…ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Grunderwerbsteuer wird ausgehend von der Bemessungsgrundlage in Höhe von € 854.105,60 mit 3,5 v.H., sohin im Betrag von € 29…
…demnach beide Vertragsseiten zwecks Abwicklung der Kaufpreiszahlung durch den Vertragserrichter (RA als Treuhänder) als auftraggebende Treugeber fungierten. 4. Mit Beschwerdevorentscheidungen (BVE) vom 10.12.2021 hat das Finanzamt den Beschwerden teilweise Folge gegeben und die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Bemessungsgrundlage von € 261.560 (Kaufpreis…
…Kaufpreises wurde eine Ratenzahlung inklusive einer Zinszahlung vereinbart. Die Immobilienertragsteuer wurde von der belangten Behörde zur Gänze im Einkommensteuerbescheid 2022 vom 20.07.2023 mit 3.990,00 Euro festgesetzt. In ihrer Beschwerde vom 25.07.2023 skizzierte die Bf die vereinbarte Kaufpreiszahlung und beantragte…
…erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO im Umfang der Beschwerdevorentscheidung teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind der Beschwerdevorentscheidung vom 9. Jänner 2019 zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision…
…Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert wie folgt: Die Grunderwerbsteuer für den Kaufvertrag vom 25.5.2011 mit ***3*** OG wird festgesetzt mit 3,5 % der Gegenleistung iHv 1.060.000,00, sohin mit einem Abgabenbetrag iHv…
… 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid Einkommensteuer 2012 wird abgeändert. | | Bemessungsgrundlage | Abgabe | Jahr | Art | Höhe | Art | Höhe | »2012 | »zu versteuerndes Einkommen | » 57.358,07 € | Einkommensteuer | »18.607,83 €…
…gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…nbsp; Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. zu versteuerndes Einkommen: 268.129,67 € Einkommensteuer: 124.117,87 € festgesetzte Einkommensteuer: 116.069,00 € Abgabennachforderung: 1.185,00 € Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe sowie dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Der angefochtene Bescheid ergeht gemäß …
…Glücksspiel vom 08.11.2017, ErfNr, betreffend die Festsetzung eines Verspätungszuschlages zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO wird ausgehend von € 20.650 (Grunderwerbsteuer lt. Bescheid vom 31.10…
…Glücksspiel vom 08.11.2017, ErfNr, betreffend die Festsetzung eines Verspätungszuschlages zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Der Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO wird ausgehend von € 20.650 (Grunderwerbsteuer lt. Bescheid vom 31.10…
…Die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2003 bis 2006 wird als unbegründet abgewiesen. Diese angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Der Beschwerde gegen die Bescheide betreffend die Körperschaftsteuer für die Jahre 2002 bis 2006 wird teilweise Folge gegeben. Diese angefochtenen Bescheide werden abgeändert…
…unzulässig. Entscheidungsgründe Streitgegenständlich ist hier die Zuordnung von Zahlungen im Jahr 2013 betreffend eines Beteiligungsverkaufes von Geschäftsanteilen im Jahr 2002. Bereits im Jahr 2006 wurden Zahlungen getätigt und im Einkommensteuerbescheid 2006 als sonstige Einkünfte (Hälftesteuersatz) der Besteuerung unterzogen. Im Jahr 2013 erfolgte eine weitere Kaufpreiszahlung…
…zur Bezahlung fällig sei. Unter Punkt IV. ÜBERGABE wurde angeführt, dass die Übergabe des Kaufgegenstandes – vollständige Kaufpreiszahlung vorausgesetzt – spätestens mit 31. Dezember 2013 erfolgen werde. Aus einer ebenfalls in den Akten erliegenden ZMR Abfrage war ersichtlich, dass die BF an der Adresse der mit Kaufvertrag…
…betreffend Einkünftefeststellung für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Die im Kalenderjahr 2015 erzielten Einkünfte werden gemäß § 188 BAO festgestellt: | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | 199.415,96 Bei der Veranlagung desbeteiligten Steuerpflichtigen sind im Rahmen der Einkommensermittlung zu…
…bei denen der Gesamtzinsaufwand offengelegt, jedoch die steuerwirksame Fortführung der Korrektur der Verzinsung der Konzernverbindlichkeiten lt. Vor-BP 2008-2011 nur teilweise berücksichtigt worden seien. Dies gelte auch für die KÖSt-Erklärung 2014. Die Berechnung dieser Verzinsung sei im gegenständlichen Prüfungszeitraum überprüft und die lt…
…Die Bf. habe letztlich auf diesem Weg letztlich die Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung an ***L-Ltd*** und ***B-Ltd*** erfüllt und dieses mittels eines von ***A-BV*** bezogenem Darlehens finanziert. Diese Verkürzung des Zahlungsweges sei insbesondere aus der graphischen Darstellung in Beilage 2 zum Schreiben vom…
…die M-GmbH. In Abkürzung des Zahlungsweges wurde seitens der A-GmbH diese Forderung mit der Kaufpreiszahlung gegenverrechnet, was auch" vom Beschwerdeführer "akzeptiert wurde und daher als zusätzlicher Kaufpreis anzusetzen ist. Verkauf Anteile B d.o.o. | Zufluss | Betrag | | 06.07…