…875,52 € und die Ausgleichszulage (nach einer rückwirkenden Erhöhung des Familienrichtsatzes ab 1/2020) 649,47 € pro Monat. Beide Einkunftsteile wurden von der SVS dem laufenden Lohnsteuerabzug unterworfen (Lohnzettel Kz 243 /sonstige steuerfreie Bezugsteile = ohne Eintrag). Der Bf erachtet sich dadurch beschwert…
…oder - § 67 Abs 8 lit e und lit f (Sozialplanbezüge und Pensionsabfindungen) mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind. Kostenersätze gem § 26 und steuerfreie Bezüge nach § 3 behalten ihre Steuerfreiheit. Gelangen hingegen steuerfreie Bezugsteile (Zulagen und Zuschläge) gem § 68 zur Nachzahlung, sind diese zusammen mit…
…Jahre 2014-2018, da die erhaltenen Taggelder als steuerfreie Bezugsteile zu behandeln seien und verwies auf die abgegebenen Verzichtserklärungen und das oben angeführte Erkenntnis des VwGH. Beweiswürdigung Der Sachverhalt ergibt sich aus dem Inhalt des Verwaltungsaktes und ist unstrittig. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung…
…2006“! Zu den verschiedenen Variationen der Anwendungen von allenfalls adaptierten Einkommensgrößen (oder „Einkünfte“-Größen), bzw. nicht um - beispielsweise -Sonderzahlungen oder steuerfreie Bezugsteile zu adaptierendem Einkommen (oder Einkünfte), wird die rechtliche Anwendung, Umsetzung und Berechnung dem dortigen Gericht überlassen. Das Einkommen des VN-KV NN 2008…
…Kostenersätze gemäß § 26 EStG und steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 EStG (sofern sie ohne Rücksicht auf die Höhe anderer Bezugsteile und ohne Rücksicht auf die Modalitäten der Auszahlung bzw. Gewährung steuerfrei sind) behalten ihre Steuerfreiheit. Dies gilt aber nicht für steuerfreie Beträge, wenn einzelne…
…oder - § 67 Abs 8 lit e und lit f (Sozialplanbezüge und Pensionsabfindungen) mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind. Kostenersätze gem § 26 und steuerfreie Bezüge nach § 3 behalten ihre Steuerfreiheit. Gelangen hingegen steuerfreie Bezugsteile (Zulagen und Zuschläge) gem § 68 zur Nachzahlung, sind diese zusammen mit…
…EStG 1988 für das laufende Jahr bzw. bis zum 15. Februar des Folgejahrs nachgezahlt, bleibt die Steuerfreiheit auch bei einer späteren Auszahlung der Überstundenentgelte innerhalb desselben Kalenderjahrs erhalten. Gelangen steuerfreie Bezugsteile (Zulagen und Zuschläge) gem. § 68 EStG 1988 zur Nachzahlung, sind diese zusammen mit der …
…vom 27.3.2020 stellte die Bf den Antrag auf Neuberechnung der Lohnsteuer für die Jahre 2015 bis 2017, da die erhaltenen Taggelder als steuerfreie Bezugsteile zu behandeln seien, und verwies in dem Begleitschreiben auf das oben angeführte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. Beweiswürdigung Dieser Sachverhalt ergibt…
…behalten ihre Steuerfreiheit. Steuerfreie Bezüge gemäß § 3 Abs. 1 EStG 1988 bleiben dann steuerfrei, wenn sie ohne Rücksicht auf die Höhe anderer Bezugsteile und ohne Rücksicht auf die Modalitäten der Auszahlung bzw. Gewährung steuerfrei sind. Gelangen hingegen steuerfreie Bezugsteile (Zulagen und Zuschläge) gemäß § 68 EStG…
…Datenträgeraustausch übermittelt werden. Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, das Verfahren des Datenträgeraustausches mit Verordnung festzulegen." Das heißt, es sind bestimmte steuerfreie Bezugsteile wie z.B. ein Arbeitslosenbezug nicht (mehr) progressionsmindernd zu berücksichtigen. Es wird bei Durchführung einer Veranlagung jener Zeitraum neutralisiert, während dessen der…
…der steuerpflichtigen Einkünfte iHv Euro 17.582,30 laut Lohnzettel und Meldungen für das Jahr 2011 sowie der Sonderausgaben wurde das Einkommen iHv Euro 16.652,30 ermittelt. Da die Bf. im Jahr 2011 auch steuerfreie Einkommensersätze, insbesondere Arbeitslosengeld und Krankengeld während Arbeitslosigkeit, erhalten hatte…
…angeführten "Feiertagsentschädigung" ergibt sich somit, dass die Behandlung der "Feiertagsentschädigung" als steuerfreie Feiertagszuschläge nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 nicht in Betracht kommt und somit steuerpflichtige Bezugsteile vorliegen. Was die in den Lohnabrechnungen stundenweise angeführten "Überstunden 25%" betrifft, wurden diese entsprechend der Lohnabrechnungen für November…
…dass nur eine Umwidmung der freiwillig gewährten Erfolgsprämie in eine steuerfrei zu belassende „Mitarbeiterbeteiligung“ zulässig sei, nicht aber auch eine Umwidmung von Anspruchslöhnen. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden wurden (unter anderem) die aus der Nachversteuerung dieser Bezugsteile resultierenden Abgaben festgesetzt. In der dagegen fristgerecht eingebrachten…
…hervorgehoben, dass die Berechnung des fiktiven Jahresbetrages gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht so erfolgen darf, dass dies zu einer doppelten Erfassung während des steuerfreien Bezuges weiterlaufender nicht steuerfreier Bezugsteile führt (vgl. dazu etwa BFG 12.12.2016, RV/3100968/2016; 13.12.2017…
…§37 (2) Z 2 EStG nicht zu, wenn Bezugsteile mit festen Steuersätzen des §67 versteuert sind bzw. subsumieren unter dem Größenschluss, dass dies demzufolge auch für Bezüge gelten muss, die steuerfrei zu belassen sind. Dies geht jedoch aus der Norm des §37 (7) in keiner…
…fiktiven Jahresbetrages gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 nicht so erfolgen, dass dies zu einer doppelten Erfassung während des steuerfreien Bezuges weiterlaufender nicht steuerfreier Bezugsteile führt (VwGH 27.03.2019, Ra 2018/13/0024 sowie BFG 09.12.2019, RV/3100503/2019, 12.12.2016…
…3 Rz 122), das steuerfreie Arbeitslosengeld entfaltet diesbezüglich keine progressionsmindernde Wirkung. Ganzjährig bezogene Einkünfte fiktiv um die in der Zeit der Arbeitslosigkeit bezogenen Teile zu kürzen und dann die restlichen, außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem…
…im Zuge der Erlassung der Beschwerdevorentscheidung dahingehend abgeändert, dass die sonstigen Bezüge (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und auch die auf diese Bezugsteile entfallende anrechenbare Lohnsteuer ausgeschieden worden sind. Im Zuge einer umfassenden Überprüfung dieses Lohnzettels wurde der Lohnzettel auch dahingehend abgeändert, dass die steuerfreien Bezugsteile gem. …
…Bf mit Eingabe vom 05.10.2016 Beschwerde. Bei der Einkommensteuerveranlagung für die Jahre 2014 und 2015 seien unrichtigerweise die bei der BB GmbH jeweils ganzjährig bezogenen nichtselbständigen Einkünfte für eine Hochrechnung der steuerfreien Bezugsteile herangezogen worden. Aufgrund der Kontrollrechnungen ergebe sich daher für 2014…
…3 Rz 122), das steuerfreie Arbeitslosengeld entfaltet diesbezüglich keine progressionsmindernde Wirkung. Ganzjährig bezogene Einkünfte fiktiv um die in der Zeit der Arbeitslosigkeit bezogenen Teile zu kürzen und dann die restlichen, außerhalb des Zeitraumes der Arbeitslosigkeit gelegenen Bezugsteile in die Hochrechnung einzubeziehen, führt zu einer dem…