…KG (an dieser sei die CTV GmbH zu 99,90 % beteiligt) zurückführen, in der eine Förderung der Stadt Wien über EUR 556.000,00 versehentlich als steuerfreier Zuschuss behandelt worden sei. Dieser unrichtige Ausweis habe grundsätzlich bereits in korrigierter Höhe in der Körperschaftsteuererklärung 2010 der…
…mit der Folge, dass Kosten der Heilbehandlung sowie sämtliche Fremdpflegekosten nach Abzug steuerfreier Zuschüsse, eine außergewöhnliche Belastung darstellen und bei der Ermittlung des Einkommens von der Abgabenbehörde so auch in Abzug gebracht wurden. Ad Aufwandsentschädigung in Höhe von € 1.500,-: Die Fahrtkosten in Höhe…
…bis (Monat) | 02 - 12 Ausgaben für Kinderbetreuung | Bitte geben Sie hier den von Ihnen tatsächlich geleisteten Betrag abzüglich allfälliger steuerfreier Zuschüsse an | 4.400,00 Im Zuge der Veranlagung wurden im Bescheid nachstehende Positionen berücksichtigt: Blatt 1 des Bescheides: | Kinderfreibetrag für…
…sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Anknüpfung an den 1.Jänner erfolgte aus Vereinfachungsgründen. (bb) Anspruchsberechtigt sind daher Steuerpflichtige, die für das betreffende Kind auch für den Kinderabsetzbetrag anspruchsberechtigt sind (und deshalb Empfänger eines steuerfreien Arbeitgeber-Zuschusses im Sinn des § 3 Abs. 1 Z…
…als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit…
…Abs. 1 Z 2 KBGG bei einem Gesamteinkommen der Eltern von mehr als EUR 45.000,-- neun Prozent. Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gem.§ 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs…
…Abs. 1 Z 2 KBGG bei einem Gesamteinkommen der Eltern von mehr als EUR 45.000,-- neun Prozent. Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gem.§ 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs…
…mehr als 40 000 EUR ...................................... | 7% | mehr als 45 000 EUR ...................................... | 9% | des Einkommens. | (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des …
… 134 Abs. 1 zweiter Satz BAO ist anzuwenden. Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs 1 Z 5 lit a bis d EStG 1988 und…
…€ ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs 1 Z 5 lit a bis d EStG 1988 und Beträge nach den…
…Euro ... 9% des Einkommens. Nach § 19 KBGG Abs. 2 gilt als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z. 5 lit a, c und d EStG…
…als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit…
…als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit…
…als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit…
…als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit…
…als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit…
…als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit…
…€ … 5% mehr als 40 000 € … 7% mehr als 45 000 € … 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des …
…vom 25. November 2019, SV-Nr, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…als 40 000 € ...................................... 7% mehr als 45 000 € ...................................... 9% des Einkommens. (2) Als Einkommen für Zwecke der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld gilt das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988 zuzüglich steuerfreier Einkünfte im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 5 lit…