…Daher vertrete die Abgabenbehörde die Ansicht, dass eine Weitergabe der Nebenentschädigung an die Pächterin, G., eine steuerrechtlich unbeachtliche Einkommensverwendung des Bf. darstelle. Diese Rechtsauffassung sei nicht zutreffend, da ein Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke rein rechtlich an den Verhandlungen, die im Rahmen des Eisenbahnentschädigungs- und Bundesstraßengesetzes getätigt…
…von 5.950,68 € ergebe sich aus dem indexangepassten Wert (des vereinbarten Flächenzinses von je 0,17 € für 2.804 m2) von 495,89 € x 12 Monate. Der ab 2016 zugeflossene Baurechtszins stelle steuerrechtlich wohl eine Einkunftsquelle aus Vermietung und Verpachtung gemäß …
…Eine offene Ausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die körperschaftsteuerlich unbeachtliche Verteilung des Einkommens auf Grund von Gewinnverteilungsbeschlüssen oder gesetzlichen Gewinnverteilungsregeln auf die Anteilsinhaber. Die offene Ausschüttung ist für die ausschüttende Körperschaft der typische Einkommensverwendungstatbestand. Sie ist immer steuerneutral und darf…
…Eine offene Ausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die körperschaftsteuerlich unbeachtliche Verteilung des Einkommens auf Grund von Gewinnverteilungsbeschlüssen oder gesetzlichen Gewinnverteilungsregeln auf die Anteilsinhaber. Die offene Ausschüttung ist für die ausschüttende Körperschaft der typische Einkommensverwendungstatbestand. Sie ist immer steuerneutral und darf…
…rechtsgeschäftlichen Vereinbarungen unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Gültigkeit bestimmten Anforderungen genügen müssen, um der Gefahr der Verlagerung von privat motivierten Geldflüssen in einen steuerlich relevanten Bereich entgegenzuwirken (vgl. VwGH 22.2.2000, 99/14/0082) und um zu verhindern, dass zu Lasten der gleichmäßigen Besteuerung aller steuerrechtliche…
…den Dritten die konkreten Zahlen korrigieren könne. Die Beschwerdeführerin habe über Jahre hinweg bei Herrn NN im Verkauf gearbeitet und habe sich mit Betriebsführungsaufgaben bzw. steuerrechtlichen und buchhalterischen Problemen niemals befasst. Die Übernahme sei eine panische Notlösung gewesen. Herr NN habe seit vielen Jahren das…
Unerheblich ist daher, ob der Strohmann (Kommissionär) wirtschaftlich am Erfolg des zwischen ihm und dem Dritten (bei der Verkaufskommission der Leistungsempfänger) abgeschlossenen Rechtsgeschäftes nicht oder nur in Form einer „Provision“ für seine Strohmann-Dienste teilhaben soll, ob er wegen des Aufwendungsersatzanspruches gegen den Hintermann – kein…
…zwischen nahen Angehörigen gilt, dass eindeutige Vereinbarungen vorliegen müssen, die eine klare Abgrenzung zwischen steuerlich beachtlicher Einkommenserzielung und unbeachtlicher Einkommensverwendung zulassen, wobei entsprechende Zweifel an der steuerlichen Tragfähigkeit zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen. Verträge zwischen nahen Angehörigen erfahren nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach…
…einzustufen, wobei nach der Judikatur des EuGH (vgl. EuGH 18.11.2010, C-84/09, "X") Überstellungs- und Zustellungsfahrten und die damit zwangsläufig verbundene Erhöhung des Gesamtkilometerstandes unbeachtlich seien. Gemäß Art. 1 Abs. 7 UStG 1994 sei der Erwerb eines neuen Fahrzeuges durch einen Erwerber…
…festgestellte, entscheidungsrelevante und zwischen den Verfahrensparteien unbestrittene Sachverhalt von mehreren Seiten beleuchtet und auf dessen Steuerbarkeit bzw. Steuerpflicht überprüft. Ein steuerrechtlicher Grundsatz für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist dabei, den zu beurteilenden Sachverhalt nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach der äußeren Erscheinungsform auszulegen…
… VwGH 29.11.2006, 2002/13/0173). Rechtsgeschäfte finden somit - mögen sie auch den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen - zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Abgabenrechtes nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben…
…den Normalzustand unverzüglich herzustellen (Art. 11 des Betriebsmanagementvertrages). Für bestimmte Rechtsgeschäfte war die vorherige Zustimmung der Betreiberin erforderlich (Art. 12 des Betriebsmanagementvertrages). N. musste der Betreiberin jederzeit Auskunft über die Belange des Betriebes erteilen und konnte die Betreiberin zu jeder zumutbaren Zeit den Betrieb besichtigen…
…den Normalzustand unverzüglich herzustellen (Art. 11 des Betriebsmanagementvertrages). Für bestimmte Rechtsgeschäfte war die vorherige Zustimmung der Betreiberin erforderlich (Art. 12 des Betriebsmanagementvertrages). N. musste der Betreiberin jederzeit Auskunft über die Belange des Betriebes erteilen und konnte die Betreiberin zu jeder zumutbaren Zeit den Betrieb besichtigen…
…den Normalzustand unverzüglich herzustellen (Art. 11 des Betriebsmanagementvertrages). Für bestimmte Rechtsgeschäfte war die vorherige Zustimmung der Betreiberin erforderlich (Art. 12 des Betriebsmanagementvertrages). N. musste der Betreiberin jederzeit Auskunft über die Belange des Betriebes erteilen und konnte die Betreiberin zu jeder zumutbaren Zeit den Betrieb besichtigen…
…den Normalzustand unverzüglich herzustellen (Art. 11 des Betriebsmanagementvertrages). Für bestimmte Rechtsgeschäfte war die vorherige Zustimmung der Betreiberin erforderlich (Art. 12 des Betriebsmanagementvertrages). N. musste der Betreiberin jederzeit Auskunft über die Belange des Betriebes erteilen und konnte die Betreiberin zu jeder zumutbaren Zeit den Betrieb besichtigen…
…den Normalzustand unverzüglich herzustellen (Art. 11 des Betriebsmanagementvertrages). Für bestimmte Rechtsgeschäfte war die vorherige Zustimmung der Betreiberin erforderlich (Art. 12 des Betriebsmanagementvertrages). N. musste der Betreiberin jederzeit Auskunft über die Belange des Betriebes erteilen und konnte die Betreiberin zu jeder zumutbaren Zeit den Betrieb besichtigen…
…den Normalzustand unverzüglich herzustellen (Art. 11 des Betriebsmanagementvertrages). Für bestimmte Rechtsgeschäfte war die vorherige Zustimmung der Betreiberin erforderlich (Art. 12 des Betriebsmanagementvertrages). N. musste der Betreiberin jederzeit Auskunft über die Belange des Betriebes erteilen und konnte die Betreiberin zu jeder zumutbaren Zeit den Betrieb besichtigen…
…den Normalzustand unverzüglich herzustellen (Art. 11 des Betriebsmanagementvertrages). Für bestimmte Rechtsgeschäfte war die vorherige Zustimmung der Betreiberin erforderlich (Art. 12 des Betriebsmanagementvertrages). N. musste der Betreiberin jederzeit Auskunft über die Belange des Betriebes erteilen und konnte die Betreiberin zu jeder zumutbaren Zeit den Betrieb besichtigen…
…den Normalzustand unverzüglich herzustellen (Art. 11 des Betriebsmanagementvertrages). Für bestimmte Rechtsgeschäfte war die vorherige Zustimmung der Betreiberin erforderlich (Art. 12 des Betriebsmanagementvertrages). N. musste der Betreiberin jederzeit Auskunft über die Belange des Betriebes erteilen und konnte die Betreiberin zu jeder zumutbaren Zeit den Betrieb besichtigen…
…und auch zwischen Familienfremden unter solchen Bedingungen abgeschlossen worden wäre (siehe oben) und dass es sich beim zu beurteilenden Rechtsgeschäft nicht um einen gemäß § 22 BAO steuerlich unbeachtlichen Gestaltungsmissbrauch handelt. 5.2.3 Der Bf ist ausschließlich im Rahmen der behaupteten Vermietung des Ordinationsgebäudes an…