…sei zu jenem Zeitpunkt nicht vorgelegen, sondern es sei erst am 20.7.2011 eine Probeentnahme der bereits 2 Jahre vorher eingebauten Baurestmassen durchgeführt und hierauf -nämlich am 4.8.2011- ein solches Gutachten eines unabhängigen Umweltlabors erstellt worden. Für die Beurteilung der Freiheit von…
… 3 Abs. 1a Z 6 ALSaG nicht erfüllt. Der Einbau von Baurestmassen, welche aus einer Abbruchmaßnahme resultierten und für welche im Zeitraum des Einbaus keine gültige Bewilligung und keine ordnungsgemäße Untersuchung eines Umweltlabors vorliege, widerspreche zudem der Bestimmung des § 4 Oö Bautechnikgesetz. Dagegen wurde mit…
…beachten, dass dabei auf den im Beurteilungszeitraum (Einbauzeitraum) geltenden Stand der Technik abzustellen sei. Im Kieswerk ***KW3*** sei das Material sowohl ungebunden als auch ohne Deckschicht (ohne Beton- oder Asphaltdeckschicht) verwendet worden. Unabhängig davon, ob es sich um ein sensibles oder weniger sensibles Gebiet handelte…
…Mit diesen Probeschürfen wollte die ***X.*** nachweisen, dass es sich auf Grund der Gleichartigkeit des Recyclingmaterials um von der ***A.*** produzierte Materialien handelt. Die dabei gezogenen Recyclingmaterialproben sind vom Umweltlabor ***L-GmbH***, ***Adr1***, nach Maßgabe der Bestimmungen des BAWP 2006 analysiert und klassifiziert worden. Folgende…