…2004 unter den persönlichen Anwendungsbereich dieser Verordnung. 3.2 sachlicher Anwendungsbereich Die vom Bf beantragte Familienbeihilfe (Differenzleistung) ist unter die Familienleistungen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 lit. j VO 883/2004 zu subsumieren, daher ist diese Verordnung im gegenständlichen Fall auch sachlich anwendbar. …
…deswegen vor, weil das Kapital an einen in UK ansässigen Broker zwecks Veranlagung überwiesen wird und dieser eine Auszahlung der Kapitalerträge an den in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen vornimmt. 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit Der Begriff des Kapitalverkehrs ist zwar im AEUV nicht definiert, nach…
…bereits deswegen vor, weil das Kapital an einen in UK ansässigen Broker zwecks Veranlagung überwiesen wird und dieser eine Auszahlung der Kapitalerträge an den in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen vornimmt. Sachlicher Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit: Der Begriff des Kapitalverkehrs ist zwar im AEUV nicht definiert, nach der…
…Abs. 1 VO 883/2004 in den persönlichen Anwendungsbereich der Grundverordnung. Ebenso sind die Familienbeihilfe nach dem FLAG 1967 und der Kinderabsetzbetrag nach dem EStG 1988 eine Familienleistung i. S. d. Art. 1 Buchst. z VO 883/2004 , weshalb auch deren sachlicher Anwendungsbereich nach Art…
…Hiebler gegen Walter Schlagbauer, Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs, Vorlage zur Vorabentscheidung-Richtlinie 2006/123/EG-Sachlicher Anwendungsbereich-Tätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind-Rauchfangkehrergewerbe- Aufgaben im Bereich der "Feuerpolizei"-Territoriale Beschränkung der Gewerbeberechtigung- Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse-Erforderlichkeit-Verhältnismäßigkeit, (EuGH 23…
…Abs. 1 VO 883/2004 in den persönlichen Anwendungsbereich der Grundverordnung. Ebenso sind die Familienbeihilfe nach dem FLAG 1967 und der Kinderabsetzbetrag nach dem EStG 1988 eine Familienleistung i. S. d. Art. 1 Buchst. z VO 883/2004, weshalb auch deren sachlicher Anwendungsbereich nach Art…
…eines Kindes mit Eigenberechtigung zum Antrag auf Pflegegeld nach dem SPGG). Gemäß den obigen Ausführungen ist der persönliche Anwendungsbereich der VO 883/2004 für den Beschwerdeführer eröffnet. cc) Sachlicher Anwendungsbereich Gemäß dem obig zitierten Artikel 3 VO 883/2004 gilt die Verordnung für alle Rechtsvorschriften…
…für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten, sowie für ihre Familienangehörigen (persönlicher Geltungsbereich) und gemäß Art 3 Abs 1 der genannten VO ua für Familienleistungen (sachlicher Anwendungsbereich). Den Familienleistungen iSd Art 3 VO ist auch der Familienbonus Plus zuzuordnen (Gebhart in Lenneis/Wanke…
…für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten, sowie für ihre Familienangehörigen (persönlicher Geltungsbereich) und gemäß Art 3 Abs 1 der genannten VO ua für Familienleistungen (sachlicher Anwendungsbereich). Den Familienleistungen iSd Art 3 VO ist auch der Familienbonus Plus zuzuordnen (Gebhart in Lenneis/Wanke…
…Abs. 1 VO 883/2004 in den persönlichen Anwendungsbereich der Grundverordnung. Ebenso sind die Familienbeihilfe nach dem FLAG 1967 und der Kinderabsetzbetrag nach dem EStG 1988 eine Familienleistung i. S. d. Art. 1 Buchst. z VO 883/2004, weshalb auch deren sachlicher Anwendungsbereich nach Art…
…Abs. 1 VO 883/2004 in den persönlichen Anwendungsbereich der Grundverordnung. Ebenso sind die Familienbeihilfe nach dem FLAG 1967 und der Kinderabsetzbetrag nach dem EStG 1988 eine Familienleistung i. S. d. Art. 1 Buchst. z VO 883/2004, weshalb auch deren sachlicher Anwendungsbereich nach Art…
…stützt. Zum besseren Verständnis werden dabei zunächst einige allgemeine Aspekte der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen dargestellt. 2.1. Sachlicher Anwendungsbereich der DSGVO Ganz allgemein ist zu beachten, dass die Bestimmungen des DSGVO gemäß Art 2 DSGVO für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie…
…Grundverordnung (kurz DSGVO) genießt Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht. Sofern daher eine nationale Rechtsvorschrift in Widerspruch zur DSGVO steht, darf sie nicht angewendet werden. aa) Sachlicher Anwendungsbereich der DSGVO Die Speicherung der gemäß § 18 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 von den Spendenempfängern den Abgabenbehörden…
…Abs. 1 VO 883/2004 in den persönlichen Anwendungsbereich der Grundverordnung. Ebenso sind die Familienbeihilfe nach dem FLAG 1967 und der Kinderabsetzbetrag nach dem EStG 1988 eine Familienleistung i. S. d. Art. 1 Buchst. z VO 883/2004 , weshalb auch deren sachlicher Anwendungsbereich nach Art…
…ausgeführt: 3.2 sachlicher Anwendungsbereich Die vom Bf bezogene Familienbeihilfe (Differenzleistung) ist unter die Familienleistungen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 lit. j VO 883/2004 zu subsumieren, daher ist diese Verordnung im gegenständlichen Fall sachlich anwendbar. 3.3 persönlicher Anwendungsbereich Unter Rechtsvorschriften im…
…Abs. 1 VO 883/2004 in den persönlichen Anwendungsbereich der Grundverordnung. Ebenso sind die Familienbeihilfe nach dem FLAG 1967 und der Kinderabsetzbetrag nach dem EStG 1988 eine Familienleistung i. S. d. Art. 1 Buchst. z VO 883/2004 , weshalb auch deren sachlicher Anwendungsbereich nach Art…
…des Art. 3 Abs. 1 lit. j VO 883/2004 zu subsumieren, daher sind diese Verordnungen im gegenständlichen Fall sachlich anwendbar. 3.2.3 persönlicher Anwendungsbereich: Die VO 1408/71 bestimmt in ihrem Art. 2 Abs. 1, dass sie für Arbeitnehmer und Selbständige, für die…
…ausgeführt: 3.2 sachlicher Anwendungsbereich: Die von der Bf beantragte Familienbeihilfe (Differenzleistung) ist unter die Familienleistungen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 lit. j VO 883/2004 zu subsumieren, daher ist diese Verordnung im gegenständlichen Fall sachlich anwendbar. 3.3 persönlicher Anwendungsbereich: Unter Rechtsvorschriften…
…Optionsgeschäfte oder Geschäfte mit Optionsscheinen, Tauschgeschäfte gegen andere Vermögenswerte usw." Die gegenständlichen Derivate fallen daher unstrittig unter den Begriff des Kapitalverkehrs und sind somit vom sachlichen Anwendungsbereich der Kapitalverkehrsfreiheit erfasst. Aufgrund der Ansässigkeit von Frau ***1*** in Österreich und dem Umstand, dass Kapital zwecks Veranlagung…
…vom allgemeinen Anwendungsbereich erfassten Abgabepflichtigen und damit alle konkret Betroffenen in gleicher Weise berühren, können nicht Unbilligkeiten der Einhebung des Einzelfalles sein und damit nicht im Einzelfall zu Nachsichten führen (vgl. VwGH3.10.1990, 90/13/0066). Die Bf. stützt sich hinsichtlich der sachlichen Unbilligkeit…