…dass seit der Übergabe, dh seit eee2011, Sohn Eigentümer der gem. § 58 AIkStG selbstgewonnen alkoholbildenden Stoffe sei. Da seit diesem Zeitpunkt ***Bf1*** nicht mehr Abfindungsberechtigter sei, wäre die Steuerschuld entstanden (§ 9 Ziffer 2 iVm 8 Abs. 1 AlkStG. In der Folge führte Sohn aus: "Ich…
…Abfindung durch ihren Ehemann auf der gleichen Liegenschaft ("geschlossene Hofstelle") die Zollaufsicht erschweren bzw. verhindern würde, da - wenngleich in einem anderen Gebäude - dieser nur selbstgewonnene Stoffe zur Alkoholherstellung verwenden dürfe, während bei einer Verschlussbrennerei diesbezüglich keine Einschränkungen bestünden. Der Beschwerdeführerin ist beizupflichten, wenn sie vorbringt…
…berechtigt war, Branntwein...herzustellen,...;...ausschließlich durch dessen Eigentümer...) und von der Liegenschaft bzw. dem landwirtschaftlichen Betrieb (Verarbeitung selbstgewonnener alkoholbildender Stoffe, Brenngerät darf vom Aufbewahrungsort grundsätzlich nicht weggebracht werden) anzuleitenden Elemente ist eine Übertragung des Rechts, ohne dass es eines Formalaktes des Zollamtes bedarf, dann gegeben…
…hat zu enthalten: 1. den Namen oder die Firma und die Anschrift des Antragstellers, 2. die Erklärung, dass der Antragsteller in ausreichendem Maße über selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe verfügt, 3. die Erklärung, dass dem Antragsteller für sich und gegebenenfalls für Haushaltsangehörige eine Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs…
…Alkohol in anderer Weise als nach Z 2 außerhalb des Steuerlagers hergestellt wird und als solcher als gewerblich hergestellt gilt, ... Abfindung Begriff § 55. (1) Bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung werden selbstgewonnene alkoholbildende Stoffe (§ 58) auf einem zugelassenen einfachen Brenngerät (§ 61) verarbeitet. Die Alkoholmenge…