…§ 48 BAO erforderlich. Die unentgeltliche Übertragung von Vermögen an Körperschaften unterliege aufgrund der expliziten Anordnung des Art 3 Abs 2 spanisches ErbStG der Körperschaftsbesteuerung und werde als Veräußerungsgewinn besteuert. Fortfolgend würden todeswegige Zuwendungen an österreichische Körperschaften nach spanischer Rechtslage unter Art 13 DBA Österreich-Spanien…
…Abs. 3 B-VG i. V. m. § 25a Abs. 1 VwGG die Revision zulässig, da zu der angesprochenen Rechtsfrage betreffend der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an Anteilen von Kapitalgesellschaften eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - soweit im Rechtsinformationssystem des Bundes ersichtlich – fehlt. Wien, am 28. Jänner 2016
…dass der Grund für die Übertragung der Anteile an der X. Beteiligungs GmbH vor allem in der Absicht gelegen sei, das Geschäft in Osteuropa zu intensivieren. Denn die Umsätze in Westeuropa haben in den Jahren davor signifikant abgenommen. Von der slowakischen Gesellschaft seien 2008 und…
…haben. 3) Strittig ist hingegen, ob die gegenständliche Anteilsübertragung als eine Veräußerung anzusehen ist. Unentgeltliche Anteilsübertragungen (zB Schenkungen, Erwerb von Todeswegen) unterliegen nicht dem § 31 Abs. 1 EStG. Eine Besteuerung einer Übertragung von Anteilen an einer Körperschaft nach § 31 Abs. 1 EStG setzt eine Veräußerung…
…jedoch § 15 Abs. 3 eine fingierte Anschaffung sowie Bewertung mit den fiktiven Anschaffungskosten. Ertragsteuerlich liege also beim Begünstigten eine Anschaffung vor und damit die Ausnahme von der unentgeltlichen Übertagung. Es würden beim Begünstigten auch keine Buchwerte fortgeführt werden. Die Besteuerung des zugewendeten Wirtschaftsgutes (inkl. der…
…Bemerkungen (RV 977 der Beilagen) dargelegt, dass der Gesetzgeber den Begriff der Betriebsübertragung weit gefasst hat und sowohl die entgeltliche sowie unentgeltliche Übertragung von Einzelunternehmen als auch von Anteilen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften umschließt. Als Voraussetzung dafür wird angegeben, dass die die Betriebsführung beherrschende Person…
… 9 und 10 des WEG 2002, dass bei einer allenfalls zukünftig erforderlich werdenden Berichtigung der Miteigentumsanteile oder der Nutzwerte infolge beantragter Neufestsetzung der Nutzwerte die Übertragung und Übernahme von Anteilen zum Zweck der Korrektur unentgeltlich zu erfolgen hat, sofern sich am tatsächlichen Ausmaß der gesamten…
… 9 und 10 des WEG 2002, dass bei einer allenfalls zukünftig erforderlich werdenden Berichtigung der Miteigentumsanteile oder der Nutzwerte infolge beantragter Neufestsetzung der Nutzwerte die Übertragung und Übernahme von Anteilen zum Zweck der Korrektur unentgeltlich zu erfolgen hat, sofern sich am tatsächlichen Ausmaß der gesamten…
… 9 und 10 des WEG 2002, dass bei einer allenfalls zukünftig erforderlich werdenden Berichtigung der Miteigentumsanteile oder der Nutzwerte infolge beantragter Neufestsetzung der Nutzwerte die Übertragung und Übernahme von Anteilen zum Zweck der Korrektur unentgeltlich zu erfolgen hat, sofern sich am tatsächlichen Ausmaß der gesamten…
… 9 und 10 des WEG 2002, dass bei einer allenfalls zukünftig erforderlich werdenden Berichtigung der Miteigentumsanteile oder der Nutzwerte infolge beantragter Neufestsetzung der Nutzwerte die Übertragung und Übernahme von Anteilen zum Zweck der Korrektur unentgeltlich zu erfolgen hat, sofern sich am tatsächlichen Ausmaß der gesamten…
…sonstiger Vorteile, die anlässlich der unentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsgutes an die Privatstiftung, ausländische Stiftung oder sonstige Vermögensmasse, die jeweils mit einer Privatstiftung vergleichbar sind, vom Empfänger der Zuwendung erzielt werden. Dies gilt nicht hinsichtlich der bei der Zuwendung von Grundstücken mitübertragenen Belastungen des Grundstückes, soweit…
…die sich aufgrund von Unsicherheiten zum Bewertungsstichtag ergibt, durch Änderung der Gewinnverteilung und / oder durch unentgeltliche Gewährung von zusätzlichem Surrogatkapital i.S.d. § 174 AktG und /oder durch unentgeltliche Übertragung von Anteilen die Änderung in entsprechender Höhe nachträglich zu berücksichtigen. III. Die mit der Errichtung…
…auf einen bereits vorhandenen (Teil-)Betrieb auf Grund einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung des (Teil-)Betriebes vor. Als gemeinsame Voraussetzungen für den Fall einer Neugründung oder einer (Teil-)Betriebsübertragung ist angeführt: Die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung/(Teil-)Betriebsübertragung beherrschende Person …
…auf einen bereits vorhandenen (Teil-)Betrieb auf Grund einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung des (Teil-)Betriebes vor. Als gemeinsame Voraussetzungen für den Fall einer Neugründung oder einer (Teil-)Betriebsübertragung ist angeführt: Die die Betriebsführung innerhalb von 2 Jahren nach der Neugründung/(Teil-)Betriebsübertragung beherrschende Person …
…Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorliegens von "privaten Gründen" entschieden, da die Kapitalkonten der Kommanditistinnen zum Zeitpunkt der Betriebsveräußerung der KG real negativ waren und auch nicht aufgefüllt wurden. Demzufolge konnte keine unentgeltliche Übertragung der Mitunternehmeranteile stattfinden, da Unentgeltichkeit voraussetzt, dass den Anteilen ein real positiver Wert…
…Hälfte) von € 195.000 (laut Kaufvertrag vom 7.2.2012) bemessen. In der dagegen erhobenen "Berufung", nunmehr Beschwerde, wird die gänzliche Bescheidaufhebung beantragt und eingewendet, die Ehegatten hätten sich aus grundverkehrsrechtlichen Überlegungen heraus die ihnen je gehörigen Hälfteanteile an den Liegenschaften gegenseitig unentgeltlich übertragen…
…Der Wert des Teilbetriebes wurde mit 840.000,00 € eingeschätzt. 5.6. MC und MT haben ein Beteiligungsausmaß von je 24,5% Anteilen am Stammkapital angestrebt. Aufgrund der persönlichen Lebenssituation (Wohnraumschaffung, familiäre Verpflichtungen etc.) waren MC und MT aber nur bereit und in der…
…Hälfte) von € 195.000 (laut Kaufvertrag vom 7.2.2012) bemessen. In der dagegen erhobenen "Berufung", nunmehr Beschwerde, wird die gänzliche Bescheidaufhebung beantragt und eingewendet, die Ehegatten hätten sich aus grundverkehrsrechtlichen Überlegungen heraus die ihnen je gehörigen Hälfteanteile an den Liegenschaften gegenseitig unentgeltlich übertragen…
…Im schlechtesten Fall stelle die Übertragung der GmbH-Anteile eine gemischte Schenkung dar und wäre aufzuspalten (siehe Rz 7014 EStR). Damit ergäbe sich ein kapitalisierter Wert lt. BewG von 20.000 ATS x 12 x 9 = 2.160.000 ATS (= 156.943 €…
…2004, 409). Der gegenständliche Erwerbsvorgang stellt daher eine steuerbefreite Ausgliederung durch (Übertragung von Aufgaben iSd Art. 34 Budgetbegleitgesetz 2001 und keine Privatisierung (die nicht unter die Befreiungsbestimmung fällt) dar. Auf eine zeitlich nachfolgende Veräußerung der Anteile am übernehmenden Rechtsträger ist die Befreiungsbestimmung des Art. 34…