…in der Beschwerde vom 30.6.2020 der Antrag auf Entscheidung durch den Senat sowie jener auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt wurde. Rechtsunwirksamkeit der Nichtfeststellungbescheide für die Jahre 2016 bis 2018 Wie an oberer Stelle ausgeführt wurden sämtliche an ***7*** gerichtete negative Feststellungbescheide für…
…vom 12.6.2017 der Antrag auf Entscheidung durch den Senat sowie jener auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt wurde. Rechtsunwirksamkeit der Nichtfeststellungbescheide für die Jahre 2008 bis 2015 Wie an oberer Stelle ausgeführt wurden sämtliche an ***1*** gerichtete negative Feststellungbescheide für die Jahre 2008…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LBG Niederösterreich GmbH, Raiffeisenpromenade 2/1/6, 3830 Waidhofen an der Thaya, über die Beschwerde vom 26.02.2012 (persönlich überreicht am 27.02.2012) gegen die Bescheide des…
…Beschwerde (damals Berufung) erhoben worden. Das Bundesfinanzgericht habe die Beschwerde der A gegen den "Feststellungsbescheid" vom 24.7.2013 als unzulässig zurückgewiesen, da sich diese gegen einen rechtsunwirksamen Nichtbescheid gerichtet habe. In der Anlage werde dieser Beschluss vom 7.11.2017 übermittelt. Werde eine "Bescheidbeschwerde"…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) war im Jahre 1999 zur Steuernummer ***2*** an einer KEG als Kommanditist beteiligt. Betreffend das Jahr 1999 wurde vom Finanzamt in einem Nichtfeststellungsbescheid vom 11.12.2006 ausgesprochen, dass hinsichtlich der Kommanditisten die Einkünfte nicht festgestellt werden. Dem…
…wird. Die genannten Bestimmungen gelten nicht nur für Feststellungsbescheide, sondern auch für diese abändernde oder aufhebende Bescheide (zB gemäß § 299 BAO). Sie gelten sinngemäß für Bescheide, mit denen ausgesprochen wird, dass eine gemeinsame Einkünftefeststellung zu unterbleiben hat („Nichtfeststellungsbescheide“; s. zB Ritz, BAO-Kommentar 5. Auflage, …
…1 BAO von einem Schriftstück abgeleitet, das nach Form und Inhalt den unzutreffenden Eindruck eines Feststellungsbescheides bzw. eines Nichtfeststellungsbescheides erweckte. Dementsprechend wurde die gegen dieses Schriftstück erhobene Berufung vom Unabhängigen Finanzsenat als unzulässig zurückgewiesen, da es sich bei den bekämpften Bescheiden um Nichtbescheide handelt. Der…
…3/2021 in Kraft getreten. Die Neufassung enthält eine Änderung der Frist für die Einbringung von Anträgen auf Aufhebung von abgeleiteten, auf einen rechtsunwirksamen Feststellungsbescheid gestützten Bescheiden. Der Antrag ist nunmehr innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung der Beschwerde, die gegen ein Dokument gerichtet…
… 295 Abs. 4 BAO in der aktuell angegebenen Fassung ab dem 08.01.2021 eine Frist für die Einbringung der Anträge auf Aufhebung von abgeleiteten auf einen rechtsunwirksamen Feststellungsbescheid gestützten Bescheiden. Es wird nicht mehr auf die Frist für Wiederaufnahmeanträge gemäß § 304 BAO abgestellt und…
…Z-OHG (mit Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates UFS 28.6.2005, RV/0151-W/02, für rechtsunwirksam erklärt) seien für S als deren damaligem Gesellschafter am 18. März 1996 die entsprechenden Einkommensteuerbescheide ergangen, woraus die derzeit am Abgabenkonto ausgewiesenen Einkommensteuerbelastungen sowie die Bezug habenden Aussetzungszinsen…
…dass sämtliche ergangene (Nicht)Feststellungsbescheide eine Rechtswirksamkeit nicht entfalten hatten können. Demzufolge wurden die Berufungen gegen diese rechtsunwirksamen (Nicht)Feststellungsbescheide der S-KG, der Q-KG und der M-KG mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom November 2012 als unzulässig zurückgewiesen (siehe Punkt II.1…
…dass sämtliche ergangene (Nicht)Feststellungsbescheide eine Rechtswirksamkeit nicht entfalten hatten können. Demzufolge wurden die Berufungen gegen diese rechtsunwirksamen (Nicht)Feststellungsbescheide der S-KG, der Q-KG und der M-KG mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom November 2012 als unzulässig zurückgewiesen (siehe Punkt II.1…
…konnte jedenfalls davon ausgegangen werden, dass sämtliche ergangenen (Nicht)Feststellungsbescheide eine Rechtswirksamkeit nicht entfalten hatten können. Demzufolge wurden die Berufungen gegen diese rechtsunwirksamen (Nicht)Feststellungsbescheide mit Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 29.11.2012 als unzulässig zurückgewiesen (Punkt III. 5.). 3. Eine Ungewissheit im Sinne…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 12.10.2010, betreffend Abweisung des Antrages auf…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA, Adresse, vertreten durch den V, Adresse1, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 4. Mai 2016 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die…
…einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften ausgesprochen wird. Mangelt es dem Bescheid an dieser Einheitlichkeit, kommt ihm keine Bescheidqualität zu (VwGH 2.8.2000, 99/13/0014). Im gegenständlichen Fall waren die als Nichtfeststellungsbescheide nach § 92 iVm § 190 Abs. 1 BAO intendierten Erledigungen vom 1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache X, vertreten durch y, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 19.05.2016, betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2011-2014…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Mag. Erich Simon, Perlhofgasse 2B/6, 2372 Gießhübl, gegen die als Bescheid intendierte Erledigung der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 2. April 2013 betreffend Feststellung der Einkünfte…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Mirha Karahodzic MA über die Beschwerde des *****, *****, *****, vertreten durch die Garantie Wirtschaftstreuhandges.m.b.H., Wintergasse 28/5, 3002 Purkersdorf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 27.9.2013, betreffend Einkommensteuer 2011…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Trust Treuhand und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 28. Oktober 2009 gegen die Erledigung des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…