…folgendes an: "…geht es hier um die frühere Mitarbeiterbeteiligung? Falls ja, bei dieser handelte es sich um eine typische stille Beteiligung, so dass die hieraus entstandenen Aufwendungen grundsätzlich Betriebsausgaben in Form von Zinsen darstellten. Allerdings war bei der A Group AG genau aufgrund dieses…
…stille Beteiligungen und als Beimischungsmöglichkeit die Darlehensgewährung, die Zeichnung von Schuldverschreibungen, die typische stille Beteiligung, das Nominalgenussrecht und in wirtschaftlich begründeten Fällen die Zuzahlung in Betracht (Wiesner, Die Körperschaftsteuernovellen 1993, SWK 1993, A 553). Festgestellt wird, dass Bürgschaften weder im § 6b KStG bei den Beteiligungen…
…stille Beteiligungen und als Beimischungsmöglichkeit die Darlehensgewährung, die Zeichnung von Schuldverschreibungen, die typische stille Beteiligung, das Nominalgenussrecht und in wirtschaftlich begründeten Fällen die Zuzahlung in Betracht (Wiesner, Die Körperschaftsteuernovellen 1993, SWK 1993, A 553). Festgestellt wird, dass Bürgschaften weder im § 6b KStG bei den Beteiligungen…
…Beteiligung der Erfüllung des satzungsmäßigen Zweckes der Genossenschaft und nicht überwiegend der Erzielung von Erträgnissen der Einlage dient" Die hM billigt auch (typische und atypische) stille Beteiligungen einer Genossenschaft als potentielle Förderungsmittel. Richtig ist daran, dass eine Genossenschaft unter Beachtung ihres Förderungsauftrages auch stille Beteiligungen…
……) C bekam die Geschäftsanteile der Beklagten, ohne den Kaufpreis zahlen zu müssen; die Beklagten bekamen die Kaufpreise aus dem Kredit (der „typisch“ stillen Beteiligung), den A von X-GmbHCoKg erhielt. Der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte sind ehemalige Gesellschafter der A, (…) die rechtswidrige – weil…
…2.2015 die folgenden Prüfungsfeststellungen getroffen: Der Umstand, dass die AG nicht an den stillen Reserven der GmbH teilnimmt, hindere die Steuerpflicht grundsätzlich nicht, weil der GesSt sowohl typische, als auch atypische stille Beteiligungen unterliegen. Hinsichtlich der Befreiung als Versorgungsbetrieb sei schon die Gesellschafterstruktur der…
…Sachverhalt Die Bf ist eine aus einer GmbH (Gesellschafter: Herr ***1***, und Herr ***2***) und mehreren natürlichen Personen bestehende (atypische) stille Gesellschaft. Mit Vertrag vom 26.9.2009 ist es zum Zusammenschluss dieser Gesellschaft gekommen. "Die Bf erforscht und entwickelt ein Produkt zur Stromerzeugung aus…
…der Tangente aus dem F-Verfahren . Im angefochtenen Einkommensteuerbescheid v.05.11.2014 wurde die gesonderte Mitteilung der P- Gesellschaft (atypische stille Gesellschaft) v.02.04.2013 schließlich umgesetzt. Der Veräußerungsgewinnanteil, der auf die Bfin. entsprechend ihrem Beteiligungsverhältnis entfiel, betrug € 8.918,23 (Einkünfte…
…nbsp; Entscheidungsgründe A) Beteiligungen A/a) ad 1/sog. "X_Zwei": Der Beschwerdeführer (Bf.) hatte sich als atypisch stiller Gesellschafter an der X2 GmbH, Firmenbuchnummer2 (ursprünglicher Firmenname: ursprX2 GmbH) beteiligt. Auch andere Personen hatten sich an dieser GmbH (Geschäftsherrin) als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Die…
…über mehrere Jahre angesammelte stille Reserven nur dann begünstigt werden, wenn sich der Steuerpflichtige tatsächlich aus dem Erwerbsleben zurückziehe. Außerdem spreche gegen die Verwaltungsmeinung, dass dazu in den Gesetzesmaterialen kein Hinweis zu entdecken sei. Hätte der Gesetzgeber den Ausschluss des typischen Kommanditisten von der Halbsatzbegünstigung…
…21. April 2008 der Z.Z.KG zugewiesenen Verlusts aus der Beteiligung iHv EUR -85.492,41 ein berichtigter Einkommensteuerbescheid 2006 gemäß § 295 Abs. 1 BAO. Im Zuge einer bei der AB AG & Stille durchgeführten Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2010 wurde am 22…
…Bf für das Jahr 2007 aus der Beteiligung an der X AG & Stille. In weiterer Folge wurde am 18. Juni 2014 der Einkommensteuerbescheid des Bf gemäß § 295 Abs 1 BAO geändert. Gegen die neuen Feststellungsbescheide der X AG & Stille für die Jahre 2005 bis 2010…
…als infolge der Änderung der wirtschaftlichen Struktur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres der Änderung stille Reserven steuerwirksam aufgedeckt werden würden. Im gegenständlichen Fall sei mit der Beratungstätigkeit durch Veräußerungsvorgänge und Schuldnachlässen ein Gewinn(anteil) in Höhe von 220.062,56 € (vor BP) erzielt worden…
…2 das Besteuerungsrecht dem Quellenstaat zuteilt. Die nun angefochtene Deckelung des Anrechnungsbetrages wird für "Dividenden" im Sinne des Art 10, zu denen - wie oben erwähnt - auch die Einkünfte aus der stillen Beteiligung zählen, in Art 10 Abs. 2 normiert und entspricht die Vorgangsweise des Finanzamtes…
…der mit ursprünglichem Feststellungsbescheid zugewiesene Verlust aus der Beteiligung an der B AG & Stille iHv -95.000,00 Euro ebenso berücksichtigt wie der Gewinn aus der Beteiligung an der A. KG iHv 6,46 Euro. Im Zuge der Außenprüfung der B AG & Stille wurde ua…
…Nutzungsdauer und AfA angeschlossen. In der angeschlossenen ergänzenden Stellungnahme, wurde dazu Folgendes vorgebracht: 1. Frage der Beurteilungseinheit Die gebündelte Bewirtschaftung aller gemeindeeigenen Immobilien in einem einheitlichen Betrieb stelle eine einzige Beurteilungseinheit im Sinne des § 1 Abs. 1 letzter Satz der Liebhabereiverordnung dar. Zudem erfülle die…
…nicht vor. Als typische Fälle, in denen eine sofortige steuerliche Absetzung der Zuschüsse möglich ist, können angesehen werden: - Zuschüsse zur Ermöglichung einer insolvenzfreien Liquidation der Tochtergesellschaft. - Zuschüsse zur Abdeckung von Schließungskosten eines Teilbereichs der Tochtergesellschaft, ohne dass der erhöhte Beteiligungsansatz durch den inneren Wert des…
…Fall die unbegrenzte Laufzeit, die Gewinnabhängigkeit der Vergütung, die Nachrangigkeit gegenüber den Gesellschaftsgläubigern sowie das Vorliegen von Mitwirkungs- und Kontrollrechten (Teilnahmerecht an der Hauptversammlung); hingegen die Mindestzinsvereinbarung und die mangelnde Beteiligung an den stillen Reserven, für Fremdkapital. Wäre ein Genussscheinzeichner berechtigt, wenn auch unter Einhaltung…
…Man stelle den Berufungsantrag, die im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 vorgenommene Teilwertabschreibung an der Beteiligung GKHT GmbH iHv 4.225.792,35 € mit steuerlicher Wirkung über sieben Jahre verteilt zu berücksichtigen (jährlich 603.684,62 €) und dementsprechend das Einkommen des Gruppenmitgliedes für…
…in diesem um die Abgrenzung zwischen atypisch stiller Beteiligung und partiarischem Darlehen geht. Wie sich allerdings bereits aus dem Rechtssatz ("Eine typisch stille Beteiligung liegt im Gegensatz zum partiarischem Darlehen dann vor, wenn die Beteiligung einen Anteil am Verlust sowie an den stillen Reserven vermittelt…