…darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die rechtskräftige Verurteilung ist damit Tatbestandsmerkmals, der Haftungspflichtige selbst muss wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilt worden sein: Unbestritten ist, dass der Bf mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom Datum, Zahl unter…
…Beteiligung erfüllt, ohne dass es darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Die Haftung des § 11 setzt eine rechtskräftige Verurteilung des Haftungspflichtigen voraus. Diese Verurteilung ist Tatbestandsmerkmal der Haftungsbestimmung. (Ritz, BAO, § 11…
… 11 BAO haften bei vorsätzlicher Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte für den Betrag um den die Abgaben verkürzt wurden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung der Haftungsbestimmung des § 11 BAO ist die rechtskräftige Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens. Im gegenständlichen Fall wurde Herr GT…
…der das Bundesfinanzgericht nicht abgewichen ist, geklärt. So ist insb. geklärt, dass eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung auch dann Bindungswirkung für der Haftungsverfahren nach § 11 BAO entfaltet, wenn sie rechtswidrig sein sollte. Das bei Anwendung von Haftungsbestimmungen auszuübende Ermessen geht, sofern weder Ermessensmissbrauch noch Ermessensüberschreitung vorliegt…
…sowie auf Entscheidung durch den Senat. Mit Schriftsatz vom 28.08.2025 zog er den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurück und erstattete ergänzendes Vorbringen: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH entfalte ein rechtskräftiges Strafurteil Bindungswirkung für das Abgabenverfahren. Diese Wirkung erstrecke sich auf jene…
…am 19.01.2019 samt Verwaltungsakt elektronisch vor. Der Stellungnahme im Vorlagebericht ist zu entnehmen: "Bei der Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO kommt es (lediglich) auf eine rechtskräftige Verurteilung des Täters an. Die Formulierung 'Täter und andere an der Tat Beteiligte' nimmt auf § 11 FinStrG Bedacht…
…meiner Daten im Finanzstrafregister gestellt. Eine Aufnahme in das Finanzstrafregister kann wohl nur dann erfolgen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Die Aufnahme in eine Strafdatenbank - ohne rechtskräftige Verurteilung - verstößt gegen die Unschuldsvermutung. Hierüber beantrage ich mit Bescheid sogleich zu entscheiden. Da über diese Thematik nicht…
…Die Haftung gemäß § 11 BAO basiert jedoch nicht auf einem eine Bindungswirkung auslösenden Abgabenbescheid, sondern vielmehr auf der rechtskräftigen Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens wie etwa Abgabenhinterziehung. Die Bindungswirkung besteht in diesem Fall gegenüber dem Strafurteil. Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass der Bf…
…daher beantragt, den angefochtenen Bescheid aufzuheben. Das Finanzamt hat die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 26. Jänner 2022 als unbegründet abgewiesen und verweist im Wesentlichen auf die rechtskräftige Verurteilung des Bf als Beitragstäter und die daraus resultierende Haftung gemäß § 11 BAO. Mit Anbringen vom 22. Februar…
…bei Geldstrafen, eine andere Einreihung kann einer Haftung nach § 11 BAO nicht beigemessen werden, weil diese an die rechtskräftige Verurteilung für eine Straftat knüpft, die weit über die Möglichkeiten einer Bezahlung durch den zur Haftung Verpflichteten vorgeschrieben werden, ist von einer Schwere auszugehen, die einer…
…darauf ankommt, welche Bedeutung dem Tatbeitrag für die Verwirklichung der Tat beizumessen ist. Die rechtskräftige Verurteilung ist damit Tatbestandsmerkmal, der Haftungspflichtige selbst muss wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilt worden sein: Unbestritten ist, dass der Bf mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom Datum, Zahl unter…
…Haftung gemäß § 11 BAO basiert nicht auf einem Bindungswirkung auslösenden Abgabenbescheid, sondern vielmehr auf der rechtskräftigen Verurteilung wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens wie etwa Abgabenhinterziehung. Die Bindungswirkung besteht in diesem Fall - wie bereits ausgeführt - gegenüber dem Strafurteil. Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass der Bf…
…hinsichtlich der angeklagten Abgabenhinterziehungen schuldig gesprochen wurde. Die dagegen erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wurde durch den OGH mit Beschluss vom 21.12.2018 zurückgewiesen, sodass eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Damit seien die Voraussetzungen des § 11 BAO erfüllt und werde der Bf zur Haftung herangezogen. Die Ermessensentscheidung wurde…
…Beschwerdevorentscheidung vom 20.08.2018 wies das FA die Beschwerde als unbegründet ab, verwies zur Begründung nochmals auf die rechtskräftige Verurteilung der BF durch das LG Salzburg wegen vorsätzlicher Finanzvergehen hinsichtlich der angeführten Abgaben der GmbH. Zur Ermessensentscheidung führte das FA in der Beschwerdevorentscheidung aus…
…Bf. im Beschwerdefall unstrittig vor Erlassung des erstinstanzlichen Haftungsbescheides hinsichtlich vorsätzlicher Finanzvergehen rechtskräftig schuldig gesprochen wurde und sich der Haftungsbescheid bei der Höhe des Haftungsausspruches an den von der Finanzstrafbehörde festgestellten verkürzten Betrag hielt. Die finanzstrafbehördliche Verurteilung und deren Rechtskraft stehen ohnehin nicht in Streit…
…geahndet, deren Höchstmaß die Hälfte des nicht oder verspätet entrichteten oder abgeführten Abgabenbetrages oder der geltend gemachten Abgabengutschrift beträgt." 3.1.2. Die Haftung nach § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vorsatzdeliktes im verwaltungsbehördlichen bzw. gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus (vgl. VwGH 14.12.1994…
…und eine Zeugeneinvernehmung beantragt. Die Berufung wurde mit Bescheid vom 4.8.2014 als unbegründet abgewiesen. Die bescheiderlassende Behörde betonte die Verletzung der Gestellungspflicht und die rechtskräftige Verurteilung nach § 36 Abs 1 FinstrG wegen verzollungsumgehung (Erkenntnis des Spruchsenats vom 3.6.2014, Zahl: 100000/xxxxxxx…
…Bundesfinanzgericht. Begründend wurde ausgeführt, dass sich das Finanzamt nach eigener Begründung auf die Haftung nach § 11 BAO und somit auf eine rechtskräftige Verurteilung stütze. Als soche werde im gegenständlichen Fall die Strafverfügung des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. Jänner 2013 gewertet. Diese…
…Zeitpunkt, als sie begangen wurde strafbar war. Voraussetzung für die 10-jährige Verjährungsfrist ist also nicht die bloße Einleitung eines Strafverfahrens, sondern die rechtskräftige Verurteilung. Davon kann im gegenständlichen Fall keine Rede sein, sodass schon aus diesem Grund der angefochtene Bescheid rechtswidrig sein muss. Zumindest…
…sie begangen wurde, strafbar war. Voraussetzung für die 10-jährige Verjährungsfrist ist also nicht die bloße Einleitung eines Strafverfahrens, sondern die rechtskräftige Verurteilung. Davon kann im gegenständlichen Fall keine Rede sein, sodass schon aus diesem Grund der angefochtene Bescheid rechtswidrig sein muss. Zumindest ist das…