…beiden Gesellschaften beteiligt war. Es lag die Verschmelzung zweier Tochtergesellschaften vor (side-stream merger). In der Schlussbilanz der übertragenden GmbH zum 30.09.2010 wurde eine nicht gebundene Kapitalrücklage iHv Euro 24,736.701,84 gebildet. Dazu stellte der Prüfer fest, dass in der Bilanz…
…der ***6***, versteuert. Mit Verschmelzungsvertrag vom 13.7.2017 (Nachtrag vom 14.9.2017) wurde die ***6*** im Rahmen eines "down-stream-mergers" rückwirkend gemäß Umgründungssteuergesetz zum 31.1.2017 mit der ***Bf1*** verschmolzen. Gesellschafter der ***Bf1*** sind nunmehr je zur Hälfte die Herren Name1…
…da diese nach Prüfungsfeststellung als Folge der Verschmelzung (Down-Stream-Merger) des ehemaligen Gruppenträgers auf das ehemalige Gruppenmitglied (BF) erst im Veranlagungsjahr nach der Verschmelzung (im konkreten Fall im Veranlagungsjahr 2018) bei der aufnehmenden Gesellschaft (BF) berücksichtigt werden kann. Erwägungen: Strittig ist im Wesentlichen die…
…einer (abgewerteten) Beteiligung zu einem Übergang der restlichen noch offenen Siebentel auf den Rechtsnachfolger, der umgründungsbedingte Wegfall der Beteiligung (up-stream- und down-stream-merger) zu einem Weiterlaufen der Siebentelabschreibung beim bisherigen Anteilsinhaber (vgl. Rz 236 UmgrStR 2002). Im einem ergänzendem Vorbringen vom 06.10…
…Es seien diverse Umstrukturierungsschritte geplant, die schlussendlich darin münden würden, dass die X side stream auf die S1 verschmolzen wird (Rechtsanfrage, Seite 3). Das Finanzamt bestätigte die Zulässigkeit der Firmenwertabschreibung entsprechend der Anfrage. Aus diesem Zusammenhang ist - was im Übrigen von der belangten Behörde auch…
…entrichtet. Die GrESt betrug EUR 95.315,05 und wurde zur Erfassungsnummer ***2*** selbstberechnet (siehe Beilagen Selbstberechnung vom 03.07.2023 und Überweisungsbeleg vom 30.6.2023). In weiterer Folge kam es mit Verschmelzungsvertrag vom 10.7.2023 zu einer Side-Stream Verschmelzung gemäß Art…
…und ausgebuchtem Beteiligungsansatz). Warum dies durch die dokumentierten Willensäußerungen sowie deren buchhalterische Umsetzung geändert werden soll, wurde nicht schlüssig erläutert. Up-Stream, Down-Stream und Side-Stream Verschmelzungen sind gesellschaftsrechtlich unterschiedlich zu beurteilende Sachverhalte. Eine Kapitalrücklage aus dem Verschmelzungskapital der Pp. wurde bilanziell nicht gebildet…