…dass es bei § 216 BAO um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin geht. Geht es aber - wie im Beschwerdefall - nicht um strittige Verrechnungsvorgänge auf einem Abgabenkonto, sondern ausschließlich um den behaupteten Bestand eines zivilrechtlichen Anspruches, bedarf es mangels einer zu klärenden Rechtmäßigkeit eines abgabenrechtlichen Gebarungsaktes…
…216 BAO trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten (vgl. zB VwGH 21.03.1995, 95/14/0008). Ihrer Konkretisierungslast ist die Beschwerdeführerin insoweit nachgekommen, als sie die ihrer Ansicht nach strittigen Buchungen genau bezeichnet hat…
…seien jedenfalls ab Erlassung des Umsatzsteuerbescheides 2011 vom 14.5.2013 nicht mehr gegeben gewesen. Eine Vollstreckung der strittigen Abgabe wäre (trotz Verbuchung am Abgabenkonto) ohne Durchbrechung der Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheides 2011 vom 14.3.2013 von der Bestimmung des § 226 BAO nicht gedeckt gewesen…
…nicht aber durch einen Abrechnungsbescheid abzusprechen (VwGH 30.3.2017, Ra 2016/16/0032). Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei auch die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten (VwGH 29.4.2015, 2012/13/0002). Dazu hat die belangte Behörde…
…festgehalten, dass die Verjährung bzw jeglicher Fristenlauf betreffend die weiterhin entrichteten "strittigen" Lohnnebenkosten bis zur endgültigen Klärung durch die Behörden bzw Gerichte ausgeschlossen (bzw ausgesetzt) werden sollte. Hintergrund dieses Vorbehalts war ein gegen die Festsetzungsbescheide betreffend DB 08/2003 und 09/2003 geführtes Rechtsmittelverfahren, dessen…
…und strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskompetenzen trifft im Abrechnungsverfahren die Partei. Laut Vorbringen der Bf soll mit dem Abrechnungsbescheid die strittige Frage beantwortet werden, ob die aus einem Abgabenbescheid resultierende Verbuchung deshalb rechtswidrig war, weil der Abgabenbescheid gar nicht wirksam erlassen wurde. Als strittiger Verrechnungsvorgang wird…
…und strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskompetenzen trifft im Abrechnungsverfahren die Partei. Laut Vorbringen der Bf soll mit dem Abrechnungsbescheid die strittige Frage beantwortet werden, ob die aus einem Abgabenbescheid resultierende Verbuchung deshalb rechtswidrig war, weil der Abgabenbescheid gar nicht wirksam erlassen wurde. Als strittiger Verrechnungsvorgang wird…
…ob die Verbuchung einer mit Abgabenbescheid festgesetzten Abgabenschuld auf dem (richtigen) Abgabenkonto des Abgabenschuldners erfolgt ist. Solche strittigen Fragen der Verrechnungsvorgänge hat der Beschwerdeführer im Übrigen auch nicht behauptet; auf dem Abgabenkonto fanden auch nur zwei Buchungsvorgänge statt - nämlich die Verbuchung der Gebühr iHv €…
…Mit der Rückgängigmachung würde sie nämlich wiederum gegen dasselbe Gebot verstoßen, sie würde die Rückbu chung ohne Zustimmung des nunmehr Verfügungsberechtigten vornehmen. Um Aufschluss über diese höchstrichterliche und strittige Ansicht zu erlangen, bedürfe es jedoch einer genaueren Analyse der den Urteilen zu Grunde liegenden Sa…
…werden, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung bereits vor der Eröffnung des Konkursverfahrens im März 2017 und nicht erst im Herbst 2017 eingetreten ist. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten (VwGH 29.04.2015…
…eines Abrechnungsbescheides gem. § 216 BAO beantragt. Mit Mängelbehebungsauftrag des Zollamtes Wien vom 13.11.2015 wurde die Antragstellerin aufgefordert, konkrete Angaben bezüglich der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten, welche ein Abrechnungsverfahren rechtfertigen würden, zu machen. Diesem Auftrag wurde mit Schreiben vom 24.11.2015, beim Zollamt…
…auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Im Abrechnungsverfahren treffen den Antragsteller die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Da in einem Abrechnungsbescheid festzustellen ist, welche Buchungen an einem konkreten Tag vorzunehmen waren und warum eine vom Abgabepflichtigen begehrte Buchung…
…abgabenrechtlicher Gebarungsakte, wobei die Partei im Abrechnungsverfahren auch die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft (vgl. VwGH 29.04.2015, 2012/13/0002). Die Frage, ob die strittigen Erledigungen wirksam zugestellt und damit Bescheidqualität erlangt haben, kann in…
…um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte (VwGH 2.10.2014, 2011/15/0074), wobei die Partei im Abrechnungsverfahren auch die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft (VwGH 29.4.2015, 2012/13/0002 mit Verweis auf Ritz, BAO…
…2009/16/0196; 17.11.2010, 2007/13/0124; 30.3.2017, Ra 2016/16/0032); Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten ( Stoll, BAO, 2315; VwGH 21.3.1995, 95/14/0008; 5…
…2009/16/0196; 17.11.2010, 2007/13/0124; 30.3.2017, Ra 2016/16/0032); Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten ( Stoll, BAO, 2315; VwGH 21.3.1995, 95/14/0008; 5…
…Bestimmung des § 21 Abs. 1 BAO hinsichtlich der wirtschaftlichen Betrachtungsweise. In der Auswirkung sei eine Einhebung gleichzustellen mit einer Pfändung. Die strittigen Verrechnungsvorgänge lägen klar auf der Hand, hier brauche es keine weiteren Beweise. Das Beschwerdevorbringen werde jedenfalls in vollem Umfang aufrechterhalten. So seien nicht…
…allfällige Zahlungen im Konkursverfahren vor diesem Zeitpunkt erfolgt seien. Aus § 216 BAO folge, dass die Partei im Abrechnungsverfahren die Behauptungslast und Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Frage der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten treffe. Das weitere Vorbringen genüge diesem Bestimmtheitsgebot nicht, da es Obliegenheit der Bf. gewesen wäre…
…16.12.1994, 93/17/0110). Den Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung ist der Bf allerdings nicht inhaltlich entgegengetreten. Da überdies ihn die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft, er aber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, ist es ihm…
…einer Umbuchung in Betracht. Bei § 216 BAO geht es um die Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin. Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Der Antrag auf Abrechnungsbescheid unterliegt der Entscheidungspflicht (vgl. Ritz, BAO-Kommentar6…