…I" seitens der Universität vorerst ersatzlos abgesagt und dann auf den 29.06.2020 verschoben worden sei. Im konkreten Fall sei es bedingt durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, nämlich durch den Beginn der Corona-Pandemie Mitte März 2020 gemäß behördlicher Anordnung zur durchgehenden Absage…
… 26.02.2014, 2012/13/0051 ergangen zu § 308 BAO). Eine Studienbehinderung durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis kann nicht dem Zeitraum vom Abschuss eines Bakkalaureatstudiums bis zum verspäteten Beginn einer weiteren Ausbildung die Eigenschaft einer Berufsausbildung geben, selbst dann nicht, wenn der Grund für…
…der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere wenn eine Rechtsprechung des VwGH fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis gründet auf der Qualfikation von Ereignissen als unvorhergesehen oder unabwendbar sowie auf der dazu ergangenen Rechtsprechung. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung liegen nicht vor. Linz, am 31…
…die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn: 1. die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne ihr Verschulden verhindert…
…machen, den Studienabschnitt in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren, stellen diese nach der Verwaltungspraxis (siehe dazu die Durchführungsrichtlinien zum FLAG 1967) für den Studierenden ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 im Ausmaß von drei Monaten dar…
…ohne bereits gesicherte Kostendeckung, und dieses gegebenenfalls nachträglich zurückzuziehen oder das Verfahren nicht weiter zu betreiben. Die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO sind das Versäumen einer Frist, ein dadurch entstandener Rechtsnachteil, ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, kein grobes Verschulden…
…ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des…
…den Geschäftsführer sei seitens der belangten Behörde auch mit dem Eingangsstempel vom 02.02.2024 bestätigt worden. Dem gesamten (nunmehr angefochtenen) Bescheid lasse sich kein Abweisungsgrund entnehmen, zumal darin das Vorliegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nicht verneint werde. Im Umkehrschluss sei daher davon auszugehen…
…als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert…
…ist zu entgegnen, dass im gegenständlichen Zeitraum weder mit der zuständigen Richterin ein Telefonat geführt wurde noch ein solches mangels Benennung eines anderen Mitarbeiters des Bundesfinanzgerichtes verifiziert werden konnte. Aber auch zutreffendenfalls hätte mit dieser Argumentation ohnehin kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das den Antragsteller…
…110) einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der…
…Studienzeit kann durch eine Studienbehinderung zusätzlich verlängert werden (vgl. Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg) FLAG2 § 2 Rz 80). Ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis kann die Studienzeit verlängern. Die nachfolgend genannten Voraussetzungen gelten sinngemäß bei Verlängerung des Nachweiszeitraumes für den Studienerfolg (§ 2 Abs 1 lit b…
Gerade mit diesem Vorbringen legt die BF aber schon selber dar, dass eben nicht ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, welches sich im Jänner 2021 ereignet und daher die Einhaltung der angeführten Frist verhindert hätte, der Grund für das Versäumen der Frist und damit für den…
…VwGH 28.1.2003, 2000/14/0093). Eine vollständige Studienbehinderung infolge eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (z. B. bei Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen Studiums verlängern die vorgesehene Studienzeit. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolgt nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur…
…§ 309a iVm § 85 BAO aufgetragen, nachstehend angeführte Mängel des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beheben: "Dem Antrag fehlen die Bezeichnung des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses (§ 308 Abs 1), die Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Fristversäumung notwendig sind…
…als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert…
…bekannt gewesen sei und wovon er auch keine Kenntnis haben konnte, sei die Versäumnis der Frist im Sinne des § 201 Abs 2 Z 2 BAO auf ein "unvorhergesehenes" oder "unabwendbares" Ereignis zurückzuführen. Da der Bf. mit der Änderung der Rechtansicht des BMF per 29.05…
… 308 Abs. 1 BAO eindeutig ersichtlich ist, dass die Versäumung einer mündlichen Verhandlung nur dann einen Wiedereinsetzungsgrund darstellt, wenn die Partei durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, zur Verhandlung zu erscheinen. Gegen diesen Beschluss ist daher keine (ordentliche) Revision zulässig. Wien…
…geworden ist, begonnen wurde. 3. Eine Studienbehinderung durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder ein nachgewiesenes Auslandsstudium von jeweils mindestens drei Monaten verlängert die zulässige Studienzeit um ein Semester. Beweisführung/Begründung Ad 1) Das Diplomstudium Humanmedizin, Studienkennzahl UO 0202 wird It. Curriculum…
…als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert…