…ergibt sich folgende Rechtslage: Werden unrichtige (Jahres-)Umsatzsteuererklärungen abgegeben, fällt ein solches Verhalten bei Vorsatz unter den Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG, bei Fahrlässigkeit unter den Tatbestand des § 34 Abs. 1 FinStrG. Werden dagegen keine oder unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht oder…
…Vorsteuerabzug kam. Auch in den Fällen des unrichtigen Vorsteuerabzugs liegt keinesfalls vorsätzliches Handeln der beteiligten Personen vor. In rechtlicher Hinsicht vertrat die steuerliche Vertreterin zusammengefasst die Ansicht, dass eine Abgabenhinterziehung bei Umsatzsteuervoranmeldungen aus finanzstrafrechtlicher Sicht lediglich bei Vorsatz und Wissentlichkeit zu ahnden sei. Da es…
…Zeitpunkt nicht nur die Umsatzsteuervorauszahlung nicht oder nicht vollständig, sondern gibt er auch die Höhe oder die tatsächliche Höhe des geschuldeten Betrages nicht bekannt, reicht er also keine oder eine unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung ein, ist der Tatbestand des § 49 Abs 1 lit a FinStrG in objektiver…
…VwGH 18.10.1988, 86/14/0142). Nach den dargestellten Verfahrensergebnissen und der Beweislage gibt es keine gesicherten Anhaltspunkte dafür, dass die Bf. für die Monate 1-12/2014 vorsätzlich unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben, in denen sie die Vorsteuerkorrektur gemäß § 12 Abs. 11 UStG aufgrund des…
…3 FinStrG handelt grob fahrlässig, wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. Es wurden unbestrittenermaßen objektiv unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht. Die Verkürzung einer Abgabe ist schon dann bewirkt, wenn die Abgabe dem anspruchsberechtigten…
…des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG unerheblich (BFG 5.11.2019, RV/7300012/2019). Werden keine oder unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht oder zu niedrig entrichtet oder überhöhte Gutschriften geltend gemacht, stellt dieses Verhalten nur dann eine Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2…
…Wissen unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben werden, Umsatzsteuervoraus- zahlungen zu niedrig entrichtet werden, bzw. wenn überhaupt keine Umsatzsteuervoran- meldungen abgegeben werden. Nachdem gegenständlich festgestellt wurde, dass von der bP bezüglich der Voranmeldungszeiträume 01-03/2017, 04-06/2017, 07-09/2017 und 10-12/2017 keine Umsatzsteuervoranmeldungen…
…dieser Handlungsweise kann nur von einer vorsätzlichen Handlungsweise ausgegangen werden. Wenn zudem nicht einmal Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden, obwohl Umsätze in Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgewiesen wurden bzw. für 6 und 12/2014 unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht wurden, kann nur von einer Kenntnis der damit verbundenen Verkürzungen ausgegangen…
…wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handelt, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen Tatbild entsprechenden Sachverhaltes als geradezu wahrscheinlich vorhersehbar war. In konkreter Causa wurde unbestrittenermaßen eine unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung für Dezember 2018 eingereicht indem eine zu hohe Vorsteuergutschrift beantragt wurde. Die Verkürzung einer Abgabe ist schon…
…hätten sich keine Restschulden an Umsatzsteuer und auch keine Einkommensteuer ergeben. Der Beschuldigte habe unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen mit zu niedrigen Zahllasten eingereicht und dann in weiterer Folge die Einreichung der Jahressteuererklärungen unterlassen in der Hoffnung, die Abgabenbehörde werde die Umsatzsteuer für 2011 auf Basis der Voranmeldungen…
…Monate im Schätzungswege. Am 22.01.2018 kam es zu einer Beschuldigtenvernehmung des Bf wegen des Verdachts, dass er als Geschäftsführer der A GmbH für die Monate 04/2015 bis 03/2016 unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und dadurch Umsatzsteuer verkürzt habe. Der Bf führte dabei ua…
…wie folgt abgeändert: A.B. ist schuldig, er hat als im Firmenbuch eingetragener Geschäftsführer der Fa. A-GmbH in Wien vorsätzlich durch die Einreichung inhaltlich unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen für 07-12/2013 (nicht zustehender Vorsteuerabzug aus Rechnungen Fa. N. und Fa. X.) ungerechtfertigte Abgabengutschriften iHv €…
…fehlen (Köck (Hrsg) FinStrG-Kommentar § 33 Tz 64; VwGH 29.11.2000, 99/13/0046). Selbst wenn der Abgabenpflichtige keine oder unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt und die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, verwirklicht dieses Verhalten nur dann den Tatbestand der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs 2 lit a FinStrG…
…2 lit. a FinStrG schuldig gesprochen, weil er betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2006 unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen und betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Juli 2008 überhaupt keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht und die diesbezüglichen Vorauszahlungen nicht bzw. nicht fristgerecht entrichtet hatte, und über ihn eine Geldstrafe von…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte Wissentlichkeit einer Verkürzung und/oder Vorsatz im Bezug auf die unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung bzw. die Vorsteuerverkürzungen der Monate 10-12/2011 im Ausmaß von € 18.543,66 als subjektive Tatseite ist nicht verwirklicht, sodass das Finanzstrafverfahren insoweit gemäß…
…a FinStrG in objektiver Hinsicht erfüllt. In der Folge hat der Bf. durch seinen steuerlichen Vertreter vor Beginn der Außenprüfung am 7.6.2016 eine unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung Februar 2016 abgegeben, in der er den Umsatz aus dem Verkauf des Mercedes S 350 cdi nicht offengelegt…
…war, sodass davon auszugehen ist, dass der Bf. gemeinsam mit A.B. für die Erledigung der steuerlichen Belange zu den maßgeblichen Zeitpunkten der Geltendmachung von unrechtmäßigen Vorsteuerguthaben durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen, verantwortlich war. Dies hat der Bf. in der mündlichen Verhandlung letztlich auch eingestanden. Aus…
…die Unterstellung eines Vorsatzes sowie die Strafbemessung angefochten. Bei der im Rahmen der Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid 2012 geltend gemachten Vorsteuern mit der Sanierung sowie unrichtig abgegebener Umsatzsteuervoranmeldungen 2013 und 2014 gehe es in erster Linie um die Höhe des Privatanteiles der Investitionen. Der Bf…
…Beschwerdeführerin verletzt wurde. Darüber hinaus resultiert die Abgabenschuld aus der Umsatzsteuer 2013 aufgrund der eingereichten Umsatzsteuererklärung, wodurch feststeht, dass unterjährig unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben wurden, womit eine weitere Pflichtverletzung vorliegt. Nur schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen zur Haftungsinanspruchnahme. Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert, daher genügt…
…2018, 2019, 2020 und 2021 liegen Schätzungen wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen vor. Werden unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen und in der Folge keine Umsatzsteuerjahreserklärung eingebracht, ist zu prüfen, ob nicht der prävalierende Versuch der Verkürzung der Jahresumsatzsteuer vorliegt. Bei den Schätzungen für die Vorjahre wurden die geltend gemachten…