…Gebühr mit vorläufigem Bescheid gemäß § 200 BAO festsetzen." Dazu brachte die Bf. vor wie folgt: Der Pachtzins gemäß § 6 des Pachtvertrages betrage zunächst für die Dauer der zwischen den Parteien vereinbarten Sanierungs- und Renovierungsarbeiten 84% des im Pachtgegenstand erwirtschafteten EBITA. Nach Abschluss der Sanierungs- und…
…einer umsatzabhängigen Pacht ist daher vorläufig der Mindestmietzins anzusetzen (vgl ua BFG 03.03.2022, RV/7101679/2019). Auch hier wurde ein (gestaffelter) Mindestpachtzins und zusätzlich ein (bei Übersteigen gewisser Kriterien) umsatzabhängiger Pachtzins vereinbart. Die Gebühr wird somit endgültig unter Einbeziehung des umsatzabhängigen Pachtzinses zu…
…sei der monatliche Nettoumsatz weder dem Finanzamt noch dem Unabhängigen Finanzsenat mitgeteilt worden, sodass es derzeit nicht möglich sei, den monatlichen umsatzabhängigen Pachtzins in Höhe von 19% zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen und bereits in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Es werde daher ersucht, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen…
…die Bemessungsgrundlage daher auf Basis des dreifachen Jahreswerts (Jahrespachtzins) zu ermitteln. Da ein umsatzabhängiger Pachtzins vereinbart sei, könne aufgrund der hiermit vorgelegten Unterlagen über die in den letzten drei Jahren bezahlten Pachtzinse samt Betriebs- und Nebenkosten die Rechtsgebühr für den angezeigten Pachtvertrag endgültig festgelegt werden. …
…wie vom Finanzamt irrtümlich angenommen, EUR 22.375,-- zuzüglich USt) betrage. Dies deshalb, da der umsatzabhängige Pachtzins gemäß § 2 Abs. 6 des Pachtvertrages der Abdeckung der übrigen Leistungen des Verpächters, insbesondere der Entwicklung und Zurverfügungstellung von Betriebs- Verkaufs- und Hygienekonzept sowie von Schulungen der Mitarbeiter…
…Entstehung der Gebührenschuld zu. Es sei auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von einer Genehmigung eines der Beteiligten abhänge. Da ein umsatzabhängiger Pachtzins vereinbart worden sei und die Betriebs-, Heiz-, u. Nebenkosten derzeit noch ungewiss…
…die steuerliche Vertreterin der Bf. dem FA am 30.1.2018 bekannt, dass der Pachtzins monatlich brutto € 13.342,43, die Werbekosten monatlich brutto € 1.732,24 und die Betriebskosten monatlich brutto € 4.647,46 betragen würden. 3. vorläufiger Gebührenbescheid Mit Bescheid…
…ein gewichtiges wirtschaftliches Interesse der Verpächterin am Betrieb durch die Pächterin. c. umsatzabhängiger Mietzins: Indizien für die Verpachtung eines lebenden Unternehmens seien im Allgemeinen, dass der vereinbarte Pachtzins in einem Verhältnis zur Höhe des Umsatzes stehe, sohin ein Umsatzbestandzins vereinbart werde (OGH 18.09.1991…
…längerfristige Bindung der Vertragspartner spricht auch die Bestimmung des Punktes 5.4 Teil B, haftet doch der Pächter im Falle der Beendigung des Pachtvertrages gemäß Punkt 4.2 Teil B für den Ausfall an Pachtzins, Nebenkosten und sonstigen Leistungen während der vereinbarten Dauer des Pachtverhältnisses…
…Vertrag mittels eingeschriebenen Briefes an den Pächter mit sofortiger Wirkung zu kündigen und aufzulösen, wenn einer der folgenden wichtigen Gründe vorliegt: a) der Pächter trotz zweimaliger Mahnung mittels eingeschriebenen Briefes und Nachfristsetzung von jeweils 14 Tagen mit der Bezahlung des Pachtzinses, des Betriebs- und Nebenkostenakontos…
…den Umständen des Einflusses auf die Geschäftstätigkeit der ***G 2***, die sich vor allem auf Grund gelebter Gesellschafterstellung ergibt, des umsatzabhängigen Pachtzinses der ***G 2*** an die ***G 1***, der Einflussnahme auf die Betriebsführung der ***G 2***, der Erneuerungsverpflichtung (Erneuerungsinvestitionen seien von der ***G 1***…
…den Umständen des Einflusses auf die Geschäftstätigkeit der ***G 2***, die sich vor allem auf Grund gelebter Gesellschafterstellung ergibt, des umsatzabhängigen Pachtzinses der ***G 2*** an die ***G 1***, der Einflussnahme auf die Betriebsführung der ***G 2***, der Erneuerungsverpflichtung (Erneuerungsinvestitionen seien von der ***G 1***…
…den Umständen des Einflusses auf die Geschäftstätigkeit der ***G 2***, die sich vor allem auf Grund gelebter Gesellschafterstellung ergibt, des umsatzabhängigen Pachtzinses der ***G 2*** an die ***G 1***, der Einflussnahme auf die Betriebsführung der ***G 2***, der Erneuerungsverpflichtung (Erneuerungsinvestitionen seien von der ***G 1***…
…den Umständen des Einflusses auf die Geschäftstätigkeit der ***G 2***, die sich vor allem auf Grund gelebter Gesellschafterstellung ergibt, des umsatzabhängigen Pachtzinses der ***G 2*** an die ***G 1***, der Einflussnahme auf die Betriebsführung der ***G 2***, der Erneuerungsverpflichtung (Erneuerungsinvestitionen seien von der ***G 1***…
…den Umständen des Einflusses auf die Geschäftstätigkeit der ***G 2***, die sich vor allem auf Grund gelebter Gesellschafterstellung ergibt, des umsatzabhängigen Pachtzinses der ***G 2*** an die ***G 1***, der Einflussnahme auf die Betriebsführung der ***G 2***, der Erneuerungsverpflichtung (Erneuerungsinvestitionen seien von der ***G 1***…
…den Umständen des Einflusses auf die Geschäftstätigkeit der ***G 2***, die sich vor allem auf Grund gelebter Gesellschafterstellung ergibt, des umsatzabhängigen Pachtzinses der ***G 2*** an die ***G 1***, der Einflussnahme auf die Betriebsführung der ***G 2***, der Erneuerungsverpflichtung (Erneuerungsinvestitionen seien von der ***G 1***…
…1 BAO, da der (umsatzabhängige) Pachtzins sowie die Versicherungs- und Betriebskosten noch nicht bekannt waren und daher nur mit den vereinbarten Mindestbeträgen bzw. mit geschätzten Beträgen veranschlagt werden konnten. Mit weiterem Bescheid vom 30.9.2019 erfolgte die endgültige Festsetzung der Gebühr mit € 23…
…der Verpächterin einen Hotelpachtvertrag beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel an. Sie wies darauf hin, dass ein vom Umsatz abhängiger Pachtzins vereinbart worden war, weshalb die Verpflichtung zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 iVm Z 2 GebG aufgrund…
…als Verpächterin einen Hotelpachtvertrag beim Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel an. Sie wies darauf hin, dass ein vom Umsatz abhängiger Pachtzins vereinbart worden war, weshalb die Verpflichtung zur Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 5 Z 1 iVm Z 2 GebG aufgrund…
…vom dreifachen Jahreswert zu berechnen. Der Beschwerde war daher Folge zu leisten und der angefochtene Bescheid - unter Berücksichtigung des mittlerweile angepassten, gebührenrechtlich relevanten monatlichen Pachtzinses - entsprechend abzuändern. Aufgrund der umsatzabhängigen Pachtzins-Komponente erfolgte gemäß § 200 Abs 1 BAO weiterhin eine vorläufige Festsetzung der Gebühr.  …