…4) und nichtselbständige Tätigkeit (z.B. 12) bereits mit dem Pendlerpauschale die zusätzlichen tatsächlichen Fahrtkosten für die selbständige Tätigkeit des Stpfl. auf der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereits in vollem Umfang berücksichtigt wurden. Anders als beim Zusammentreffen von unselbständiger und selbständiger Arbeit an der…
…Arbeitsstätte und einem weiteren Ort der Dienstverrichtung führten in ihrer tatsächlichen Höhe, in der Regel bemessen durch das amtliche Kilometergeld, zu Werbungskosten. Werbungskosten lägen in diesem Fall aber nur insoweit vor, als die Kosten nicht durch den Arbeitgeber ersetzt würden, denn solche Fahrtkostenvergütungen seien gem…
…Ausgaben für Kraftstoff, Unterhalt und Reparaturen betreffe, in keiner Weise den tatsächlichen Kosten eines Fahrzeuges für die genannte Wegstrecke. Er bitte "um Anerkennung des Pendlerpauschales" (gemeint ist wohl: des "großen" Pendlerpauschales). Seitens des Finanzamtes wurde in der Folge eine abweisende Beschwerdevorentscheidung erlassen, in der gesetzesgemäße…
…dass dem Bf. in den Streitjahren beruflich veranlasste (und als Werbungskosten beantragte) Fahrtkosten (Kilometergelder) für 23.660/22.180/21.520/27.990/21.880 km (siehe oben unter den Punkten e) und h) in der Darstellung des Verfahrensganges) tatsächlich entstanden sind, wird dadurch freilich…
…Da dieser den Pauschbetrag für Werbungkosten nicht übersteigt, werden € 132,00 berücksichtigt. Erfolgen Fahrten zur Bildungseinrichtung (die sich nicht im Betrieb befindet) gesondert von den Fahrten zur Arbeitsstätte, können die tatsächlichen Fahrtkosten berücksichtigt werden. An Tagen, an denen sowohl die Arbeitsstätte als auch die…
…an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Im gegenständlichen Fall hat der Bf. die Aufzeichnungen des mittels PC geführten Fahrtenbuchs durch die Vorlage der Uraufzeichnungen (Kalenderaufzeichnungen etc.) belegt und untermauert…
…km), sondern auch solche für Fahrten von der Arbeitsstätte zur Wohnung (Strecke T - X) durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein eventuell zustehendes Pendlerpauschale abgegolten und könnten daher nur für durch Kundenbesuche bedingte Mehrkilometer tatsächliche Fahrtkosten (Kilometergelder) als Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Abschließend sei noch erwähnt…
…2.568,00 € [= jährlicher Pauschbetrag (sog. großes Pendlerpauschale) für eine einfache Wegstrecke von mehr als 40 km bis 60 km] und zusätzlich die Anerkennung von tatsächlichen Fahrtkosten (Kilometergelder) iHv 11.563,00 € als Werbungskosten; weiters die Gewährung eines Pendlereuro in Höhe von…
…und andererseits Fahrtkosten (496 km x 0,42 € pro Einsatz) im Zusammenhang mit Fahrten mit dem Privat-Pkw nach TT und retour als Werbungskosten abzugsfähig sind, ist Folgendes zu sagen: Beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen sind - unabhängig vom Vorliegen einer Reise - stets in ihrer tatsächlichen Höhe…
…Wohnsitz an den Beschäftigungsorten, Nächtigung im LKW und Betreuung der Tochter NH jedes zweite Wochenende) geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass Familienheimfahrten an jedem zweiten Wochenende anzuerkennen sind. Als Fahrtkosten sind jene Aufwendungen absetzbar, die durch das tatsächlich benützte Verkehrsmittel anfallen (Bahnkarte, Kfz-Kosten, Flugkosten)…
…iVm § 33 Abs 5 Z 4 EStG 1988 Sachverhalt: Der Steuerpflichtige beantragt die Anerkennung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros. Der Gesamtbetrag (jeweiliges Pendlerpauschale und tatsächliche Fahrtkosten für die über 120 km hinausgehende Strecke) ist in Höhe des betraglich höchsten Pendlerpauschales gem. 16 Abs. 1 Z…
…abgegolten. Arbeitsstätte (Dienstort) sei jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig werde. Tatsächliche Fahrtkosten (zB Kilometergeld) könnten für derartige Fahrten nicht berücksichtigt werden. Reisekosten würden dann vorliegen, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass von seinem Mittelpunkt der Tätigkeit entferne. Mittelpunkt…
…eine Dauermietrechnung ausgestellt worden. Es sei alles Mögliche unternommen worden, um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein. Zu den Fahrtkosten Die Rückgängigmachung der Pauschale und Berichtigung auf tatsächliche Fahrtkosten wird akzeptiert. Die Abweichung zur Buchhaltung erkläre sich durch eine frühere, vom Steuerberater verwendete Kilometerangabe…
…Neben dem Pendlerpauschale könnten für die Wegstrecke, die über die 120 Kilometer hinausgingen, die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden. Im Einklang mit diesen Ausführungen beantrage er deshalb zum einen Kosten für Familienheimfahrten (2.040,00 Euro bzw. 2.244,00 Euro) sowie zum anderen zusätzlich…
…die über die 120 km hinausgeht, die tatsächlichen Fahrtkosten geltend gemacht werden"). Diese alternative Art der Geltendmachung sei nicht berücksichtigt worden und beantrage er daher im Zuge dieser Beschwerde die Berücksichtigung im Einklang mit den Lohnsteuerrichtlinien für die jeweiligen Monate. Mit Vorlagebericht vom 14.2…
…vom 3.12.2024, in welcher er unter Verweis auf LStR 2002 Rz 259a begehrt, dass anstelle der Familienheimfahrten ein aliquotes Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte und darüber hinaus die tatsächlichen Fahrtkosten für die Wegstrecke, welche über 120 km hinausgeht, berücksichtigt werden.…
…getätigt wurden. Wir beantragen hiermit die in den Werbungskosten enthaltenen Arbeitsmittel erklärungsgemäß und sowie die Garagierungskosten idH von € 750,00 bzw alternativ ein Kilometergeld iHv€ 939,54 für die Fahrten zwischen den Arbeitsstätten zu berücksichtigen." Die Ermittlung der tatsächlichen Fahrtkosten erfolgte von der Bf…
…Fahrtkosten Arbeitsstätte (Dienstort) ist jener Ort, an dem der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber regelmäßig tätig wird. Arbeitsstätte einer Politikerin ist folglich jener Ort, von dem aus die politische Funktionärin die politische Tätigkeit hauptsächlich ausübt bzw regelmäßig erreichbar ist (wie im Beschwerdefall regelmäßig Sprechstunden abhält). Tatsächliche…
…somit das große Pendlerpauschale sowie der Pendlereuro, wie von der Bf in der Einkommensteuererklärung beantragt und weiters die tatsächliche Fahrtkosten zw Arbeitsstätte 1 (Büro in der Stb-kanzlei) und Arbeitsstätte 2 (Schule) jeweils mit den oben angeführten Beträgen anzuerkennen. Betreffend die geltend gemachten Tagesgelder war…
…geltend gemacht. Zusammenfassend ist daher fest zu stellen, dass dem Hr. Name als tatsächliche Fahrtkosten die mit dem amtlichen Kilometergeld ermittelten Kosten entstanden sind. Auf Grund der vorangegangenen Ausführungen sind Aufwendungen für Familienheimfahrten pro Kalenderjahr als Werbungskosten anzuerkennen. Im Kalenderjahr 2012 hat das Pendlerpauschale gemäß §…