…der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Die Verlegung des Familienwohnsitzes müsse unzumutbar sein. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes dürfe nicht privat veranlasst sein und die tägliche Rückfahrt an den Familienwohnsitz dürfe nicht zumutbar sein. Laut beglaubigter Übersetzung vom 4. Juni 2010 befinde sich der…
…Nr. 305, in der jeweils geltenden Fassung als nicht mehr zumutbar. § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz 1992 lautet: „Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, hat die Bundesministerin oder der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft durch Verordnung festzulegen. Eine Fahrzeit…
…wenn der Familienwohnsitz des Stpfl 1. von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder 2. die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der (Ehe-)Partner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig…
…weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann (wovon jedenfalls [bei] einer Wegstrecke von über 80 km und einer Fahrzeit von über einer Stunde ausgegangen wird) und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes aus verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht…
…Arbeitsbelastung des Beschwerdeführers verbundenen körperlichen Ermüdungen wäre es nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes verwegen, dem Abgabepflichtigen eine tägliche Rückfahrt mit dem PrivatPKW nach Dienstende - unabhängig von den jeweiligen tageszeit- und jahrezeitbezogenen (Straßen)Verhältnissen - abzuverlangen. Die Begründung des Wohnsitzes am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes war…
…2009 bis August 2012 somit 2 Wohnsitze geführt, wobei der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Beschwerdeführers so weit entfernt war, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden konnte. Der zweite Haushalt befand sich in der Nähe des Beschäftigungsortes. Der Beschwerdeführer hat seinen Hauptwohnsitz im August…
…Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Unbestritten ist, dass der Beschäftigungsort des…
…von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht zukommt…
…steht dem Bf. grundsätzlich zu, da die tägliche Rückfahrt zu seinem Familienwohnsitz in Ungarn jedenfalls aufgrund der weiten Entfernung von über 200 km unzumutbar gewesen ist. Ebenso ist auch die Verlegung seines Wohnsitzes in die Nähe seiner Arbeitsstätte 2012 noch nicht zumutbar gewesen, da der…
…ist, dass der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann (wovon jedenfalls bei einer Wegstrecke von über 80 km und einer Fahrzeit von über einer Stunde ausgegangen wird). Eine weitere Voraussetzung ist, dass…
…wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen - von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder - die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der (Ehe-)Partner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist oder‚…
…seinem Beschäftigungsort so weit entfernt, dass ihm die tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann, und - dem Steuerpflichtigen kann eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden. Nach der Verwaltungspraxis ist Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom…
…weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder - die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung…
…aber in Wien blieb und dort wohnte. Die Entfernung der Wohnung am Heimatort in Ungarn vom Arbeitsort in Wien war 2014 nach der gesicherten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes so groß, dass eine tägliche Rückfahrt nicht zumutbar war (vgl. auch Zorn/Engelmann in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn…
…seinem Beschäftigungsort so weit entfernt, dass ihm die tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und - dem Steuerpflichtigen kann eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden. Nach der Verwaltungspraxis ist Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom…
…solche wäre dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige von seinem Beschäftigungswohnort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann, (wovon jedenfalls von einer Wegstrecke von über 80 km und einer Fahrzeit von über einer Stunde ausgegangen wird), und die Beibehaltung des…
…Diese wären dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige von seinem Beschäftigungswohnort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann, wovon jedenfalls von einer Wegstrecke von über 80 km und einer Fahrzeit von über einer Stunde ausgegangen wird, und die Beibehaltung des…
…dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des (Familien-)Wohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des (Familien-)Wohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Für die Einkünfte mindernde Berücksichtigung von Kosten doppelter Haushaltsführung…
…wenn der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1. von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder 2. die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der (Ehe-)Partner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig…
…Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen 1.) von seinem Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückfahrt nicht zugemutet werden kann und entweder 2.) die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der (Ehe-)Partner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist oder…