…Mit Beschwerdevorentscheidung vom 26.9.2017 hat das Finanzamt Innsbruck diese Beschwerde als unbegründet abgewiesen und dies nach Ausführungen zur Rechtslage und zur Zulässigkeit der Beschwerde im Wesentlichen damit begründet, dass eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten dann unschädlich sei, wenn der Adressat zweifelsfrei feststeht bzw…
…VwGH 9.12.1992, 91/13/0013; VwGH 26.7.2007, 2004/15/0137). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.1.1992, 91/10/0095, ZfVB 1993/2/608…
…dabei nicht ausgeschlossen. Eine Ausweitung des Beschwerdegegenstands etwa auf ursprünglich nicht mit Beschwerde angefochtene Bescheide ist allerdings unzulässig. Die unrichtige Bezeichnung eines Rechtsmittels allein vermag dessen Unzulässigkeit nicht zu begründen. Für die Beurteilung des Charakters einer Eingabe sind vielmehr ihr wesentlicher Inhalt, der sich aus…
…2005/16/0187; Ritz, BAO6, § 93 Tz. 6). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.1.1992, 91/10/0095; VwGH 25.6.1996, 94/17/0419) bzw. wenn nach…
…genannt. Die Bescheide wirken für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft. Schon daraus ergibt sich, dass nach dem Sinn der Adressierung die Wohnungseigentümergemeinschaft gemeint ist. Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.1…
…genannt. Die Bescheide wirken für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft. Schon daraus ergibt sich, dass nach dem Sinn der Adressierung die Wohnungseigentümergemeinschaft gemeint ist. Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist außerdem dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20…
…genannt. Die Bescheide wirken für die gesamte Wohnungseigentümergemeinschaft. Schon daraus ergibt sich, dass nach dem Sinn der Adressierung die Wohnungseigentümergemeinschaft gemeint ist. Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.1…
…26.2.2013, 2010/15/0064). In gesetzeskonformer Auslegung ist der angefochtene Bescheid folgendermaßen auszulegen: Die unnötige und unrichtige Bezeichnung der Eigenschaft des Bescheidadressaten mit ´als Geschäftsführer´ geht ins Leere. Die Überschrift und die Begründung des Bescheides deuten zwar - unrichtigerweise - auf einen Haftungsbescheid hin; der…
…Bescheidbeschwerden. § 93 Abs 2 BAO nennt als für die Bescheidqualität unverzichtbare Bestandteile eines Bescheides dessen ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid, den Spruch und darin die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die er ergeht (somit den Bescheidadressaten). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn…
…Bescheidbeschwerden. § 93 Abs 2 BAO nennt als für die Bescheidqualität unverzichtbare Bestandteile eines Bescheides dessen ausdrückliche Bezeichnung als Bescheid, den Spruch und darin die Nennung der Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft), an die er ergeht (somit den Bescheidadressaten). Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn…
…handelt, da nicht die richtige Bezeichnung eines Bescheides, sondern dessen materieller Inhalt für dessen Beurteilung bzw. Rechtswirkung maßgeblich ist. MaW: Die Beurteilung hat anhand des materiellen Inhalts und nicht anhand der Bezeichnung zu erfolgen; eine etwaige unrichtige Bezeichnung schadet der Bewertung als Umsatzsteuerjahresbescheid daher nicht…
…bloß formwechselnden Umwandlung (wie nach §§ 239ff AktG) bleibt das Rechtssubjekt auch grundsätzlich bestehen. Überdies wäre selbst eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers besteht (Siehe dazu Ritz, BAO7, …
…bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten wäre zulässig und geboten, wenn die Identifizierung des Adressaten durch die fehlerhafte Bezeichnung nicht in Frage gestellt wäre. Eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an…
…folgt: "Nach dem Ergebnis des Beweisverfahrens war für den Unabhängigen Finanzsenat erwiesen, dass die - unrichtige - Bezeichnung der Bescheidadressatin kein Versehen gewesen ist. Daraus resultiert, dass Bescheide worin die Bescheidadressatin nicht aus Versehen unrichtig bezeichnet worden ist, keine Rechtswirkungen haben." Es handle sich somit um Nichtbescheide…
…obwohl sie in den Jahren davor nach Stückzahlen verrechnete. Möglicherweise beruht die unrichtige Bezeichnung der erbrachten Leistungen auf sprachliche Schwierigkeiten. Ich habe die Fa.E. aufgefordert die Rechnungen richtig zu stellen und soll dies demnächst erfolgen. Da es sich sohin bei den Rechnungsbeträgen von €…
…festgestellt haben, dass die betreffenden Angaben unrichtig sind oder c) die Waren dem Anmelder bereits überlassen haben." § 5a ZollR-DG in der damals gültigen Fassung lautet: „Eine unrichtige Bezeichnung einer Partei in einer Entscheidung ist auf Antrag oder von Amts wegen zu berichtigen, wenn nach…
…Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht (Masseverwalter X.Y. statt Insolvenzverwalter X.Y.) und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.01.1992, 91/10…
…für das beschwerdegegenständliche Fahrzeug wurde bereits einige Jahre zuvor (2001) abgeführt. Über die Beschwerde wurde erwogen 1. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kann die unrichtige Bezeichnung eines Rechtsmittels allein dessen Unzulässigkeit nicht begründen. Für die Beurteilung des Charakters einer Eingabe ist ihr wesentlicher Inhalt…
…Vorlageantrag vom 21. März 2022 ist festzustellen, dass dieser eindeutig als solcher bezeichnet ist. Die unrichtige Bezeichnung eines Rechtsmittels (hier: des Vorlageantrages als "Beschwerde") allein vermag dessen Unzulässigkeit nicht zu begründen. Für die Beurteilung des Charakters einer Eingabe ist vielmehr ihr wesentlicher Inhalt, der sich…
…zu enthalten und in diesem die Person (Personenvereinigung, Personengemeinschaft) zu nennen, an die er ergeht. Erwägungen Eine unrichtige Bezeichnung des Bescheidadressaten ist dann unbeachtlich, wenn diese offenbar auf einem Versehen beruht und der Adressat zweifelsfrei feststeht (VwGH 20.01.1992, 91/10/0095). Im vorliegenden…