…die Abgabenerhöhung für die Jahre 2009 und 2010 nicht hätte vorgenommen werden dürfen. Die FinStrG-Novelle 2010, BGBI. I Nr. 104/2010, fügte dem § 29 FinStrG einen Abs. 6 an, der die strafbefreiende Wirkung einer weiteren Selbstanzeige für den selben Abgabenanspruch von der zusätzlichen Entrichtung…
…rechtzeitig im Sinn des Abs. 2 entrichtet wird. Tritt Straffreiheit nicht ein, so entfällt ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung. Allenfalls bis dahin entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. c BAO. Mit…
…teilweise Folge gab, indem es von der Vorschreibung der Abgabenerhöhung Abstand nahm, im Übrigen jedoch die Beschwerde als unbegründet abwies. In diesem Rechtsbehelfsverfahren hatte das Zollamt zufolge der Kritik der Bf., ihr sei keine Gelegenheit gegeben worden, sich zu den Feststellungen der Zollbehörde zu äußern…
…teilweise Folge gab, indem es von der Vorschreibung der Abgabenerhöhung Abstand nahm, im Übrigen jedoch die Beschwerde als unbegründet abwies. In diesem Rechtsbehelfsverfahren hatte das Zollamt zufolge der Kritik der Bf., ihr sei keine Gelegenheit gegeben worden, sich zu den Feststellungen der Zollbehörde zu äußern…
…rechtzeitig im Sinn des Abs. 2 entrichtet wird. Tritt Straffreiheit nicht ein, so entfällt ab diesem Zeitpunkt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung. Allenfalls bis dahin entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. c BAO. Mit…
…dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld…
…ist im Rahmen dieser Verpflichtung für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen, allerdings nur für den Zeitraum seiner Geschäftsführertätigkeit. Wenn die Abgabenbehörde einwendet, dass die Nachforderungen für D-3 bis 31.12.2017 ohnehin jenen Zeitraum beträfen, in dem der Bf…
…mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Erlassung des Abgaben- oder Haftungsbescheides zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) auf höchstens zwei Jahre verlängert werden. Lebt die Schuld nach Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der…
…mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Erlassung des Abgaben- oder Haftungsbescheides zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) auf höchstens zwei Jahre verlängert werden. Lebt die Schuld nach Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der…
…führt nur die zusätzliche Entrichtung der Abgabenerhöhung auch zu ihrer strafaufhebenden Wirkung (vgl. RIS, Zusatztext zum Rechtssatz zu RV/2101458/2016-RS2). Zum Vorbringen (Punkt 2.3 der Beschwerde), es sei hinsichtlich der Abgabenerhöhung für die Einkommensteuer 2007 mit Ablauf des 31.12.2007 absolute…
…folgend eine Aussetzung der Einhebung des Teilbetrages von € 133.590,16 vorgenommen wurde. Wie bereits im Erkenntnis des BFG v. 8.9.2016, RV/7103216/2016 ausgeführt wurde, stellt die Bestimmung des § 29 Abs. 2 FinStrG eine materiellrechtliche Vorschrift zur Entrichtung einer Abgabenerhöhung nach …
…umgehende Entrichtung hier fehlte. Die genaue Aufteilung des Betrages auf die einzelnen Monate ist aus der Anschuldigung zu entnehmen. Bei Durchsicht des Abgabenkontos sind weitere konkludente Selbstanzeigen betreffen UVZ und lohnabhängige Abgaben aufgefallen. Es wurden immer wieder verspätet UVAs und lohnabhängige Abgaben gemeldet und teilweise…
…einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet wird, ist nach § 29 Abs. 6 FinStrG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die nach § 3 Abs. 2 lit. a BAO als Nebenanspruch gilt. In § 29 Abs. 2 FinStrG wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I Nr. 104/2010, in Kraft getreten am…
…einer abgabenbehördlichen Prüfung erstattet wird, ist nach § 29 Abs. 6 FinStrG eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die nach § 3 Abs. 2 lit. a BAO als Nebenanspruch gilt. In § 29 Abs. 2 FinStrG wurde mit der Finanzstrafgesetznovelle 2010, BGBl I Nr. 104/2010, in Kraft getreten am…
…derer mangels strafbefreiender Wirkung der Selbstanzeige finanzstrafrechtliche Konsequenzen zu prüfen sind. Insoweit Straffreiheit nicht eintritt, entfällt auch die Verpflichtung zur Entrichtung einer Abgabenerhöhung, daher war der Beschwerde, unter Berücksichtigung der geänderten Sachlage seit Festsetzung der Abgabenerhöhung, dahingehend teilweise stattzugeben, dass die Abgabenerhöhung um das Ausmaß…
…zu entrichten Ist. Eine Festsetzung der Abgabenerhöhung setzt somit nach dem unstrittigen Gesetzeswortlaut voraus, dass eine Tat iSd FinStrG grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde. Das Finanzstrafrecht knüpft somit an die anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau oder Prüfung erstattete Selbstanzeige nicht mehr bloß die Konsequenz der…
…Rechtliche Beurteilung (teilweise Stattgabe) § 205a Abs. 1 BAO normiert: Soweit eine bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, herabgesetzt wird, sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Zinsen für den Zeitraum ab Entrichtung bis zur Bekanntgabe des die Abgabe herabsetzenden…
…Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung, dennoch entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO. Eine Selbstanzeige ist ein Anbringen zur Geltendmachung eines Strafaufhebungsgrundes, daher wird zunächst der Inhalt des Schriftsatzes wiedergegeben, der in der elektronischen…
…dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld…
… 29 Abs 2 FinStrG. Abgabenerhöhungen können nur freiwillig entrichtet werden, sie können nicht sichergestellt werden und sind auch nicht vollstreckbar. Nach § 29 Abs 6 iVm Abs 2 FinStrG beträgt die Frist zur Entrichtung der Abgabenerhöhung einen Monat. Das Bundesfinanzgericht konnte mittels Einsicht in die finanzinternen…