…Beschwerdeführers hinsichtlich Trennung und Unterhalt ähneln - ebenso wie letztere - im Rahmen der freien Beweiswürdigung gem. § 167 Abs. 2 BAO, als Gefälligkeitsbestätigungen einzustufen. Von der "Innehabung" einer Wohnung in der Schweiz im Sinne des § 26 BAO, welche die tatsächliche und rechtliche Verfügungsmacht über eine Wohnung indiziert…
…26 Bundesabgabenordnung in Österreich und unterliegt in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht. Unter ,Wohnung' sind Räume zu verstehen, die nach den Verhältnissen des Steuerpflichtigen ein seinen Bedürfnissen angemessenes Wohnen regelmäßig zulassen. Maßgebend ist die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung (VwGH 26.11…
…nach Größe und Ausstattung ein für die konkreten Lebensverhältnisse (Familienstand) entsprechendes Heim bieten. Unter Innehaben wird die rechtmäßige oder unrechtmäßige, tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung verstanden. An- und Abmeldung nach § 1 Abs. 1 MeldeG ist nicht entscheidend, kann aber in Zweifelsfällen ein Indiz…
…nach Größe und Ausstattung ein für die konkreten Lebensverhältnisse (Familienstand) entsprechendes Heim bieten. Unter Innehaben wird die rechtmäßige oder unrechtmäßige, tatsächliche oder rechtliche Verfügungsgewalt über eine Wohnung verstanden. An- und Abmeldung nach § 1 Abs. 1 MeldeG ist nicht entscheidend, kann aber in Zweifelsfällen ein Indiz…
…und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein den persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten (VwGH 3.11.2005, 2002/15/0102; 19.12.2006, 2005/15/0127; 23.2.2010, 2007/15/0292). Maßgebend ist die tatsächliche und nicht die rechtliche Verfügungsmacht über die Wohnung…
…Abs.1 BAO erforderliche rechtliche und tatsächliche Verfügungsmacht über eine inländische Wohngelegenheit nicht dargetan. Ein "abgeleiteter Wohnsitz" des Bf im Elternhaus ist aufgrund dessen eigenen Wohnsitzes - zunächst in Graz und danach in der Schweiz - auszuschließen. Auf Basis der festgestellten Umstände ist ein inländischer Wohnsitz des…
…Absprache über diese Wohnung frei verfügen. Es liege somit "Schlüsselgewalt" vor, welche vom Finanzamt auch nicht in Abrede gestellt worden sei. Laut VwGH 23.05.1990, 89/13/0015, komme es für die Frage, ob ein Wohnsitz vorliege, nur auf die tatsächliche Verfügungsmacht (Schlüsselgewalt) und…
…Innehaben" einer Wohnung die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit über diese Wohnung zu verfügen, insb sie für den Wohnbedarf jederzeit nützen zu können, zu verstehen (VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Für die Wohnsitzbegründung ist kein ständiger Aufenthalt im Inland erforderlich, solange die Verfügungsmacht über…
…2021, Ra 2021/13/0080). Unter dem Innehaben einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0145 und 21.7.2021…
…Innehaben" einer Wohnung die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit über diese Wohnung zu verfügen, insb sie für den Wohnbedarf jederzeit nützen zu können, zu verstehen (VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Für die Wohnsitzbegründung ist kein ständiger Aufenthalt im Inland erforderlich, solange die Verfügungsmacht über…
…2021, Ra 2021/13/0080). Unter dem Innehaben einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0145 und 21.7.2021…
…Innehaben" einer Wohnung die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit über diese Wohnung zu verfügen, insb sie für den Wohnbedarf jederzeit nützen zu können, zu verstehen (VwGH 23.2.2010, 2007/15/0292). Für die Wohnsitzbegründung ist kein ständiger Aufenthalt im Inland erforderlich, solange die Verfügungsmacht über…
…2021, Ra 2021/13/0080). Unter dem Innehaben einer Wohnung ist die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit, über die Wohnung zu verfügen, insbesondere sie für den Wohnbedarf jederzeit benützen zu können, zu verstehen (vgl. VwGH 5.3.2020, Ra 2019/15/0145 und 21.7.2021…
…Vorlage eines Planes und durch eine Bestätigung des Miteigentümers des Hauses belegt worden. Zur weiteren Dokumentation sei in der Zwischenzeit der der Beschwerde angeschlossene Mietvertrag abgeschlossen worden. Entscheidend für das Vorliegen eines Wohnsitzes sei das Innehaben einer Wohnung. Das bedeute, über eine Wohnung tatsächlich rechtlich…
… VwGH 24.1.1996, 95/13/0150). Der Steuerpflichtige muss die Wohnung "innehaben". Innehaben einer Wohnung im Sinne der genannten (BAO-)Bestimmung bedeutet nach den von Judikatur und Lehre entwickelten Grundsätzen, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich zu verfügen, diese also jederzeit für den eigenen…
… VwGH 24.1.1996, 95/13/0150). Der Steuerpflichtige muss die Wohnung "innehaben". Innehaben einer Wohnung im Sinne der genannten (BAO-)Bestimmung bedeutet nach den von Judikatur und Lehre entwickelten Grundsätzen, über eine Wohnung tatsächlich oder rechtlich zu verfügen, diese also jederzeit für den eigenen…
…er Miteigentümer des von RH und den gemeinsamen Kindern bewohnten Hauses war, einen inländischen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt gefolgert habe, habe er seinen Hälfteanteil mit Vertrag vom 7.8.2014 an seine Tochter Kind2 übertragen. Damit habe er auch die rechtliche Verfügungsmacht über den Liegenschaftsanteil aufgegeben…
…dass der Bf. die rechtliche Verfügungsmöglichkeit über Räumlichkeiten im Inland hatte. Zur Feststellung, dass der Bf. im Jahr 2010 die rechtliche und auch die tatsächliche Verfügungsmacht über im Inland gelegene Räumlichkeiten hatte, also im strittigen Zeitraum über einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 26 BAO…
…1990, 89/16/0020). Auch ein ständiger Inlandsaufenthalt sei für die Wohnsitzbegründung nicht notwendig, solange die Verfügungsmacht über Räumlichkeiten bestehe, die zum Wohnen geeignet seien. Bleibe eine Wohnung während des Auslandsaufenthaltes vollständig eingerichtet, werde sie unbewohnt zurückgelassen und auch nicht vermietet, sei davon auszugehen, dass…
…die tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über bestimmte Räumlichkeiten (VwGH 26.11.1991, 91/14/0041; VwGH 23.02.2010, 2007/15/0292). Das Innehaben einer Wohnung alleine genügt nicht. Das Innehaben muss unter Umständen erfolgen, die darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige "die Wohnung beibehalten und benutzen…