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BFG RV/1100026/2023Sachbezug Mitarbeiterdarlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.05.2026

…Gem. § 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen im Kalenderjahr mit dem gem. § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem gem. § 5 Abs. 2…

BFG RV/1100146/2023Verfassungswidrigkeit der im Beschwerdefall anzuwendenden § 5 Sachbezugswerteverordnung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.05.2026

…betrifft "Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen". § 5 dieser SachbezugswerteVO idF BGBl. II Nr. 243/2015 lautet: "(1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die…

BFG RV/1100228/2021Verfassungswidrigkeit der im Beschwerdefall anzuwendenden § 5 Sachbezugswerteverordnung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.03.2026

…betrifft "Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen". § 5 dieser SachbezugswerteVO idF BGBl. II Nr. 243/2015 lautet: "(1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die…

BFG RV/1100096/2023Verfassungswidrigkeit der im Beschwerdefall anzuwendenden § 5 Sachbezugswerteverordnung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.03.2026

…betrifft "Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen". § 5 dieser SachbezugswerteVO idF BGBl. II Nr. 243/2015 lautet: "(1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die…

BFG RV/1100256/2021Ist § 5 Sachbezugswerteverordnung verfassungswidrig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.05.2023Teil 2/2

"§ 5 (1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Der Prozentsatz ist vom Bundesminister…

BFG RV/3100193/2019Keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit des § 5 der Sachbezugswerteverordnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2021

…die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2017 als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung sei die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen im Kalenderjahr mit dem gemäß § 5 Abs. 2 der SBW-V0 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Die SBW-V0 unterscheide dabei nicht zwischen Darlehen…

BFG RV/5101368/2012Zinsvorteilsbewertung bei niedrigverzinstem Arbeitgeberdarlehen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2015

…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…

BFG RV/5100760/2011Zinsen des Mitarbeiterkredits im Weg des Sachbezugs sind höher als Kreditzinsen am freien Markt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.10.2014

…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…

BFG RV/3100426/2022Anwendbarkeit des § 5 der Sachbezugswerteverordnung im Falle von Fremdwährungsdarlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2023

…zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 243/2015, wird bei der Ermittlung der Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen im Kalenderjahr ein gemäß Abs. 2 ermittelter Prozentsatz angesetzt. Dabei ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Ein…

BFG RV/3100501/2020Anwendung der Sachbezugswerteverordnung auch bei Zinsvorteilen aus Fremdwährungsdarlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.09.2021

…betreffend Zinsersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen Folgendes verordnet: § 5. (1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist im Kalenderjahr mit dem gemäß Abs. 2 ermittelten Prozentsatz anzusetzen. Bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz und dem…

BFG RV/7104955/2014Sachbezug für Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.08.2017

…der Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen folgendes vor: Nach § 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung ist die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen von 1.1.2004 bis 31.12.2012 mit 3,5% anzusetzen. Nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnung haben die Höhe der Raten und die…

BFG RV/6100277/2013Zinsersparnis aus Arbeitgeberkredit (mit Ehegattin)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.04.2015

…in § 5 für die Bewertung der Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen) folgendes vor: "§ 5. (1) Die Zinsenersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist mit 3,5% anzusetzen. (2) Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben keinen Einfluss auf das Ausmaß des Sachbezuges…

BFG RV/3100422/2024Ehemaliger Mitarbeiter/Pensionist - Arbeitnehmer iSd § 3 Abs. 1 Z. 21 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2024

…Gemäß § 5 Abs. 1 Sachbezugswerte-VO ist die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Zinssatz (Sollzinssatz) und dem Prozentsatz gemäß Abs. 2 oder Abs. 3. Bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist der Prozentsatz gemäß Abs. 3 anzusetzen. 2. Der…

BFG RV/7104468/20151. Arbeitgeberdarlehen - Vorteil aus dem Dienstverhältnis 2. Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens (Schenkung) - Vorteil aus dem Dienstverhältnis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2017

…beschwerdegegenständlichen) Kalenderjahren 2007-2012 wie folgt gelautet hat (BGBl II 2003/582 ab 2004): "Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen) § 5. (1) Die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist mit 3,5% anzusetzen. (2) Die Höhe der Raten und die Rückzahlungsdauer haben keinen…

BFG RV/7100252/2022Einkünfte aus der Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (eines Windrads)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2023Teil 2/3

…Arbeitnehmers, dessen (Ehe )Partners oder dessen Kinder im Sinne des § 106. 20. Der geldwerte Vorteil aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7 300 Euro insgesamt nicht übersteigen. 21. Der geldwerte Vorteil gemäß § 15 Abs. 2…

BFG RV/7102714/2021Einkünfte aus der Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (eines Windrads)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2023Teil 2/4

…Arbeitnehmers, dessen (Ehe )Partners oder dessen Kinder im Sinne des § 106. 20. Der geldwerte Vorteil aus unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen, soweit der Gehaltsvorschuss oder das Arbeitgeberdarlehen den Betrag von 7 300 Euro insgesamt nicht übersteigen. 21. Der geldwerte Vorteil gemäß § 15 Abs. 2…

BFG RV/7102313/2013Kein Zufluss von Geschäftsführerbezügen, wenn Barzahlungen an den Geschäftsführer einer GmbH nicht glaubhaft waren.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.10.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri als Vorsitzende, den Richter bR als Beisitzer sowie die fachkundigen Laienrichter LR1, Wirtschaftskammer Wien, LR2, Arbeiterkammer Wien, in der Beschwerdesache des Bf, adresse, W., vertreten durch Steuerb., über die Beschwerde gegen die Bescheide des…

BFG RV/7101292/2010Gesellschaftsteuerliche Beurteilung der Nichtverzinsung "unbarer Entnahmen"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2015

…0104). Bei zunächst verzinsten Darlehen, bei denen während der Laufzeit ein Verzicht auf die Verzinsung stattgefunden hatte, liegt ein Verzicht auf Forderungen vor. Bei von vornherein unverzinslichen Darlehen ist ein späterer Verzicht nicht denkbar (vgl. ua. VwGH 27.4.1987, 85/15/0323). Der Nutzung…

BFG RV/5100500/2019Angemessene Höhe von Geschäftsführerbezügen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 19. Juni 2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde vom 17. Mai 2018 (St.Nr.: xxx), hinsichtlich Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2012 und…

BFG RV/7100807/2019Missglückte Einbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2019Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die als Beschwerde weitergeltende Berufung der A B Datenverarbeitungs OEG, Adresse, Rechtsnachfolgerin BCA EDV-Beratung GmbH, ebendort, vertreten durch Roland Wagerer, Steuerberater, 1220 Wien, Pappelweg 1/10, vom 12…