…Amsterdam lasse nicht erkennen, was diese von den Reisen anderer kulturell interessierter Personen unterscheidet. Trotz des in der Berufung angeführten Zeitplanes sei eine einwandfreie Trennung der Programmpunkte nicht möglich. Aufgrund dieser "untrennbaren Gemengelage" von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Programmpunkten, seien die Reiseaufwendungen nicht…
…zur Studienreise u.a. aus, es könne nicht von einer eindeutigen und einwandfreien Abgrenzbarkeit zwischen beruflicher und privater Veranlassung an den einzelnen Reiseabschnitten (Tagen) ausgegangen werden; es liege vielmehr eine untrennbare Gemengelage, ein Mischaufwand vor. Zur konkreten beruflichen Veranlassung wurde ausgeführt, ein Richter habe in…
…sondern nur um die reinen Reise-/Fortbewegungskosten. Dieser Flug lasse sich nicht in Faktoren wie Zeit/Raum zerlegen. Nach Ansicht des Finanzamtes liege eine untrennbare Gemengelage vor, was zur Konsequenz hätte, dass nach dem Erkenntnis des VwGH die Reisebewegungen weiterhin nicht zu Werbungskosten führen würden…
…jedenfalls zu versagen war. IV. Ad Beschwerdepunkt "Konzert- und Probenreisen" Sogenannte Mischreisen, sohin Reisen bei denen eine untrennbare Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen vorliegt, unterliegen ebenso einem Aufteilungsverbot und können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Im Erkenntnis vom 27. Jänner 2011…
…kann, liegt also eine untrennbare Gemengelage vor, so greift das Aufteilungsverbot und die Kosten der Reise sind nicht absetzbar. Keine berufliche Veranlassung liegt vor, wenn die Reise durch ein Programm geprägt ist, das private Erholungsinteressen mit beruflichen Interessen untrennbar vermengt (VwGH 27.01.2011, 2010…
…von 1.790,00 €) ermittelt, wenngleich nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes aufgrund der gegebenen untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen eine exakte Aufteilung der Mitgliedsbeiträge in einen privat und beruflich veranlassten Teil ohnehin nicht möglich ist. Ergänzend ist festzuhalten, dass derjenige…
…insbesondere der vorgelegten Bestätigung der Universität, nicht hervor. Da aus den dargelegten Gründen sohin jedenfalls eine untrennbare Gemengelage von privaten und teilweise durchaus mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen gegeben ist bzw. die Reise nicht klar und einwandfrei in einen privat veranlassten und einen beruflich veranlassten…
…Philippinen stammt, was eine private (Mit)Veranlassung der Reise nahelegt. Durch die untrennbare Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen sind die strittigen Reiseaufwendungen nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Für die übrigen strittigen Reiseaufwendungen hat die Beschwerdeführerin jeglichen Nachweis einer beruflichen Veranlassung unterlassen. Mangels…
…enthält am zweite Reisetag ausschließlich ein privaten Interessen dienendes Ausflugsprogramm. Das dreieinhalbstündige Fachprogramm des ersten Reisetages hat gegenüber den Aktivitäten der allgemeinen Lebensführung keinen hinreichenden Tagesanteil. Insgesamt bilden bei diesem Institutsausflug die privaten Erholungsinteressen mit den beruflichen Interessen eine untrennbare Gemengelage (ein Mischprogramm, vgl. VwGH…
…2 EStG). Da eine (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung der beantragten Fortbildungskosten nicht erwiesen wurde und die untrennbare Gemengelage beruflicher und nicht ertragsorientierter Aspekte sowohl bei den Motiven als auch bei der Nutzung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zudem eine Teilanerkennung des geltend gemachten Aufwands nicht…
…als Werbungskosten anzuerkennen; eine Trennung in beruflich veranlasste Aufenthaltstage und solche von privaten Interessen sei bei dieser Reise ohne weiteres möglich und in concreto auch vorzunehmen, es läge keine untrennbare Gemengelage vor. Auch die konkrete Verwertbarkeit im Beruf sei gegeben, da der Bf. im Strafrecht…
…und Reisen, die durch ein private Erholungs- und Bildungsinteressen mit betrieblichen/beruflichen Interessen untrennbar vermengendes Mischprogramm (untrennbare Gemengelage) geprägt sind, zu unterscheiden. Bei der letztgenannten Art von Reisen (untrennbare Gemengelage) besteht ein Abzugsverbot. Ein solches liegt zB vor bei der touristische Pauschalreise eines Religionslehrers durch…
…die vom Beschwerdeführer im streitgegenständlichen Verfahren geltend gemachten Reisen gerade ja nicht zutrifft. Im Fall der hier vorliegenden untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen führen die Reiseaufwendungen nicht zu Betriebsausgaben (VwGH 27.01.2011, 2010/15/0197). Zudem ist eine Reise…
…vom 27. Jänner 2011, 2010/15/0197, hat der Verwaltungsgerichtshof festgehalten, dass im erstgenannten Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen die Reiseaufwendungen weiterhin nicht zu Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten führen. Für den Fall, dass sich hingegen betrieblich bzw. beruflich veranlasste…
…bzw. Glaubhaftmachung nicht anerkannt werden. Die Beschwerde war daher in diesem Punkt abzuweisen. Sprachreise London Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bilden Kosten einer Reise, die in Form einer untrennbaren Gemengelage sowohl durch private Erholungs- und Bildungsinteressen wie auch durch betriebliche Interessen veranlasst sind, keine Betriebsausgaben…
…oder WK führen, und hat schließlich zu den Kosten einer betrieblich/ beruflich und private Elemente umfassenden Reise folgende Aussagen getroffen: (1) Für den Fall einer „untrennbaren Gemengelage“ von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen führen die Reiseaufwendungen weiterhin nicht zu BA bzw WK; (2…
…oa. VwGH-Judikatur nicht. b) aus demselben Grund (Abgrenzungsproblem von der Privatsphäre) lt. VwGH die Kosten für (Auslands-) Reisen zu Studienzwecken bei untrennbarer Gemengelage von beruflicher und privater Veranlassung als so genannter Mischaufwand von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind. Eine Anerkennung ist nur insoweit denkbar…
…eine anteilige Berücksichtigung von Reisekosten als Werbungskosten möglich. Gleiches gilt für eindeutig und ausschließlich der Berufssphäre zuzuordnenden Reiseaufwand. Für den Fall einer untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen, soweit sich die beruflich veranlassten Reiseabschnitte bzw. -aufwendungen also nicht klar und einwandfrei…
…deren Programm von sowohl privaten Erholungs- und Bildungsinteressen wie auch beruflichen Interessen geprägt ist, ein sogenanntes untrennbares Gemengelage auf und sind die den privaten Umständen zuzuordnenden Programmpunkte nicht von untergeordneter Bedeutung, dann führen die Aufwendungen für die Reise bzw den Reiseabschnitt nicht zum Abzug als…
…Tagungsprogramm, wie der VwGH im Erkenntnis vom 28. Februar 2012 ausführt, mit seiner starken praktischsportlichen, allgemein interessierenden Ausrichtung aufgrund der untrennbaren Gemengelage von privaten und mit der Einkünfteerzielung zusammenhängenden Umständen im Lichte des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 als nicht geeignet…