…Gem. § 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen im Kalenderjahr mit dem gem. § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem gem. § 5 Abs. 2…
…betrifft "Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen". § 5 dieser SachbezugswerteVO idF BGBl. II Nr. 243/2015 lautet: "(1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die…
…betrifft "Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen". § 5 dieser SachbezugswerteVO idF BGBl. II Nr. 243/2015 lautet: "(1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die…
…betrifft "Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen". § 5 dieser SachbezugswerteVO idF BGBl. II Nr. 243/2015 lautet: "(1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die…
"§ 5 (1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Der Prozentsatz ist vom Bundesminister…
…die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung sei die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen im Kalenderjahr mit dem gemäß § 5 Abs. 2 der SBW-V0 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Die SBW-V0 unterscheide dabei nicht zwischen Darlehen…
…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…
…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…
…zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 243/2015, wird bei der Ermittlung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen im Kalenderjahr ein gemäß Abs. 2 ermittelter Prozentsatz angesetzt. Dabei ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Ein…
…betreffend Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen Folgendes verordnet: § 5. (1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem…
…der Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen folgendes vor: Nach § 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen von 1.1.2004 bis 31.12.2012 mit 3,5% anzusetzen. Nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung haben die Höhe der Raten und die…
…in § 5 für die Bewertung der Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen) folgendes vor: "§ 5. (1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist mit 3,5% anzusetzen. (2) Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges…
…Gemäß § 5 Abs. 1 Sachbezugswerte-VO ist die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz (Sollzinssatz) und dem Prozentsatz gemäß Abs. 2 oder Abs. 3. Bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist der Prozentsatz gemäß Abs. 3 anzusetzen. 2. Der…
…beschwerdegegenständlichen) Kalenderjahren 2007-2012 wie folgt gelautet hat (BGBl II 2003/582 ab 2004): "Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen) § 5. (1) Die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist mit 3,5% anzusetzen. (2) Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben keinen…
…Arbeitnehmers, dessen (Ehe )Partners oder dessen Kinder im Sinne des § 106. 20. Der geldwerte Vorteil aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7 300 Euro insgesamt nicht übersteigen. 21. Der geldwerte Vorteil gemäß § 15 Abs. 2…
…Arbeitnehmers, dessen (Ehe )Partners oder dessen Kinder im Sinne des § 106. 20. Der geldwerte Vorteil aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7 300 Euro insgesamt nicht übersteigen. 21. Der geldwerte Vorteil gemäß § 15 Abs. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri als Vorsitzende, den Richter bR als Beisitzer sowie die fachkundigen Laienrichter LR1, Wirtschaftskammer Wien, LR2, Arbeiterkammer Wien, in der Beschwerdesache des Bf, adresse, W., vertreten durch Steuerb., über die Beschwerde gegen die Bescheide des…
…0104). Bei zunächst verzinsten Darlehen, bei denen während der Laufzeit ein Verzicht auf die Verzinsung stattgefunden hatte, liegt ein Verzicht auf Forderungen vor. Bei von vornherein unverzinslichen Darlehen ist ein späterer Verzicht nicht denkbar (vgl. ua. VwGH 27.4.1987, 85/15/0323). Der Nutzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 19. Juni 2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde vom 17. Mai 2018 (St.Nr.: xxx), hinsichtlich Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2012 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die als Beschwerde weitergeltende Berufung der A B Datenverarbeitungs OEG, Adresse, Rechtsnachfolgerin BCA EDV-Beratung GmbH, ebendort, vertreten durch Roland Wagerer, Steuerberater, 1220 Wien, Pappelweg 1/10, vom 12…