…in Polen; 2. - Am Familienwohnsitz leben minderjährige (zwei) Kinder; 3. - Aufgrund seiner Beschäftigungsverhältnisse ist von ständig wechselnden Arbeitsstätten auszugehen; 4. - Immobilienpreise, die einen Verkauf des Hauses in Polen und den Ankauf oder die Anmietung einer Wohnung in Wien aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht zumutbar erscheinen lassen;…
…Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Die Tatsache, dass Bf ab August 2018 bei einem neuen Arbeitgeber beschäftigt ist, sei kein Hinweis auf ständig wechselnde Arbeitsstätten, weil kein Nachweis vorliege, dass die Beschäftigung beim vorigen Arbeitgeber von vornherein nur auf dreieinhalb Jahre…
…Im Vorlageantrag brachte der Bf. lediglich vor, dass er ständig auf Dienstreisen gewesen sei, dass er wechselnde Arbeitsstätten gehabt habe und übermittelte jedoch abermals nur "Aufstellungen der Heimfahrten 2014, Heimfahrten 2015 und Heimfahrten 2016" für die Fahrten O.-Wien-O.. Die Vorlage von Aufstellungen über…
…iHv € 108,45 aus, jener für das Vorjahr 2017 iHv € 619,42. Ständig wechselnde vom Wiener Wohnort weit entfernte Arbeitsstätten wurden nicht ins Treffen geführt und bietet die Aktenlage keine Hinweise in diese Richtung. mit Gewissheit annehmen, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier…
…Steinigtwolmsdorf, Gasse . Allein aus der Tatsache, dass der Bf. im Jahr 2013 (ständig) wechselnde Arbeitsstätten hatte, war ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes von Deutschland in die Nähe seines Arbeitsortes in Österreich nicht zumutbar. Es sind ihm daher von April bis einschließlich November 2013 Kosten für…
…Im Jahr 2017 habe das Arbeitsverhältnis des Bf's bei ***Arbeitgeber*** bereits seit über einem Jahrzehnt bestanden und liege keine ständig wechselnde Arbeitsstätte vor. Die Mutter des Bf's bedürfe laut ärztlicher Bescheinigung vom 09.02.2020 zwar "infolge ihres Alters und gesundheitlichen Zustandes seit…
…durch die Beschwerdeführerin in Deutschland hat nicht stattgefunden und wurde auch nicht nachgewiesen. Die an Krebs erkrankte Schwester wurde laut eigenen Angaben besucht und nicht gepflegt. Ebenso handelt es sich nicht um ständig wechselnde Arbeitsstätten. Die Beschwerdeführerin hat seit vielen Jahren im "Haus Name" gearbeitet…
…die Verlegung seines Familienwohnsitzes zumutbar ist. Auch wenn dies jeweils im Einzelfall zu klären ist, wurden durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgende Grundsätze festgelegt. Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter, bei saisonal Beschäftigten oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der…
…das Ausland zu entsenden, vielmehr bestehen von Ihrer Seite (bisher erfolglose) Bemühungen um eine Versetzung in ein anderes Bundesland bzw. Entsendung in das Ausland. Von ständig wechselnder Arbeitsstätte kann in Ihrem Fall nicht gesprochen werden, zumal Sie zumindest seit o.a. Zeitpunkt keine Entsendung in…
…am Familienwohnsitz: Die Ehegattin des Bf. erzielt keine aktiven Einkünfte mehr. Die Rente könnte auch von einem österreichischen Familienwohnsitz bezogen werden. Ständig wechselnde Arbeitsstätten: Zum Nachweis dieses grundsätzlich geeigneten Grundes, wäre eine Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen aus der hervorgeht, an welchen Baustellen (Adressen) der Bf…
…€ jährlich) oder < aus anderen gewichtigen Gründen die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des Beschäftigungsortes nicht zugemutet werden könne (LStR 2002 Rz 341 und 345). Andere gewichtige Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes seien insbesondere: < ständig wechselnde Arbeitsstätten (z.B…
…nicht alleinstehend, sondern in einer Partnerschaft mit Frau ***AB*** zu leben. Es würden folgende Gründe für eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung vorliegen: Ständig wechselnde Arbeitsstätte (Auslandsaufenthalte für den Dienstgeber ***Arbeitgeber2***, zu dem der Beschwerdeführer seit 15.4.2019 in einem unbefristeten Dienstverhältnis stehe); pflegebedürftige…
…weder die Kosten für die doppelte Haushaltsführung, noch die Kosten für die Familienheimfahrten und stellte fest, dass ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit ständig wechselnden weit entfernten auswärtigen Tätigkeiten, und wenn er am Arbeitsort nur über eine Schlafstelle (Hauptwohnsitz Eltern) verfüge, die Kosten für monatliche Heimfahrten für…
… 03.08.2004, 2000/13/0083, 2001/13/0216). Eine Verlegung des Familienwohnsitzes ist außerdem bei ständig wechselnden Arbeitsstätten unzumutbar. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine häufige Abberufung des Steuerpflichtigen zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben ist. Die abstrakte Möglichkeit einer Abberufung reicht…
…2017), Tz 9 zu § 26). Begründet der im Zuge von Dienstverrichtungen ständig wechselnde Einsatzorte aufsuchende Dienstnehmer durch einen mehr als fünf Tage andauernden dienstlichen Aufenthalt an einem Einsatzort einen neuen bzw. weiteren Mittelpunkt seiner Tätigkeit, so liegt ab diesem Zeitpunkt keine Dienstreise zu diesem Ort…
…sich die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung auch noch aus verschiedensten privaten Gründen ergeben, denen ein erhebliches Gewicht zukommt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist ein solcher Grund eine ständig wechselnde Arbeitsstätte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn häufig Abberufungen zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen erfolgen…
…latent drohende Möglichkeit handeln (VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte fünf Jahre beibehalten wurde (LStR Kz 345). Der Bf. bringt hiezu vor, dass Versetzbarkeit vor 10 Jahren Bundesländerversetzbarkeit bedeutet hätte…
…VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte fünf Jahre beibehalten wurde (LStR Kz 345). Der Beschwerdeführer bringt hiezu vor, dass Versetzbarkeit vor 10 Jahren Bundesländerversetzbarkeit bedeutet hätte, was ihm auch seinerzeit…
…VwGH 17.2.1999, 95/14/0059). Nach der Verwaltungsübung liegt eine ständig wechselnde Arbeitsstätte nicht mehr vor, wenn die Arbeitsstätte fünf Jahre beibehalten wurde (LStR Kz 345). Der Beschwerdeführer bringt hiezu vor, dass Versetzbarkeit vor 10 Jahren Bundesländerversetzbarkeit bedeutet hätte, was ihm auch seinerzeit…
…Das Finanzamt wies die Beschwerden mit Beschwerdevorentscheidungen ab und hielt in den Begründungen gleichlautend fest, dass aufgrund der ständig wechselnden Arbeitsstätten die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort unzumutbar ist, wodurch die Voraussetzungen einer auf Dauer angelegten beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen und die Aufwendungen…