…entscheidende" (!) Rolle spielen würden." Die belangte Behörde scheine sich auf den Grundsatz zu beziehen, dass Wiederaufnahmegründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen seien (jedoch keine später begründeten Tatsachen - nova reperta). Die Tatsache sei zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung für das Veranlagungsjahr existent gewesen, sie sei…
…wenn die Partei wegen mangelnder Information über die Auswirkung einzelner Sachverhaltselemente, wegen unzutreffender rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes oder wegen Fehlbeurteilung der Gesetzeslage im vorangegangenen Verfahren die maßgebenden Tatsachen nicht vorgebracht hat. Die Folgen eines Rechtsirrtums können nicht durch einen Wiederaufnahmeantrag beseitigt werden (VwGH 26.1…
…Rechtsirrtümern bildet daher keinen Wiederaufnahmsgrund (VwGH 17.09.1990, 90/15/0118). Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen. Sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten…
…2018, wurde ein Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich der Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer der Jahre 2013 bis 2016 gestellt. Als Wiederaufnahmegrund wurde angegeben: "Im Rahmen der Aufarbeitung der Buchhaltung welche vor zwei Monaten begonnen wurde und schließlich am 05.11.2018 abgeschlossen werden konnte, wurde…
…entschieden worden ist (Vorfragentatbestand) und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Welcher gesetzliche Wiederaufnahmegrund durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen wird und daher als solcher herangezogen werden soll…
…240 Abs 4 BAO für die Steuerjahre 2020, 2021 und 2022. Es wurden vom Bf weder neue Tatsachen noch Sachverhaltselemente als Wiederaufnahmegrund in seinen Beschwerden vom 20.05.2024 oder seinen Vorlageanträgen vom 12.08.2024 dargelegt. Lediglich in seinem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens…
…dem Bf. die im Wiederaufnahmeantrag beantragten Kosten bereits bei Erhalt des Einkommensteuerbescheides 2016 vom 09.03.2018 bekannt gewesen seien und fügte hinzu, dass die Unwissenheit über die Möglichkeit einer steuerlichen Berücksichtigung unerheblich sei und keinen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 303 BAO darstelle. Die Beschwerde…
…Antragstellung im Schreiben vom 11. November 2010 bekannt gewesen seien und dass die Frist von drei Monaten ab Kenntnis von einem Wiederaufnahmegrund hier schon lange abgelaufen sei (Rechtslage vor dem FVwGG 2012). Gegen diesen Bescheid erhob die Bf mit Schriftsatz vom 22. Dezember 2010 Beschwerde …
…ist. Ein Nichtbeantragen einer begünstigenden Bestimmung wie die das IFB gilt, wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung sagt, als Inhaltliche Unrichtigkeit. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig. Er ist auch rechtswidrig, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt wurden…
…DFDS"). Überdies würde eine Besteuerung in Österreich zu einem Durchbrechen des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer führen und somit der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und gemeinschaftsrechtlichen Erfordernissen nicht entsprechen. Ein Bescheidspruch sei nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig. Er sei auch rechtswidrig, wenn…
…auf eine Entscheidung des BFG, dass das Ergebnis des Pendlerrechners bei korrekter Erfassung der maßgeblichen Verhältnisse bindend sei. Unabhängig von der Frage, ob der Wiederaufnahmegrund des Vorliegens neu hervorgekommener Tatsachen gegeben ist, würde diese Argumentation der Bf. nicht zum Erfolg führen. Wie durch die belangte…
…Rede sein, wenn die Partei wegen mangelnder Information über die Auswirkung einzelner Sachverhaltselemente, wegen unzutreffender rechtlicher Beurteilung des Sachverhaltes oder wegen Fehlbeurteilung der Gesetzeslage im vorangegangenen Verfahren die maßgebenden Tatsachen nicht vorgebracht habe. Die Folgen eines Rechtsirrtums könnten nicht durch einen Wiederaufnahmeantrag beseitigt werden. Nichts…
…sei. Der Inhalt eines Bescheides sei rechtswidrig, wenn der Spruch des Bescheides sich als rechtswidrig erweise. Der Bescheidspruch sei sowohl bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften als auch bei Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Tatsachen inhaltlich rechtswidrig. Aufhebungen gemäß § 299 dürften auch mehrfach hintereinander erfolgen (VwGH 17.09.1991…
…Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. § 303 Abs. 1 lit. a BAO: Als Wiederaufnahmegründe kämen gerichtlich strafbare Taten in Betracht, wenn sie auf Seite der Partei, eines Behördenorganes oder eines Dritten lägen. Diese Frage sei als Vorfrage von der Abgabenbehörde zu beurteilen…
…etwa feststellen, so können solche neuen Befundergebnisse, die sich auf seinerzeit bestehende Tatsachen beziehen, durchaus einen Wiederaufnahmegrund abgeben (VwGH 25.5.2000, 99/16/0217). In einem laufenden Verfahren wie dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren stellen derartige neue Sachverständigengutachten damit eine solche Änderung des Sachverhaltes dar, die…
…dass Österreich im vorliegenden Fall kein Besteuerungsrecht habe. Tatsachen seien ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände. Keine Wiederaufnahmegründe (keine Tatsachen) seien hingegen etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die…
…durchzuführen. Die Unrichtigkeit kann in einer unzutreffenden Rechtsauffassung zum Ausdruck kommen. Ob eine Rechtsauffassung offensichtlich unrichtig ist, ist anhand des Gesetzes und der dazu entwickelten Rechtsprechung zu beurteilen. Diese Voraussetzungen liegen für die Feststellungsbescheide Gruppenmitglied 2017 und 2018 vor. Sollten daher keine tauglichen Wiederaufnahmegründe vorliegen…
…ist darauf zu verweisen, dass die Beseitigung der Folgen einer Unterlassung der Geltendmachung von Ausgaben, sei es auf Grund Unkenntnis gesetzlicher Vorschriften oder auf Grund unzutreffender rechtlicher Würdigung, durch den Bf nicht durch die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgen kann. Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck…
…rechtswidrig ist, sei es, dass er gegen Gesetze, gegen Verordnungen oder gegen Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union verstößt. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig. Er ist auch rechtswidrig, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt wurden; dies auch dann, wenn…
…dass sie bereits in diesem Verfahren bei richtiger, rechtlicher Subsumtion zu deren nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Weiteren seien Wiederaufnahmegründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen seien, die später neu hervorkämen. Das Hervorkommen sei aus der Sicht des jeweiligen…