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BFG RV/2101420/2017Gemeinnützigkeit und Wiederaufnahme des Verfahrens: Anforderungen an die Rechtsgrundlage der Körperschaft für eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet; Unbilligkeit der Verfahrenswiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.03.2018

…ausgeübt beschrieben würden. Der Gesellschaftsvertrag wurde von der Beschwerdeführerin dementsprechend angepasst. Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle im Hinblick auf § 39 Z 1 BAO ("völlig untergeordnete Nebenzwecke") erwähnt, dass das Bundesfinanzgericht die Ansicht des Prüfers, es müsse aus der "Satzung" auch hervorgehen, ob neben…

BFG RV/2100973/2018Kfz-Steuerpflicht bei widerrechtlicher Verwendung eines Probekennzeichens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.04.2020Teil 1/2

…ist in der Lage, die Verfügung über den BMW auszuüben. Jede echte Probefahrt muss gem § 45 KFG im Rahmen des Geschäftsbetriebes erfolgen. Zwar können mit dem Hauptzweck einer Probefahrt durchaus untergeordnete Nebenzwecke (z.B. Aufsuchen einer Toilette oder einer Tankstelle) verbunden werden, wenn dadurch der…

BFG RV/5100062/2020Keine Gemeinnützigkeit eines Vereines zur Förderung der Elektromobilität (E-Car-Sharing)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2022

…§ 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn folgende 5 Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer…

BFG RV/7101591/2017Gemeinnützigkeit eines Vereines "Jagdgesellschaft"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.01.2019

…damit als gemeinnützig angesehen werden kann, steht der nicht als gemeinnützig anzusehende Zweck der Förderung der Jagd wegen des Ausschließlichkeitsgrundsatzes der Gemeinnützigkeit der gesamten Körperschaft entgegen. Die Jagdförderung kann im gegenständlichen Fall nicht als völlig untergeordneter Nebenzweck angesehen werden, steht sie doch im Rahmen der…

BFG RV/5101640/2017E-Car-Sharing bei einem Verein zur Förderung der Mobilität
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2018

…39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 5. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft…

BFG RV/7103001/2011Fehlende Gemeinnützigkeit eines Vereines
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2018

…der Bekämpfung von Elementarschäden. § 39 Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…

BFG RV/1100353/2013Prüfung der Gemeinnützigkeitskriterien gemäß §§ 34 ff BAO bei einem Verein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2017Teil 1/2

…und der Bekämpfung von Elementarschäden. Gemäß § 39 BAO ist Voraussetzung der dort geregelten ausschließlichen Förderung, dass die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, die Körperschaft keinen Gewinn erstrebt. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer…

BFG RV/5100493/2016Gemeinnützigkeit aus sittlichen Gründen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.04.2016

… 39. Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als…

BFG RV/5100745/2014Kein völlig untergeordneter Nebenzweck bei zur Verfügung Stellung von Krankenhaus- und Hotelwäsche, Berufskleidung, Saubermatten, deren Ersatz und dazu erforderlicher Logistik Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2018

…§ 13 EStG bei entgeltlich überlassenen Wirtschaftsgütern dann weiter möglich sein soll, wenn die Überlassung „völlig untergeordneter Nebenzweck“ ist: dies sei etwa bei Krankenhaus-Bettwäsche der Fall, wenn der weitaus überwiegende Hauptzweck deren ständige Reinigung ist. Dieselbe Sicht sei auch bei Gasflaschen in Verbindung mit Gaslieferung…

BFG RV/7101510/2012Frage der Begünstigung iSd § 34 ff BAO eines BgA einer Körperschaft öffentlichen Rechts; Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen einer Jungendherberge mit Kantinenbetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.04.2015Teil 1/2

…Einrichtungen (Heime) für diesen Personenkreis. Die Ausschließlichkeit der Förderung liegt nach § 39 BAO vor wenn die folgenden fünf Voraussetzungen zutreffen. 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben…

BFG RV/5100233/2025Spendenbegünstigung; Gemeinnützigkeit eines Vereines.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.07.2026

…der Bekämpfung von Elementarschäden. Gemäß § 39 BAO ist Voraussetzung der dort geregelten ausschließlichen Förderung, dass 1. die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, 2. die Körperschaft keinen Gewinn erstrebt. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in…

BFG RV/1100200/2023Vorliegen der Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd § 34 ff BAO - abgabenrechtliche Begünstigungen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2026Teil 1/2

… 39. (1) Ausschließliche Förderung liegt vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft…

BFG RV/3100338/2022Satzungsmängel bei Verein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.06.2025Teil 2/2

…damals gültigen Fassung BGBl Nr. 151/1980) liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine…

BFG RV/7104016/2023Anwendbarkeit der Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG beim Erwerb durch eine anerkannte Kirche vor der Novellierung durch BGBl. I Nr. 110/2023
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.05.2024

…diesen Personenkreis. Nach § 39 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgenden fünf Voraussetzungen zutreffen: "1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…

BFG RV/7102223/2020Gemeinnützigkeit eines Vereins; Vermietung.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.05.2024

…zu unterstützen. Gemäß § 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile…

BFG RV/5100960/2020Vereinbarung zwischen Verein und Obmann - Angehörigenjudikatur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2024Teil 1/2

…§ 39 BAO liegt eine ausschließliche Förderung vor, wenn ua folgende Voraussetzungen zutreffen: Abs. 1: Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Abs. 2: Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und…

BFG RV/7102280/2022Antrag auf Zuerkennung der Gemeinnützigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.12.2023

…in der Rechtsgrundlage (Satzung) und in der tatsächlichen Geschäftsführung. Ausschließliche Förderung liegt gemäß § 39 Z 1 BAO ua. vor, wenn die Körperschaft, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Unmittelbare Förderung liegt gemäß § 40 Abs. 1 BAO vor…

BFG RV/3100319/2021Kein Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 (Gemeinnützigkeit)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2022

…Ausschließliche Förderung liegt gemäß § 39 BAO vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer…

BFG RV/6100453/2017Grundstücksveräußerungen eines Vereins - begünstigte steuerfreie Betätigung im Rahmen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes iSd. § 45 Abs. 2 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2021

… 39 BAO liegt ausschließliche Förderung vor, wenn ua. folgende Voraussetzungen zutreffen: Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder…

BFG RV/7101213/2017Keine Gemeinnützigkeit einer deutschen Stiftung bei fehlender Unmittelbarkeit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2020

…unmittelbare Förderung begünstigter Zwecke liegt nur vor, wenn der begünstigte Zweck durch den Rechtsträger selbst verwirklicht wird. Die Körperschaft darf sich - von völlig untergeordneten Nebenzwecken abgesehen - nicht darauf beschränken, nur die Vorraussetzungen für eine gemeinnützige Betätigung anderer Körperschaften zu schaffen. Körperschaften deren Tätigkeit darin besteht…