…liegt kein tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis zur Ausfuhr in die Gemeinschaft vor. Im konkreten Fall können auch die in Art. 31 ZK angeführten Folgemethoden nicht zur Anwendung gelangen. Es ist weder ein von der Zollbehörde bereits anerkannter Transaktionswert einer gleichen oder gleichartigen Ware…
…in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. (Positive) Voraussetzung dafür, dass der Zollwertermittlung der Transaktionswert zugrunde gelegt werden kann, ist u.a., dass ein "Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft" vorliegt (Witte/Reiche, Zollkodex, Rz.24 zu Art.29)…
…ZK). Nach Art. 29 ZK ist der der Zollwert eingeführter Waren vorrangig der Transaktionswert. Dies ist der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, soweit die in diesem Artikel unter Buchst. a) bis…
…Die von mir errechnete zu zahlende Steuer aus den Beträgen € 341,12 (Zelle O 111: Summe aus KESt von 27,5% auf erhaltene Dividenden nach Verrechnung mit bereits im Ausland gezahlter Ouellensteuer) addiert mit € 9,93 (Zelle O 128: zahlbare ESt zwischen €…
…Kosten für die Überprüfung der Sozialstandards werden als von der Beschwerdefüherin als Käuferin der Waren für eigene Rechnung durchgeführte Tätigkeiten einschließlich solcher für den Absatz der Waren bei der Ermittlung des Zollwertes nicht dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis zuzgeschlagen und damit gemäß Art…
…und von Gewährleistungsproblemen dienten, sodass sie bei der Ermittlung des Zollwertes nicht dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis zugeschlagen werden können. Abgabenfestsetzung und Gegenüberstellung: A00 = Zoll EU = Einfuhrumsatzsteuer 1ZN = Abgabenerhöhung Bemessungsgrundlage für die Neuberechnung ist der Zollwert, dem die Überprüfungskosten Sozialstandards…
…Kosten für die Überprüfung der Sozialstandards werden als von der Beschwerdefüherin als Käuferin der Waren für eigene Rechnung durchgeführte Tätigkeiten einschließlich solcher für den Absatz der Waren bei der Ermittlung des Zollwertes nicht dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis zuzgeschlagen und damit gemäß Art…
…von Korruption und von Gewährleistungsproblemen dienten, sodass sie bei der Ermittlung des Zollwertes nicht dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis zugeschlagen werden können. Abgabenfestsetzung und Gegenüberstellung: A00 = Zoll 1ZN = Abgabenerhöhung Bemessungsgrundlage für die Neuberechnung ist der Zollwert, dem die Überprüfungskosten Sozialstandards nicht…
…Kosten für die Überprüfung der Sozialstandards werden als von der Beschwerdefüherin als Käuferin der Waren für eigene Rechnung durchgeführte Tätigkeiten einschließlich solcher für den Absatz der Waren bei der Ermittlung des Zollwertes nicht dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis zuzgeschlagen und damit gemäß Art…
…gehandelt, die vor allem ihrem Image im Absatzgebiet und der Verhinderung von Korruption und von Gewährleistungsproblemen dienten, sodass sie bei der Ermittlung des Zollwertes nicht dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis zugeschlagen werden können. Abgabenfestsetzung und Gegenüberstellung: A00 = Zoll, B00 = Einfuhrumsatzsteuer, 1ZN…
…Kosten für die Überprüfung der Sozialstandards werden als von der Beschwerdeführerin als Käuferin der Waren für eigene Rechnung durchgeführte Tätigkeiten einschließlich solcher für den Absatz der Waren bei der Ermittlung des Zollwertes nicht dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis zugeschlagen und damit gemäß Art…
…von Korruption und von Gewährleistungsproblemen dienten, sodass sie bei der Ermittlung des Zollwertes nicht dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis zugeschlagen werden können. Abgabenfestsetzung und Gegenüberstellung: A00 = Zoll 1ZN = Abgabenerhöhung Bemessungsgrundlage für die Neuberechnung ist der Zollwert, dem die Überprüfungskosten Sozialstandards nicht…
…gem. Art. 71 Abs. 1 Buchstabe e Ziffer i UZK seien ausschließlich Versicherungskosten im Zusammenhang mit der Lieferung/Beförderung der eingeführten Waren dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen, übersieht die Bf., dass das Zollamt diesbezüglich nicht wie von ihr angenommen, von Hinzurechnungskosten nach…
…in der damals gültigen Fassung (UZK-DVO) bestimmt: Artikel 132 Preisanpassungen für schadhafte Waren (Artikel 70 Absatz 1 des Zollkodex) Eine Anpassung des für die Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises durch den Verkäufer zugunsten des Käufers kann bei der Ermittlung des Zollwerts gemäß…
…EUSt-Bemessungsgrundlagen für die beiden genannten Warenpositionen. Wie bereits oben ausgeführt ist der nach Art. 29 ZK ermittelte Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, d.h. der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis (Art. 29 Abs. 3 Buchstabe a ZK), gegebenenfalls nach Berichtigungen gemäß den Art…
…gem. Art. 71 Abs. 1 Buchstabe e Ziffer i UZK seien ausschließlich Versicherungskosten im Zusammenhang mit der Lieferung/Beförderung der eingeführten Waren dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis hinzuzurechnen, übersieht die Bf., dass das Zollamt diesbezüglich nicht wie von ihr angenommen, von Hinzurechnungskosten nach…
…Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen ist. Im Beschwerdefall liegt jedoch kein Transaktionswert für das Fahrzeug vor. Die Ermittlung des Zollwertes hat daher nach den in Artikel 74 UZK angeführten nachrangigen Methoden zu erfolgen. Weil weder ein Transaktionswert gleicher oder ähnlicher…
…der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, gegebenenfalls nach Berichtigung gemäß den Artikeln 32 und 33 und unter der Voraussetzung, daß a) keine Einschränkungen bezüglich der Verwendung und des Gebrauchs der Waren durch den Käufer bestehen, ausgenommen solche, die - durch das Gesetz oder von…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß Art. 70 Abs. 1 UZK ist die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis…
…für Rechnung eines anderen zu handeln, den Nachweis für ihre Vertretungsmacht verlangen." Gemäß Art. 29 ZK ist der Zollwert eingeführter Waren der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis…