…des Gutglaubensschutzes jedenfalls unzulässig, da die VCCI gegebenenfalls unrichtige Präferenzbescheinigungen ausgestellt habe. Die Bf habe sämtliche ihr als Zollspediteur obliegenden Sorgfaltspflichten erfüllt. Überdies sei die Vorschreibung auch unverhältnismäßig und nicht in gehöriger Ausübung des entsprechenden Auswahlermessens erfolgt. Es werde daher beantragt, den angefochtenen Bescheid ersatzlos…
…aktiver Irrtum der Zollbehörde liege nicht vor, zumal das Zollamt zum Zeitpunkt der Abfertigung keine Kenntnis davon gehabt habe, dass das Zeugnis auf Grund unrichtiger Informationen an die ausstellende Behörde erlangt wurde. Man sei nicht in der Lage gewesen, die Unrichtigkeit der Zollanmeldung zu erkennen…
…korrekte Wertangabe im Einheitspapier), die Echtheit der beigefügten Unterlagen (z.B. hinsichtlich Präferenzbescheinigung oder der Einfuhrgenehmigung) und die Einhaltung aller rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Überführung der Waren in das betreffende Zollverfahren. Gemäß Art. 1 Z. 5 ZK-DVO gelten als zur Feststellung der…
…20.10.2008 und b) CRN 56 vom 5.11.2008, fahrlässig, unter Verletzung seiner ihm zumutbaren Sorgfaltspflicht, durch unrichtige Einreihung von Stahlfelgen der Versenderfirma VS, in den Gebrauchszolltarif – unter Verletzung der im Art. 199 Abs. 1 ZK-DVO normierten Verpflichtung – eine Verkürzung von Eingangsabgaben…
…korrekte Wertangabe im Einheitspapier), die Echtheit der beigefügten Unterlagen (z.B. hinsichtlich Präferenzbescheinigung oder der Einfuhrgenehmigung) und die Einhaltung aller rechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Überführung der Waren in das betreffende Zollverfahren. Gemäß. Art.1 Z. 5 ZK-DVO gelten als zur Feststellung der…
…einer Ware im Rahmen eines Systems der administrativen Zusammenarbeit unter Beteiligung der Behörden eines Drittlandes ermittelt, so gilt die Ausstellung einer Bescheinigung durch diese Behörde, falls sich diese Bescheinigung als unrichtig erweist, als ein Irrtum im Sinne dieser Bestimmung, der vernünftigerweise nicht erkannt werden konnte…
…Die Ware ist somit unbekannten Ursprungs und die Präferenzbescheinigung wurde zu Unrecht ausgestellt. In einem solchen Fall genießt der Importeur umfassenden Vertrauensschutz: Der Schutz wird nur dann nicht gewährt, wenn die Ausstellung der Präferenzbescheinigung auf unrichtigen Angaben des Ausführers basiert. Im Urteil "Beemsterboer" hat der…
…Die Ware ist somit unbekannten Ursprungs und die Präferenzbescheinigung wurde zu Unrecht ausgestellt. In einem solchen Fall genießt der Importeur umfassenden Vertrauensschutz: Der Schutz wird nur dann nicht gewährt, wenn die Ausstellung der Präferenzbescheinigung auf unrichtigen Angaben des Ausführers basiert. Im Urteil "Beemsterboer" hat der…
…Co KG, Schönbrunner Straße 222-228, 1120 Wien, wegen des Finanzvergehens der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise gemäß § 48a Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 16.3.2015 gegen das Erkenntnis des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde vom 05.02.2015, Strafnummer Zahl…
…Rechtsanwalt MMMag. Dr. Franz Josef Giesinger, Dr.-A.-Heinzle-Straße 34, 6840 Götzis, wegen des Finanzvergehens der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise gem. § 48a FinStrG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 10. März 2014, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde vom 11. Februar 2014…
…iVm § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entstanden. Infolge der Berücksichtigung sachlich unrichtiger Präferenznachweise sei jedoch jeweils ein geringerer als der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden. Der daraus resultierende Differenzbetrag werde also weiterhin gesetzlich geschuldet und sei gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Aviso Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, und Dr. Michael Kotschnigg, Stadtlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 13…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Andreas Hartl in der Beschwerdesache AB, gegen den Bescheid des ZA Feldkirch Wolfurt vom 05.09.2012, Zl. 0012345, betreffend Vorschreibung einer gem. Art. 203 Abs. 1 ZK entstandenen Abgabenschuld, zu Recht erkannt: Die…
…iVm § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) entstanden. Infolge der Berücksichtigung sachlich unrichtiger Präferenznachweise sei jedoch jeweils ein geringerer als der gesetzlich geschuldete Abgabenbetrag buchmäßig erfasst worden. Der daraus resultierende Differenzbetrag werde also weiterhin gesetzlich geschuldet und sei gemäß Art. 220 Abs. 1 ZK…
***QR*** erhielt 55 % der Rechnungssummen, damit er seine zuvor geleisteten Auslagen abdecken konnte. ***QR*** wusste, dass es sich bei sämtlichen Rechnungen der ***AB*** um Deckungsrechnungen handelte, denen keine Leistungserbringung der genannten Unternehmen zugrunde lag. Aus den Seiten 40 ff. dieses Urteils ist zu entnehmen, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri 1, den beisitzenden Richter Ri 2 sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Ri 3 und Ri 4 in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Felix Karl Vogl Rechtsanwalt GmbH, Bahnhofstraße 34/12, 6780…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in den Beschwerdesachen BF, vertreten durch ABC-Wirtschaftstreuhandg.m.b.H., Siebensterngasse 21, 1070 Wien, über die Beschwerden vom 03.08.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 8…
…Jede Behauptung der Zollbehörde, es würde sich dabei um gleiche oder gleichartige Waren handeln, sei unrichtig. Jede einzelne Rechnung des Erstattungsantrages habe andere Baugruppen unterschiedlichster Antriebssysteme oder Achssysteme für unterschiedlichste Kraftfahrzeugmarken und damit unterschiedlichste indische Vorlieferanten. Jede einzelne Rechnung des Erstattungsantrages (weit über 100 Rechnungen…
…6.128,21 (€ 1.402,46 an Zoll und € 4.725,75 an Einfuhrumsatzsteuer) entstanden. Infolge der Berücksichtigung eines sachlich unrichtigen Präferenznachweises seien jedoch nur Eingangsabgaben von € 4.445,25 (€ 0,00 an Zoll und € 4.445,26 an Einfuhrumsatzsteuer)…
Keine dieser Firmen hat tatsächlich die in Rechnung gestellten Leistungen erbracht. Bei den Rechnungen der genannten Körperschaften handelt es sich durchwegs um Deckungs- bzw. Scheinrechnungen, die der Verschleierung der Tatsache dienen, dass die darin abgerechneten Leistungen tatsächlich von Personen erbracht wurden, die steuerlich nicht in…