingeräumten Fruchtgenussrechte besteht. Die Behörde verkennt dabei, dass die Dienstbarkeitsvereinbarungen der Nachbarn ausschließlich aus der zwingenden Notwendigkeit der Projektrealisierung heraus und nicht als "Vergeltung" der jeweils eingeräumten Dienstbarkeiten…
…des § 33 TP 9 GebG ist es, dass die Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030, VwGH 16…
…für die Arbeitgeberin als auch für den Arbeitnehmer Vorteile, weil klar war, dass die Erfindung vergolten wird und die Höhe der Abgeltung für beide Seiten kalkulierbar ist. Den finanziellen steuerlichen Vorteil hat der Beschwerdeführer nur beansprucht, weil tatsächlich der Dienstnehmer Erfindungen für den Dienstgeber gemacht…
…des § 33 TP 9 GebG ist es, dass die Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030, VwGH 16…
…Rechtsgeschäft vorliegt, ist nach den Vorschriften des Gebührengesetzes zu prüfen. Ein solches entgeltliches Rechtsgeschäft liegt vor, wenn nach dem Willen der Parteien eine Leistung iS einer subjektiven Äquivalenz durch die andere vergolten werden soll (vgl. VwGH vom 18.02.1983, 81/17/0030, vom 16…
…des § 33 TP 9 GebG ist es, dass die Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, so liegt damit eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (VwGH 18.2.1983, 81/17/0030, VwGH 16…
…alle Leistungen, die im Austauschverhältnis für die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes vom Dienstbarkeitsberechtigten zu erbringen waren. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, liegt dadurch eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (siehe dazu VwGH 18.2.1983, 81/17…
…alle Leistungen, die im Austauschverhältnis für die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes vom Dienstbarkeitsberechtigten zu erbringen waren. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, liegt dadurch eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (siehe dazu VwGH 18.2.1983, 81/17…
…alle Leistungen, die im Austauschverhältnis für die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes vom Dienstbarkeitsberechtigten zu erbringen waren. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, liegt dadurch eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (siehe dazu VwGH 18.2.1983, 81/17…
…alle Leistungen, die im Austauschverhältnis für die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes vom Dienstbarkeitsberechtigten zu erbringen waren. Soll nach dem Willen der Vertragsparteien die eine Leistung durch die andere "vergolten" werden, liegt dadurch eine "subjektive Äquivalenz" und Entgeltlichkeit vor (siehe dazu VwGH 18.2.1983, 81/17…