…auf aufschiebende Wirkung eine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung einräumen, wie dies beispielsweise in § 217 Abs. 4 BAO für zeitgerechte Zahlungserleichterungsansuchen, für Anträge auf Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a oder für eine Aussetzung der Einbringung gemäß § 231 BAO vorgesehen ist. Zwar hemmt die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einer…
…auf Gewährung der Zahlungserleichterung jedoch erst nach Fälligkeit der Abgabe eingebracht wurde, war dieser nicht mehr zeitgerecht und konnte daher keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten." **** Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 27.1.2022: "Gleichzeitig stellen wir den Antrag auf die Entscheidung durch den Senat gem. …
…dass die einbringungshemmende (§ 230 Abs. 3 BAO) sowie säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterung mit Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO (ein Monat ab Zustellung des dem Ansuchen nicht stattgebenden Bescheides) ende. Da in den gegenständlichen Fällen die Ansuchen um Zahlungserleichterung…
…2020 und wies das Beschwerdebegehren als unbegründet ab. In der Begründung hielt die belangte Behörde fest, dass die einbringungshemmende Wirkung (§ 230 Abs. 3 BAO) sowie die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterung mit Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO (ein Monat…
…sei die Zahlungserleichterung auch eingehalten worden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16.11.2018 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab und führte aus, dass einbringungshemmende Wirkung (§ 230 Abs. 3 BAO) sowie die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterung nach Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs…
…die Zahlungserleichterung auch eingehalten worden. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.07.2018 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab und führte aus, dass die einbringungshemmende Wirkung (§ 230 Abs. 3 BAO) sowie die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterung nach Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs…
…sei dieser nicht mehr zeitgerecht gewesen und habe daher keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten können. Der Säumniszuschlag bestehe somit zu Recht und sei der Berufung der Erfolg zu versagen gewesen. Mit Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) vom 03.02.2016 ersuchte…
…auf Gewährung der Zahlungserleichterung sei am 09.11.2016 und somit nicht zeitgerecht eingebracht worden, weshalb er keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten konnte. Im Vorlageantrag vom 09.03.2017 stellte die Bf. ohne weitere Ausführungen den Antrag auf Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht…
…einbringungshemmende Wirkung. Am 10.6.2014 sei deshalb der Bescheid über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen erlassen worden. Da das Zahlungserleichterungsansuchen am 30.4.2014 beim Finanzamt eingebracht worden sei, sei es nach den obigen Ausführungen nicht mehr zeitgerecht und habe keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfaltet…
…der Antrag auf Gewährung der Zahlungserleichterung vom 28. März 2014 erst nach Fälligkeit der Abgaben eingebracht worden sei, sei dieser nicht mehr zeitgerecht gewesen und habe daher keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten können. Der Bf. beantragte am 17. Mai 2014 rechtzeitig die Vorlage der Beschwerde zur…
…festzusetzen sind. Weil die einbringungshemmende und damit säumniszuschlagsverhindernde Wirkung eines Antrags gemäß § 217 Abs. 4 lit. b iVm § 230 Abs. 6 BAO auch dann eintritt, wenn die Abgabe bereits fällig war, hätte dieser Antrag auf Aussetzung nur dann keine die Einbringung hemmende Wirkung entfaltet, wenn…
… 217 Abs. 4 lit. b BAO (vorerst) die Verwirkung von Säumniszuschlägen für die vorgeschriebenen Gebühren und die Gesellschaftsteuer. Die einbringungshemmende (§ 230 Abs. 3 BAO) sowie säumniszuschlagsverhindernde Wirkung (§ 217 Abs. 4 lit. b BAO) zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterungen enden mit Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs…
…Nachfrist handelt es sich um eine Nachfrist gemäß § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO. Die einbringungshemmende Wirkung (§ 230 Abs. 3 BAO) sowie die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterungen enden mit Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO (ein Monat ab Zustellung…
…erst am 17.02.2017 eingebracht wurde, war dieser nicht mehr zeitgerecht und konnte daher auch keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten. Mangelndes grobes Verschulden an der Säumnis wegen unrichtiger Auskunft eines Organs der zuständigen Abgabenbehörde sowie wegen unterlassener Aufklärungspflicht der Behörde: Der Bf. vertritt die Ansicht…
…einbringungshemmende Wirkung (§ 230 Abs 3 BAO) sowie die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterungen enden mit Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs 3 zweiter Satz BAO (ein Monat ab Zustellung des dem Ansuchen nicht stattgebenden Bescheides) bzw mit Ende des Zahlungsaufschubes. Diese beiden Wirkungen kommen…
…wird. Da der Antrag auf Gewährung der Zahlungserleichterung jedoch erst am 2.3.2019 eingebracht wurde, war dieser nicht mehr zeitgerecht und konnte daher keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten. Dem Vorbringen des BF, wonach die Fälligkeit durch die Bewilligung der Zahlungserleichterung/Ratenzahlung verschoben worden sei, ist…
…der Zahlungserleichterung jedoch erst am 02.03.2018 eingebracht wurde, war dieser nicht mehr zeitgerecht und konnte daher keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten. Ebenso lässt sich aus der Bestimmung des § 230 Abs. 4 BAO, wonach die Abgabenbehörde einem verspäteten Zahlungserleichterungsansuchen aufschiebende Wirkung zuerkennen kann, nichts gewinnen…
… 212 Abs 2 zweiter Satz) eingebracht wird. Die einbringungshemmende Wirkung (§ 230 Abs 3) sowie die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterungen enden mit Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs 3 zweiter Satz (ein Monat ab Zustellung des dem Ansuchen nicht stattgebenden Bescheides) bzw mit Ende…
…Nachfrist (2. September 2016) am 2. Dezember 2016 verwirkt. Die nach dem 2. September 2016 gestellten Zahlungserleichterungsansuchen waren nicht zeitgerecht und konnten daher auch keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten. Dass das am 1. Dezember 2016 gestellte Zahlungserleichterungsansuchen letztlich am 12. Dezember 2016 bewilligt wurde, ist für…
…elektronisch ein Zahlungserleichterungsansuchen (Antrag auf Stundung des gesamten Abgabenrückstandes) ein, das mit dem Bescheid vom 09.11.2017 erledigt wurde. Der Stundungsantrag erfolgte somit verspätet und konnte keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten. Der Ansicht der Bf., die bescheidmäßige Bewilligung der Stundung am 09.11.2017 "gehe…