…Beschwerdefall bedeutet dies: Der Fall wurde vom Finanzamt für das Jahr 2010 abberufen. Das letzte Fristverlängerungsansuchen des Steuerberater1 vom 27.9.2011 ist beim Finanzamt nicht nachweislich eingelangt. Die Gefahr des Postlaufs (Rechtzeitigkeit und tatsächliches Einlangen eines Schriftstückes bei der Behörde) liegt beim Einschreiter: Gemäß …
…Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Eine Eingabe gilt nur dann als eingebracht, wenn sie der Behörde wirklich behändigt worden ist, also ihr tatsächlich zugekommen ist. (VwGH 20.1.1983, 82/16/0119). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft…
…Oktober 2020, weil dieser Vertrag rückwirkend aufgehoben worden sei und die Parteien die Anwendung des § 17 GrEStG 1987 vereinbart hätten. Der abweisende Bescheid vom 18. November 2021 wurde an die Bf. zugestellt. Unmittelbar nach Einlangen des Bescheides bei der Bf. hat sie den Notar telefonisch…
…Nur bei rechtwirksamer Bekanntgabe des Bescheides (§ 97 BAO), die bei schriftlichen Erledigung gemäß lit a leg.cit. grundsächlich durch Zustellung zu erfolgen hat, wäre die Entscheidungspflicht tatsächlich erloschen. 2. Rechtsgrundlagen Gemäß § 13 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) hat über Anträge auf Gewährung der Familienbeihilfe das Finanzamt…
…8.2013 angesetzt. Das Schriftstück wurde mit Poststempel 30.7.2013 bei der Post aufgegeben und in meiner Kanzlei mit 31.7.2013 entgegengenommen. Aufgrund meiner zusätzlichen Tätigkeit in Salzburg erhielt ich ein Mail über das Einlagen des Schriftstückes am gleichen Tage. Am 1.8…
…ihm die Bf. den abgelichteten Abweisungsbescheid 2014 per Mail übermittelte ("… den angefochtenen Bescheid per Mail erhalten hatte"…). Wenn die Kenntnisnahme des Schriftstückes (ohne tatsächliches Zukommen) nicht genügt, dann saniert auch der Umstand, dass ein Rechtsmittel gegen das Schriftstück eingebracht wird, die fehlende Zustellung…
…10) Bei der Bf. wurde eine abgabenbehördliche Außenprüfung durchgeführt und mit Schlussbesprechung am 12.4.2019 und Prüfungsbericht vom 28.6.2019 abgeschlossen. 11) Aus der ersten Seite der Niederschrift über die Schlussbesprechung ist zu entnehmen, dass die Betriebsprüferin eine Bedienstete des Finanzamtes Wien 2…
…Erledigung je im Original bei der Rechtsanwältin eingelangt wäre. Gegen die Annahme eines tatsächlichen Zukommens im Original an die Rechtsanwältin spricht hier auch, dass der Vorlageantrag von der ***Stb*** Steuerberatung GmbH eingebracht wurde. Es wird daher davon ausgegangen, dass keine Heilung des Zustellmangels erfolgt ist…
…mwN).“ Im Beschluss des OGH vom 30.7.2007, 8 Ob 69/07s, führt dieser aus: „Es ist gesicherte Rechtsprechung, dass ein Schriftstück nur dann im Sinn des § 7 ZustG als „tatsächlich zugekommen" gilt und dass ein bei der Zustellung unterlaufener Mangel nur dann geheilt…
…Empfänger tatsächlich in den Besitz des zuzustellenden Schriftstückes gelangt. Nicht ausreichend ist die bloße Kenntnisnahme des Inhaltes des Schriftstückes z.B. durch Übermittlung einer Ablichtung etwa per Fax oder E-Mail (vgl. Ritz, BAO6, ZustG § 7 Tz 7, und die dort wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…dass eine Heilung tatsächlich nicht erfolgt sei. Die BVE sei im Original an den Vertreter nicht zugestellt worden. Der Bf. nehme zur Kenntnis, dass der Vorlageantrag als unzulässig zurückzuweisen sein wird. 11. Stellungnahme des Finanzamtes vom 23.4.2019 Das FA übermittelte dem BFG am…
…die kanzleiinterne Abfertigung des Schreibens vom 21. April 2011 oder taugliche Bescheinigungsmittel zur Glaubhaftmachung beigebracht worden. Von diesem Schreiben habe die Abgabenbehörde erstmals am 5. Juni 2012 Kenntnis erlangt. Es sei ausschließlich Sache des Antragstellers einen Nachweis des Einlangens des Schriftstückes beim Finanzamt zu verlangen…
…werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Ein Anbringen liegt erst vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes der übersandten Eingabe trifft den Einschreiter ( VwGH 28.6.2001, 2000/16/0645) [Ritz, BAO 6 …
…werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Ein Anbringen liegt erst vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes der übersandten Eingabe trifft den Einschreiter ( VwGH 28.6.2001, 2000/16/0645) [Ritz, BAO 6 …
…werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Ein Anbringen liegt erst vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes der übersandten Eingabe trifft den Einschreiter ( VwGH 28.6.2001, 2000/16/0645) [Ritz, BAO 6 …
…werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Ein Anbringen liegt erst vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes der übersandten Eingabe trifft den Einschreiter ( VwGH 28.6.2001, 2000/16/0645) [Ritz, BAO 6 …
…werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Ein Anbringen liegt erst vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes der übersandten Eingabe trifft den Einschreiter ( VwGH 28.6.2001, 2000/16/0645) [Ritz, BAO 6 …
…werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Ein Anbringen liegt erst vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes der übersandten Eingabe trifft den Einschreiter ( VwGH 28.6.2001, 2000/16/0645) [Ritz, BAO 6 …
…werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Ein Anbringen liegt erst vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes der übersandten Eingabe trifft den Einschreiter ( VwGH 28.6.2001, 2000/16/0645) [Ritz, BAO 6 …
…werden die Mängel rechtzeitig behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. Ein Anbringen liegt erst vor, wenn die Eingabe tatsächlich bei der Behörde einlangt; die Gefahr des Verlustes der übersandten Eingabe trifft den Einschreiter ( VwGH 28.6.2001, 2000/16/0645) [Ritz, BAO 6 …