…erlassenen Bescheiden gesetzeskonform zum Ausdruck kommt. Im vorliegenden Beschwerdefall ist das (hoffentlich als Ausnahme) nicht der Fall gewesen. Dazu darf festgehalten werden, dass die Diskussion über die genaue Behördenbezeichnung in Finanzstrafsachen nicht neu ist. Umso überraschender ist die Tatsache, dass nach wie vor die entsprechenden…
…zu lesen, und dadurch - allenfalls auf weisungswidriges Verhalten des Kanzleipersonals zurückzuführende - Mängel des Schriftsatzes, etwa die unrichtige Behördenbezeichnung, unbemerkt bleiben. Im Erkenntnis Ra 2015/08/0018 vom 03.07.2015 wurde die Judikaturlinie fortgesetzt: Im konkreten Fall ist der vorgebrachte Sachverhalt keineswegs dazu angetan, das…
…zu lesen, und dadurch - allenfalls auf weisungswidriges Verhalten des Kanzleipersonals zurückzuführende - Mängel des Schriftsatzes, etwa die unrichtige Behördenbezeichnung, unbemerkt bleiben. Im Erkenntnis Ra 2015/08/0018 vom 03.07.2015 wurde die Judikaturlinie fortgesetzt: Im konkreten Fall ist der vorgebrachte Sachverhalt keineswegs dazu angetan, das…
…bis 2007 unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch die Abgabe von unrichtigen Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen Verkürzungen an Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von € 39.183,99 bewirkt bzw. hinsichtlich des Jahres 2007 zu bewirken versucht. Er habe hiedurch Finanzvergehen nach …
…Ausfertigungen, die mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellt werden, bedürfen keiner Unterschrift und keiner Beglaubigung. 2. Bei den Ausdrucken betreffend Einkommensteuer 2002 und 2003 ist darüber hinaus auch die Behördenbezeichnung unrichtig. Die mit 10.02.2006 bzw. 13.02.2006 datierten Exemplare weisen das Finanzamt Österreich auf…
…gem § 13 Abs. 2 AVOG 2010 bedient. Dass sie dabei die Anschrift des "Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern" teilweise - nämlich hinsichtlich der Ortsangabe - unrichtig bezeichnet hat, steht nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts der richtigen Behördenbezeichnung nicht entgegen. Dies umso weniger, als das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
…warum die unrichtig abgeführte Lohnsteuer im Wege der "Arbeitnehmerhaftung" statt der Arbeitgeberhaftung geltend gemacht worden sei. Entgegen den Lohnzettelangaben habe die belangte Behörde für die Jahre 2010 bis 2013 ohne Begründung den AVAB nicht anerkannt. Er habe seinem Dienstgeber am 23.3.2010 vom Wegfall…
…seinen Einkommensteuererklärungen 2015 u.2016 vor. Aus der Übernahme dieser unrichtigen Eintragung ergaben sich rechtskräftige (falsche) Bescheide. Zu beurteilen war zunächst nur die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2015 u.2016. Die Wiederaufnahme des Verfahrens stellt einen Verfahrenstitel dar, der bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen…
…Revisionsfall nicht anwendbar. Es liege auch keine Judikatur zur Frage vor, wie die Änderung der Behördenbezeichnung während eines anhängigen Verfahrens zu behandeln seien. Das Finanzamt hat keine Revisionsbeantwortung erstattet. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Die Revision ist zulässig und begründet. Gemäß § 323 Abs. 37 BAO traten…
…die gegenständliche Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorlegte. Somit wurde in der als Bescheid intendierten Erledigung vom 10. Februar 2025 eine nicht (mehr) existierende Behörde angeführt. Dies ist dem Fehlen der Behördenbezeichnung gleichzusetzen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. § 274 Abs. 3 Z 1 BAO sieht vor…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Wien gegen den Bescheid des FA Wien 2/20 vom 15.01.2008, betreffend Zurückweisung des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA Univ.-Doz. Dr. Thomas Erwin Walzel-Wiesentreu, Museumstraße 28/IV, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 26. Jänner 2023…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Bf-Adr, vertreten durch die VertrBf, AdrVertr, über die Beschwerde gegen den Bescheid des FA (jetzt Finanzamt Österreich) vom 27. November 2012 betreffend Kapitalertragsteuer 2009 bis 2011 zu Recht erkannt…
…93 Abs. 2 BAO durch Verwendung der Firma - hier sogar durch den Zusatz RNF (Rechtsnachfolger) - eindeutig und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise angesprochen wird. Nach der Judikatur des VwGH ist der Ausweis einer unrichtigen Steuernummer dabei irrelevant (VwGH 3.7.2003, 2003/15/0024;…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, betreffend Beschwerde vom 21. Dezember 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 30. August 2023 betreffend Vorsteuererstattung 2022…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter/in über die Beschwerde des S, vertreten durch Siegl, Choc & Axmann Rechtsanwaltspartnerschaft, Kalchberggasse 10/I, 8010 Graz, gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 16. April 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck Reutte (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 15. März 2016 betreffend Festsetzung des Dienstgeberbeitrages für die Jahre…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache M.H. (Bf.) über die Beschwerde vom 5. August 2013 gegen den Zurückweisungsbescheid des FA Wien 8/16/17 vom 08.07.2013 beschlossen: Die Beschwerde wird nach § 278 Abs. 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13.02.2013, betreffend Zurückweisung der Berufung gegen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Erharter Wirtschaftstreuhand SteuerberatungsgmbH, vom 16. Jänner 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 13. Jänner 2015 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 beschlossen: 1) Die Beschwerde wird…